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# taz.de -- Tag der Pressefreiheit 2025: Recht haben oder Recht missbrauchen?
> Die EU-Kommission sieht das Problem rechtsmissbräuchlicher
> Einschüchterungsklagen (Slapp) gegen Journalist*innen. Die
> Bundesregierung ist am Zug.
Bild: Langwierige und kostenintensive Prozesse sollen mundtot machen: ein gemei…
Wie arbeiten russische Geheimdienste? Darum geht es in dem Buch „The
Compatriots“ des im Exil lebenden russischen Investigativjournalisten
Andrej Soldatow. Seit Oktober 2023 darf die E-Book-Ausgabe dieses Buches in
Deutschland allerdings nicht mehr vertrieben werden. Obwohl es bereits 2019
veröffentlicht wurde, hatte ein dafür interviewter russischer Geschäftsmann
im August 2023, also vier Jahre später, darin falsche Aussagen über sich
entdeckt und die Veröffentlichung durch eine einstweilige Verfügung sperren
lassen. So etwas ist aber nur möglich, wenn der Betroffene gravierende
Nachteile erleiden würde, falls nicht sofort etwas geschieht.
Warum aber soll es vier Jahre nach Veröffentlichung plötzlich so dringlich
sein? Und wie glaubhaft ist es, wenn jemand versichert, er habe
Falschaussagen über sich selbst erst so spät zur Kenntnis genommen? Während
das Landgericht Hamburg dem Antrag stattgab, hatte Soldatow vor dem
Oberlandesgericht Hamburg 2024 schließlich Erfolg.
Zu Ende war der Konflikt damit noch nicht. In einem parallelen
Hauptsacheverfahren einigten sich beide Seiten auf einen außergerichtlichen
Vergleich. Soldatow muss jetzt sachliche Fehler in seinem Text korrigieren,
beide Seiten tragen ihre Anwaltskosten selbst. Damit sind allerdings auch
die weiterreichenden Forderungen des Geschäftsmanns vom Tisch, der noch
eine Geldentschädigung im fünfstelligen Bereich sowie Schadenersatz geltend
machen wollte.
Die juristischen Details sind kompliziert. Auffällig ist aber: Eine
Streitigkeit über einzelne Falschaussagen in einem Sachbuch, die ohne
größeren Aufwand hätten korrigiert werden können, kann nicht nur zu einem
Vertriebsverbot führen, sondern auch zu exorbitanten Schadenersatz- und
Entschädigungsforderungen und hohen Anwaltskosten. Nicht zuletzt auch zu
einem aufwändigen Prozess mit ungewissem Ausgang, der die Betroffenen über
Jahre in Beschlag nimmt.
## Wann ist eine Klage verhältnismäßig oder missbräuchlich?
Selbst schuld, weil in dem Buch tatsächlich falsche Aussagen gemacht
wurden? Oder trotzdem unverhältnismäßig und ein Missbrauch juristischer
Mittel seitens des Klägers? Das sind genau die Fragen, die sich
typischerweise bei solchen Auseinandersetzungen stellen. Selten ist eine
Seite komplett im Recht, die andere zu 100 Prozent im Unrecht. Und auch bei
David-gegen-Goliath-Auseinandersetzungen kann sich am Ende herausstellen,
dass eher Goliath recht hatte. Wahr ist aber auch: Goliath hat meist viel
mehr Geld, kann sich die besseren Jurist*innen leisten und damit eine
öffentliche Auseinandersetzung auch dort verhindern, wo er nicht im Recht
ist.
So versuchen immer öfter Unternehmen oder wohlhabende Einzelpersonen, mit
juristischen Mitteln gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Oft
liegt dabei der Verdacht nahe, dass es im Kern darum geht,
Berichterstattung zu behindern und/oder die Autor*innen zu
diskreditieren. Das Kernproblem: Auseinandersetzungen, die Teil eines
offenen und öffentlichen Diskurses sein sollten, werden immer öfter in
Gerichtssäle verlagert.
Letzteres trifft auch zu auf den Streit zwischen dem Fitness-Influencer
Christian Wolf und der Wissenschaftsjournalistin Sanaz Saleh-Ebrahimi.
