| # taz.de -- BSW-Eilanträge abgelehnt: Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt | |
| > Dem BSW fehlten nur wenige tausend Stimmen zum Einzug in den Bundestag. | |
| > Das Verfassungsgericht lehnt eine sofortige Neu-Auszählung der Stimmen | |
| > ab. | |
| Bild: Das BSW ist in Karlsruhe vor diese Wand gelaufen | |
| Freiburg taz | Die Stimmen der Bundestagswahl 2025 müssen nicht neu | |
| ausgezählt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagabend | |
| entschieden. Es lehnte mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) | |
| ab. Die Bundeswahlleiterin kann nun am heutigen Freitag das amtliche | |
| Endergebnis bekanntgeben. | |
| Das BSW hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 4,972 Prozent der Stimmen | |
| erhalten. [1][Für den Einzug in den Bundestag fehlten laut vorläufigem | |
| Endergebnis nur 13.435 Stimmen.] Ein folgenschweres Scheitern: Nur wenn das | |
| BSW nicht im Bundestag vertreten ist, hat die kommende Koalition aus | |
| CDU/CSU und SPD eine Mehrheit. | |
| Das [2][BSW hatte am Dienstag drei Anträge beim Bundesverfassungsgericht | |
| eingereicht]. Konkret ging es um eine Verfassungsbeschwerde der beiden | |
| Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, eine Organklage | |
| der Partei BSW sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung. | |
| Im Kern wurde in den Klagen behauptet, dass das BSW „mit höchster | |
| Wahrscheinlichkeit“ genügend Stimmen für den Einzug in den Bundestag | |
| erhalten hat. Dies werde eine Neuauszählung der Stimmen ergeben. Schon | |
| „übliche, unvermeidliche Auszählfehler“ könnten Grund für die fehlenden | |
| Stimmen sein. Außerdem habe es bei der Übermittlung der Wahlergebnisse | |
| Verwechslungen mit der rechten Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ gegeben. | |
| Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidentin Doris | |
| König hat nun die BSW-Eilanträge als „unzulässig“ abgelehnt. Die Partei | |
| wurde in einer knappen Begründung mit nur drei Sätzen auf das übliche | |
| Verfahren verwiesen. | |
| Danach müssen Wahlberechtigte zunächst beim Bundestag einen Einspruch gegen | |
| das Wahlergebnis erheben. Erst wenn dieser abgelehnt wurde, ist eine | |
| Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich. In diesem | |
| Verfahren könnten auch „etwaige Zählfehler“ gerügt werden, so die | |
| Verfassungsrichter:innen. | |
| ## Rund 9.000 Stimmen fehlen noch | |
| Das übliche Wahlprüfungsverfahren dauert allerdings ein bis zwei Jahre, und | |
| ob dort am Ende eine Neuauszählung angeordnet wird, ist sehr fraglich. | |
| Immerhin wurden ersichtliche Übertragungsfehler bereits bei der Ermittlung | |
| der amtlichen Endergebnisse der Landeswahlleiter:innen korrigiert. | |
| Danach hat das BSW zwar 4.277 zusätzliche Stimmen erhalten. Es fehlen aber | |
| immer noch rund 9.000 Stimmen. | |
| Das BSW hat mit der juristischen Niederlage [3][wohl schon gerechnet] und | |
| deshalb bereits am Dienstag rechtspolitische Forderungen aufgestellt. So | |
| solle künftig bei sehr knappen Wahlergebnissen, wenn es auf weniger als 0,1 | |
| Prozent der Stimmen ankommt, stets eine Neuauszählung der Stimmen | |
| stattfinden. | |
| (Az.: 2 BvE 6/25 u.a.) | |
| 14 Mar 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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