# taz.de -- BSW-Eilanträge abgelehnt: Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt | |
> Dem BSW fehlten nur wenige tausend Stimmen zum Einzug in den Bundestag. | |
> Das Verfassungsgericht lehnt eine sofortige Neu-Auszählung der Stimmen | |
> ab. | |
Bild: Das BSW ist in Karlsruhe vor diese Wand gelaufen | |
Freiburg taz | Die Stimmen der Bundestagswahl 2025 müssen nicht neu | |
ausgezählt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagabend | |
entschieden. Es lehnte mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) | |
ab. Die Bundeswahlleiterin kann nun am heutigen Freitag das amtliche | |
Endergebnis bekanntgeben. | |
Das BSW hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 4,972 Prozent der Stimmen | |
erhalten. [1][Für den Einzug in den Bundestag fehlten laut vorläufigem | |
Endergebnis nur 13.435 Stimmen.] Ein folgenschweres Scheitern: Nur wenn das | |
BSW nicht im Bundestag vertreten ist, hat die kommende Koalition aus | |
CDU/CSU und SPD eine Mehrheit. | |
Das [2][BSW hatte am Dienstag drei Anträge beim Bundesverfassungsgericht | |
eingereicht]. Konkret ging es um eine Verfassungsbeschwerde der beiden | |
Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, eine Organklage | |
der Partei BSW sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung. | |
Im Kern wurde in den Klagen behauptet, dass das BSW „mit höchster | |
Wahrscheinlichkeit“ genügend Stimmen für den Einzug in den Bundestag | |
erhalten hat. Dies werde eine Neuauszählung der Stimmen ergeben. Schon | |
„übliche, unvermeidliche Auszählfehler“ könnten Grund für die fehlenden | |
Stimmen sein. Außerdem habe es bei der Übermittlung der Wahlergebnisse | |
Verwechslungen mit der rechten Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ gegeben. | |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidentin Doris | |
König hat nun die BSW-Eilanträge als „unzulässig“ abgelehnt. Die Partei | |
wurde in einer knappen Begründung mit nur drei Sätzen auf das übliche | |
Verfahren verwiesen. | |
Danach müssen Wahlberechtigte zunächst beim Bundestag einen Einspruch gegen | |
das Wahlergebnis erheben. Erst wenn dieser abgelehnt wurde, ist eine | |
Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich. In diesem | |
Verfahren könnten auch „etwaige Zählfehler“ gerügt werden, so die | |
Verfassungsrichter:innen. | |
## Rund 9.000 Stimmen fehlen noch | |
Das übliche Wahlprüfungsverfahren dauert allerdings ein bis zwei Jahre, und | |
ob dort am Ende eine Neuauszählung angeordnet wird, ist sehr fraglich. | |
Immerhin wurden ersichtliche Übertragungsfehler bereits bei der Ermittlung | |
der amtlichen Endergebnisse der Landeswahlleiter:innen korrigiert. | |
Danach hat das BSW zwar 4.277 zusätzliche Stimmen erhalten. Es fehlen aber | |
immer noch rund 9.000 Stimmen. | |
Das BSW hat mit der juristischen Niederlage [3][wohl schon gerechnet] und | |
deshalb bereits am Dienstag rechtspolitische Forderungen aufgestellt. So | |
solle künftig bei sehr knappen Wahlergebnissen, wenn es auf weniger als 0,1 | |
Prozent der Stimmen ankommt, stets eine Neuauszählung der Stimmen | |
stattfinden. | |
(Az.: 2 BvE 6/25 u.a.) | |
14 Mar 2025 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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