# taz.de -- „Trostfrauen“-Mahnmal in Berlin: Frieden – zumindest bis zum … | |
> Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die „Trostfrauenstatue“ bis | |
> September stehen bleiben darf. Zuvor waren Bezirk und Korea-Verband | |
> uneins. | |
Bild: Ein kleiner Trost für daas Trostfrauen-Mahnmal: Bis Ende September darf … | |
Berlin taz | Die Friedensstatue darf noch ein Weilchen in Moabit stehen | |
bleiben, bis zum 28. September. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in | |
einem Eilverfahren entschieden. [1][Das Denkmal symbolisiert eine | |
koreanische Sexsklavin], die im Zweiten Weltkrieg in japanischen | |
Militärbordellen zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen wurde. Sie wurde | |
2020 vom Korea-Verband aufgestellt. | |
[2][Der Bezirk Mitte hatte die Statue für zwei Jahre genehmigt, danach | |
geduldet]. Den Antrag auf eine dauerhafte Standgenehmigung durch den | |
Korea-Verband lehnte der Bezirk ab und forderte den Verband auf, die | |
„Trostfrau“ bis Oktober 2024 abzubauen. Dagegen klagte der Korea-Verband. | |
Doch das Verwaltungsgericht konnte nicht feststellen, dass die öffentlichen | |
Belange des Bezirks einen höheren Rang hätten als die Kunstfreiheit. Das | |
Gericht rügte auch den Bezirk, der behauptete, es sei in Mitte Praxis, | |
private Kunst im öffentlichen Raum für maximal zwei Jahre zu genehmigen. | |
Diese Praxis sei „nicht einheitlich und willkürlich“ gehandhabt worden, so | |
das Gericht. | |
Es ließ auch nicht gelten, dass die Aufstellung der Skulptur | |
außenpolitische Interessen der Bundesrepublik gegenüber Japan berühren | |
würde. Außenpolitische Belange fallen grundsätzlich nicht in die | |
Zuständigkeit des Bezirksamts, so das Gericht, sie seien Bundessache. | |
Bekanntlich hat die Regierung in Tokio gegenüber Bund, Land und Bezirk | |
gegen das Denkmal protestiert. Das Thema sexuelle Zwangsarbeit im Zweiten | |
Weltkrieg gilt in Japan als heißes Eisen, eine Aufarbeitung dieses Teils | |
der Geschichte hat es nicht gegeben. | |
## Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig | |
Der Korea-Verband hat allerdings auch kein Recht, die Statue dauerhaft auf | |
öffentlichem Grund stehen zu lassen, weil das Bezirksamt erklärt hatte, | |
seine bisher nur behauptete Verwaltungspraxis, private Kunst im | |
öffentlichen Raum auf maximal zwei Jahre zu beschränken, nunmehr in | |
Beschlüsse zu fassen. | |
Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, weil [3][beide Seiten noch | |
Beschwerde dagegen einlegen können.] Der Bezirk wird das definitiv nicht | |
tun, sagt ein Sprecher der taz. „Wir freuen uns, dass das Prinzip der | |
Temporalität privater Kunst im öffentlichen Raum vom Verwaltungsgericht | |
anerkannt wurde. Wir werden auf den Korea-Verband zugehen und ihm einen | |
alternativen Standort für die Skulptur auf einem Privatgelände | |
vorschlagen.“ | |
Der Verband hat noch nicht entschieden, ob er Rechtsmittel einlegt. Eine | |
Sprecherin wertete den Richterspruch als „wichtigen Etappensieg“. Doch der | |
Einsatz für den Verbleib der Statue sei noch nicht beendet. „Als | |
migrantischer, feministischer Verein sehen wir uns einem zermürbenden | |
Machtungleichgewicht gegenüber. Doch wir lassen uns nicht entmutigen.“ Der | |
Bezirk Steglitz-Zehlendorf hatte bereits angeboten, die Statue an der | |
Krummen Lanke aufzustellen. Es ist zu erwarten, dass Tokio auch dagegen | |
mobilisiert. | |
16 Apr 2025 | |
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## AUTOREN | |
Marina Mai | |
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