Diese hatte darüber geschrieben, dass der Süßstoff Sucralose, den eine von
Wolf gegründete Firma vertreibt, beim Backen möglicherweise krebserregend
sei. In einem im Dezember 2024 auf seinem Instagram-Kanal veröffentlichten
Video deutete Wolf daraufhin an, eine Kampagne der Zuckerindustrie, von der
er gehört habe, sei „zumindest eine mögliche Erklärung dafür, wieso auch
‚preisgekrönte‘ Journalisten wie zum Beispiel letztens im Fall von ZEIT
ONLINE so unausgewogen und teilweise auch einfach inhaltlich überprüfbar
schlecht recherchieren“.
Saleh-Ebrahimi sah sich in ihrer Berufsehre gekränkt und ließ einen Anwalt
Wolf abmahnen. Der erkannte einen Unterlassungsanspruch an und löschte das
strittige Video. Damit ist die Geschichte aber nicht zu Ende, sondern Wolf
griff Saleh-Ebrahimi nun seinerseits juristisch an. Sinngemäß argumentiert
er, er habe gar nicht explizit behauptet, Saleh-Ebrahimi sei im Rahmen
einer Kampagne von der Zucker-Industrie bezahlt worden, sondern nur
allgemein über mögliche Gründe unausgewogener Berichterstattung über sein
Unternehmen gemutmaßt. Als das Landgericht Hamburg ihm jedoch mitteilte,
dass die Kammer seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
keine Erfolgsaussichten beimisst, nahm er ihn im März 2025 zurück.
Saleh-Ebrahimi ist sich sicher: Wolf hatte es darauf abgesehen, sie
einzuschüchtern. Nicht zuletzt, weil er das juristische Vorgehen mit jeder
Menge PR in eigener Sache flankierte: Er griff die Journalistin in mehreren
Videos scharf an, etwa mit dem Vorwurf, sie versuche, „mit falschen
Behauptungen Geld von ihren Abonnenten zu kriegen“. Saleh-Ebrahimi hatte um
Spenden gebeten, um ihre juristische Auseinandersetzung mit Wolf zu
finanzieren. Und der Fitness-Influencer spendete 1.000 Euro an Reporter
ohne Grenzen. Die Organisation gab die Spende jedoch zurück, weil sie sie
im Zusammenhang mit Wolfs Verhalten gegenüber Saleh-Ebrahimi als Versuch
wertete, „eine kritische Journalistin einzuschüchtern.“
## Streit auch mit Videos
Wolf weist solche Vorwürfe zurück. Er habe sein Verfahren gegen die Autorin
vielmehr beendet, „um den Diskurs auf eine inhaltliche Ebene
zurückzubringen. Daran scheint sie grundsätzlich nicht interessiert zu
sein.“ Er selbst habe seit Dezember 200 Videos rund um Ernährung
veröffentlicht. In nur dreien davon sei Saleh-Ebrahimi überhaupt erwähnt
worden. „Sie dagegen veröffentlichte 22 Videos, von denen 14 im Kontext von
More Nutrition und mir entstanden sind.“ Den Vorwurf einer gegen sie
geführten Kampagne findet Wolf vor diesem Hintergrund „absurd“. Vielmehr
habe die Journalistin selbst begonnen, „serienmäßig Verfahren gegen mich
anzustoßen.“
Keine Frage: Es ist das gute Recht auch eines Firmengründers und
Fitness-Influencers, sich gegen vermeintliche Falschbehauptungen zur Wehr
zu setzen. Er ist nicht automatisch im Unrecht, nur weil er finanziell
besser aufgestellt ist als eine freie Wissenschaftsjournalistin. Aber er
kann kostspielige Prozesse im Zweifel sorgenfreier durchstehen.
Die Berliner [1][Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V.], die sich kritisch
mit einem Bauvorhaben namens „Urbane Mitte“ auseinandersetzt (sieben
Hochhäuser am Rande des beliebten Gleisdreieck-Parks) hat derzeit zwei
Klagen der Projektentwicklungsgesellschaft auf dem Tisch (eine richtet sich
gegen den Verein, eine gegen den Betreiber des [2][Gleisdreieck-Blogs]).
Sie drehen sich um Behauptungen über die Auswirkungen des Bauvorhabens auf
das Klima, um Fragen von Natur- und Denkmalschutz und um Zahlen zu
vermeintlicher Bodenspekulation. Hat es auf dem Gelände „Rodungen“ gegeben?
Oder mussten lediglich Pflanzen auf einem Viadukt entfernt werden, das aus
Sicherheitsgründen abgerissen werden musste?
