| # taz.de -- „Trostfrauen“-Mahnmal in Berlin: Frieden – zumindest bis zum … | |
| > Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die „Trostfrauenstatue“ bis | |
| > September stehen bleiben darf. Zuvor waren Bezirk und Korea-Verband | |
| > uneins. | |
| Bild: Ein kleiner Trost für daas Trostfrauen-Mahnmal: Bis Ende September darf … | |
| Berlin taz | Die Friedensstatue darf noch ein Weilchen in Moabit stehen | |
| bleiben, bis zum 28. September. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in | |
| einem Eilverfahren entschieden. [1][Das Denkmal symbolisiert eine | |
| koreanische Sexsklavin], die im Zweiten Weltkrieg in japanischen | |
| Militärbordellen zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen wurde. Sie wurde | |
| 2020 vom Korea-Verband aufgestellt. | |
| [2][Der Bezirk Mitte hatte die Statue für zwei Jahre genehmigt, danach | |
| geduldet]. Den Antrag auf eine dauerhafte Standgenehmigung durch den | |
| Korea-Verband lehnte der Bezirk ab und forderte den Verband auf, die | |
| „Trostfrau“ bis Oktober 2024 abzubauen. Dagegen klagte der Korea-Verband. | |
| Doch das Verwaltungsgericht konnte nicht feststellen, dass die öffentlichen | |
| Belange des Bezirks einen höheren Rang hätten als die Kunstfreiheit. Das | |
| Gericht rügte auch den Bezirk, der behauptete, es sei in Mitte Praxis, | |
| private Kunst im öffentlichen Raum für maximal zwei Jahre zu genehmigen. | |
| Diese Praxis sei „nicht einheitlich und willkürlich“ gehandhabt worden, so | |
| das Gericht. | |
| Es ließ auch nicht gelten, dass die Aufstellung der Skulptur | |
| außenpolitische Interessen der Bundesrepublik gegenüber Japan berühren | |
| würde. Außenpolitische Belange fallen grundsätzlich nicht in die | |
| Zuständigkeit des Bezirksamts, so das Gericht, sie seien Bundessache. | |
| Bekanntlich hat die Regierung in Tokio gegenüber Bund, Land und Bezirk | |
| gegen das Denkmal protestiert. Das Thema sexuelle Zwangsarbeit im Zweiten | |
| Weltkrieg gilt in Japan als heißes Eisen, eine Aufarbeitung dieses Teils | |
| der Geschichte hat es nicht gegeben. | |
| ## Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig | |
| Der Korea-Verband hat allerdings auch kein Recht, die Statue dauerhaft auf | |
| öffentlichem Grund stehen zu lassen, weil das Bezirksamt erklärt hatte, | |
| seine bisher nur behauptete Verwaltungspraxis, private Kunst im | |
| öffentlichen Raum auf maximal zwei Jahre zu beschränken, nunmehr in | |
| Beschlüsse zu fassen. | |
| Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, weil [3][beide Seiten noch | |
| Beschwerde dagegen einlegen können.] Der Bezirk wird das definitiv nicht | |
| tun, sagt ein Sprecher der taz. „Wir freuen uns, dass das Prinzip der | |
| Temporalität privater Kunst im öffentlichen Raum vom Verwaltungsgericht | |
| anerkannt wurde. Wir werden auf den Korea-Verband zugehen und ihm einen | |
| alternativen Standort für die Skulptur auf einem Privatgelände | |
| vorschlagen.“ | |
| Der Verband hat noch nicht entschieden, ob er Rechtsmittel einlegt. Eine | |
| Sprecherin wertete den Richterspruch als „wichtigen Etappensieg“. Doch der | |
| Einsatz für den Verbleib der Statue sei noch nicht beendet. „Als | |
| migrantischer, feministischer Verein sehen wir uns einem zermürbenden | |
| Machtungleichgewicht gegenüber. Doch wir lassen uns nicht entmutigen.“ Der | |
| Bezirk Steglitz-Zehlendorf hatte bereits angeboten, die Statue an der | |
| Krummen Lanke aufzustellen. Es ist zu erwarten, dass Tokio auch dagegen | |
| mobilisiert. | |
| 16 Apr 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Marina Mai | |
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