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# taz.de -- BSW-Eilanträge abgelehnt: Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt
> Dem BSW fehlten nur wenige tausend Stimmen zum Einzug in den Bundestag.
> Das Verfassungsgericht lehnt eine sofortige Neu-Auszählung der Stimmen
> ab.
Bild: Das BSW ist in Karlsruhe vor diese Wand gelaufen
Freiburg taz | Die Stimmen der Bundestagswahl 2025 müssen nicht neu
ausgezählt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagabend
entschieden. Es lehnte mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
ab. Die Bundeswahlleiterin kann nun am heutigen Freitag das amtliche
Endergebnis bekanntgeben.
Das BSW hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 4,972 Prozent der Stimmen
erhalten. [1][Für den Einzug in den Bundestag fehlten laut vorläufigem
Endergebnis nur 13.435 Stimmen.] Ein folgenschweres Scheitern: Nur wenn das
BSW nicht im Bundestag vertreten ist, hat die kommende Koalition aus
CDU/CSU und SPD eine Mehrheit.
Das [2][BSW hatte am Dienstag drei Anträge beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht]. Konkret ging es um eine Verfassungsbeschwerde der beiden
Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, eine Organklage
der Partei BSW sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
Im Kern wurde in den Klagen behauptet, dass das BSW „mit höchster
Wahrscheinlichkeit“ genügend Stimmen für den Einzug in den Bundestag
erhalten hat. Dies werde eine Neuauszählung der Stimmen ergeben. Schon
„übliche, unvermeidliche Auszählfehler“ könnten Grund für die fehlenden
Stimmen sein. Außerdem habe es bei der Übermittlung der Wahlergebnisse
Verwechslungen mit der rechten Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ gegeben.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidentin Doris
König hat nun die BSW-Eilanträge als „unzulässig“ abgelehnt. Die Partei
wurde in einer knappen Begründung mit nur drei Sätzen auf das übliche
Verfahren verwiesen.
Danach müssen Wahlberechtigte zunächst beim Bundestag einen Einspruch gegen
das Wahlergebnis erheben. Erst wenn dieser abgelehnt wurde, ist eine
Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich. In diesem
Verfahren könnten auch „etwaige Zählfehler“ gerügt werden, so die
Verfassungsrichter:innen.
## Rund 9.000 Stimmen fehlen noch
Das übliche Wahlprüfungsverfahren dauert allerdings ein bis zwei Jahre, und
ob dort am Ende eine Neuauszählung angeordnet wird, ist sehr fraglich.
Immerhin wurden ersichtliche Übertragungsfehler bereits bei der Ermittlung
der amtlichen Endergebnisse der Landeswahlleiter:innen korrigiert.
Danach hat das BSW zwar 4.277 zusätzliche Stimmen erhalten. Es fehlen aber
immer noch rund 9.000 Stimmen.
Das BSW hat mit der juristischen Niederlage [3][wohl schon gerechnet] und
deshalb bereits am Dienstag rechtspolitische Forderungen aufgestellt. So
solle künftig bei sehr knappen Wahlergebnissen, wenn es auf weniger als 0,1
Prozent der Stimmen ankommt, stets eine Neuauszählung der Stimmen
stattfinden.
(Az.: 2 BvE 6/25 u.a.)
14 Mar 2025
## LINKS
[1] /BSW-verpasst-Einzug-in-den-Bundestag/!6071934
[2] /BSW-nach-Bundestagswahl/!6071680
[3] /Klage-auf-Neuauszaehlung/!6071876
## AUTOREN
Christian Rath
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