## Drohung mit hohem Ordnungsgeld
Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld drohen, sollten die Aktivist*innen
verurteilt werden und die angegriffenen Behauptungen wiederholen. Wehrt
sich hier ein großes Unternehmen gegen falsche Unterstellungen einer
Bürgerinitiative? Oder versucht es, mit juristischen Mitteln eine
öffentliche Diskussion über das Bauprojekt zu verhindern? Die Aktivisten
feilen derzeit an ihrer Erwiderung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht
angesetzt.
Der Verkehrswende-Aktivist Tobi Rosswog ist bislang ohne Auftritt im
Gerichtssaal davongekommen. Am 6. März 2025 hätte er vor sich vor dem
Landgericht Stuttgart gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung verteidigen sollen. Der Antragsteller: Dr. Wolfgang Porsche. Der
Vorwurf: Rosswog sei für satirische Fahndungsplakate mit dem Konterfei des
Haupteigentümers verantwortlich. „Raub in Milliardenhöhe“ stand auf diesen
Plakaten, angegeben war zudem die Webseite [3][haltet-den-dieb.jetzt], für
die Rosswog verantwortlich zeichnete. Auf der satirisch aufgemachten Seite,
die über einen Archivlink noch immer auffindbar ist, wird kritisiert, der
Reichtum Porsches basiere auf dem Einsatz von Zwangsarbeiter*innen
während des Nationalsozialismus. Porsche selbst fürchtete jedoch, das
Plakat könne bei Betrachtern dazu führen, ihn „unter Annahme eines
vermeintlichen Festnahmerechts zu attackieren und/oder körperlich zu
bedrängen“. Doch nur zwei Tage vor dem vom Gericht angesetzten Termin zur
mündlichen Verhandlung nahm Porsche seinen Antrag zurück. Der Rechtsverstoß
solle nun auf anderem Wege weiterverfolgt werden.
„Vielleicht heißt das, dass ich bei Porsche und VW nicht mehr arbeiten
darf“, schertzt Rosswog. Möglicherweise bedeutet es aber auch, dass der
Kläger die Angelegenheit in einem Hauptsacheverfahren klären will, das
Rosswog, selbst wenn er am Ende gewinnen sollte, eine Menge Geld kosten
könnte.
Gerade Freiberufler*innen und zivilgesellschaftlich aktive
Privatpersonen können sich teure Anwälte oft nicht leisten und knicken
lieber ein, wenn die ersten Anwaltsschreiben im Briefkasten landen. Genau
das ist oft beabsichtigt. [4][Die Aussicht, in einen sogenannten Slapp
(„strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung“, sie auch Kasten)
verwickelt zu werden, soll abschrecken.] Dabei geht es den Klägern nicht in
erster Linie darum, vor Gericht recht zu bekommen, sondern sie versuchen,
die Gegenseite in langwierige, teure und nervenaufreibende Gerichtsprozesse
zu verwickeln.
## Slapps sind ein europaweittes Problem
In der gesamten Europäischen Union wurden zwischen 2010 und 2023 insgesamt
1.049 Slapp-Klagen auf den Weg gebracht, davon 166 im Jahr 2023. Die Zahl
stammt aus dem [5][Jahresbericht 2024 von Case], einer europäischen
Anti-Slapp-NGO. Mit 135 Fällen ist Polen Spitzenreiter vor Malta (91) und
Frankreich (90). Gezählt wurden dort aber nur richtige Klagen. Die
Dunkelziffer anwaltlicher „Drohbriefe“, missbräuchlicher Abmahnungen und
ähnlicher Einschüchterungsversuche, nach denen es oft gar nicht mehr zum
Prozess kommt, dürfte noch viel höher sein.
Die Europäische Kommission erkannte das Problem und verabschiedete am 11.
April 2024 eine [6][Richtlinie], die Slapp-Betroffene besser schützen soll.
Gerichte sollen offenkundig rechtsmissbräuchliche Klagen frühzeitig
abweisen und Klägern die Verfahrenskosten sowie Schadenersatzzahlungen
aufbürden können. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis Mai 2026 Zeit, die
Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Doch die EU hat nur begrenzte Kompetenzen. Deshalb gelten die
Schutzmaßnahmen, die mit der Richtlinie eingeführt werden sollen, nur für
grenzüberschreitende Slapp-Fälle, bei denen Kläger und Beklagte also nicht
im selben Mitgliedsstaat ansässig sind. Zwar [7][empfiehlt die
EU-Kommission] den Mitgliedsstaaten, für innerstaatliche
Einschüchterungsklagen möglichst dasselbe Schutzniveau zu etablieren.
Verbindlich vorgeben kann sie das jedoch nicht.
In Deutschland ist gesetzgeberisch in Sachen Slapps noch überhaupt nichts
passiert. Umso mehr tut sich auf zivilgesellschaftlicher Seite. Seit 2023
gibt es den [8][Gegenrechtsschutz, einen Fonds, der Betroffene
unterstützt], die von rechten Akteuren juristisch belangt werden. Schon
seit 2020 hilft der „[9][Prinzenfonds]“ Historikern und Journalistinnen,
die von Prinz Georg Friedrich von Preußen vor Gericht gezerrt werden, weil
sie im Zusammenhang mit Entschädigungsforderungen der Hohenzollern für die
Enteignung von Immobilien nach 1945 angeblich Falschaussagen verbreitet
haben. Und 2024 haben einige zivilgesellschaftliche Organisationen,
darunter die großen Journalist*innen-Verbände, eine
[10][No-Slapp-Anlaufstelle] ins Leben gerufen, die Betroffene vernetzt und
an spezialisierte Anwält*innen verweist.
Doch auf die Dauer kann es nicht der Zivilgesellschaft überlassen bleiben,
gegen die zunehmende Zahl an Slapps anzukämpfen. Es braucht auch
gesetzlichen Schutz, der insbesondere das Kostenrisiko für Slapp-Betroffene
und damit das für Slapp-Klagen typische Machtungleichgewicht reduziert.
Dafür zu sorgen, liegt in der Verantwortung des Staats. Schließlich ist das
Justizsystem, das bei solchen Klagen missbraucht wird, ein integraler
Bestandteil des Rechtsstaats selbst.
## Kampagne des No-Slapp-Bündnis
Mit einem [11][Policy Paper] und einer von der [12][taz] unterstützten
[13][Kampagne] hat das deutsche No-Slapp-Bündnis (dem auch der Autor dieses
Textes angehört) kürzlich darauf gedrängt, dass ein Bekenntnis zu einem
starken Schutz vor Einschüchterungsklagen in den neuen Koalitionsvertrag
aufgenommen wird. Mit Erfolg: Es steht jetzt drin, dass die
EU-Slapp-Richtlinie „zeitnah“ in deutsches Recht umgesetzt werden soll, „…
zu verhindern, dass unser Rechtsstaat und unsere Justiz zur
Einschüchterung, zum Beispiel von Journalisten sowie zivilgesellschaftlich
Engagierten, missbraucht werden“.
Bis spätestens 2026 steht die Umsetzung der Richtlinie sowieso an. Die
Frage ist, ob die neue Regierung sich dabei auf den EU-Mindeststandard
beschränken will. Oder ob die Schutzmaßnahmen, die künftig für
grenzüberschreitende Slapps gelten werden, auch für Verfahren gelten, bei
denen Kläger und Beklagte beide in Deutschland ansässig sind.
Ilja Braun ist freier Journalist mit Schwerpunkt Medienpolitik. Bis Januar
2025 arbeitete er bei Reporter ohne Grenzen zum Thema Slapp.
Dieser Artikel ist am 3. Mai 2025 als Teil einer gemeinsamen Sonderbeilage
der [14][taz Panter Stiftung] und Reporter ohne Grenzen zum Tag der
Pressefreiheit erschienen.
4 May 2025
## LINKS
[1] https://www.aktionsgemeinschaft-gleisdreieck.de/
[2] https://gleisdreieck-blog.de/
[3] https://www.haltet-den-dieb.jetzt/
[4] /Bedrohte-Pressefreiheit/!6076037
[5] https://www.the-case.eu/wp-content/uploads/2024/12/CASE-2024-report-vf_comp…
[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ%3AL_202401069
[7] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32022H0758
[8] https://gegenrechtsschutz.de/
[9] https://fragdenstaat.de/aktionen/prinzenfonds/
[10] https://www.noslapp.de/
[11] https://static1.squarespace.com/static/5e249291de6f0056c7b1099b/t/67ecfa8c…
[12] https://blogs.taz.de/hausblog/wir-wollen-uns-nicht-schlagen-lassen/
[13] https://www.instagram.com/reel/DHWQ-rAgVbS/
[14] /stiftung
## AUTOREN
Ilja Braun
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