| # taz.de -- Disziplinarklage gegen Ulrike B.: Bremer Bamf-Chefin soll Pension v… | |
| > Im Strafprozess rund um den „Bamf-Skandal“ blieb 2021 wenig übrig von den | |
| > Vorwürfen gegen Ulrike B. Das Amt legt dennoch eine Disziplinarklage | |
| > nach. | |
| Bild: Angeklagt sein, das kennt sie schon: Ulrike B. (sitzend) 2021 während de… | |
| Bremen taz | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zieht | |
| Ulrike B. weiter vor Gericht: Nachdem die Behörde der suspendierten | |
| ehemaligen Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle schon disziplinarrechtlich | |
| die Bezüge gekürzt hat, ist nun auch noch eine Disziplinarklage gegen B. | |
| anhängig. | |
| Die ermöglicht, die schärfsten Mittel des Beamten- und Disziplinarrechts zu | |
| anzuwenden: eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust der | |
| Pensionsansprüche. Die Klage wurde bereits im vergangenen August beim | |
| Bremer Verwaltungsgericht eingelegt, wie der Spiegel am Freitag berichtete. | |
| Beim sogenannten „Bamf-Skandal“ war 2018 kolportiert worden, dass in der | |
| Bremer Außenstelle unter Leitung von B. massenhaft Asylanträge falsch | |
| beschieden wurden – systematisch seien Asylbewerber*innen zu Unrecht | |
| Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. Medien und Politiker*innen | |
| sprachen von „bandenmäßiger Kriminalität“, Vorwürfe der Korruption stan… | |
| im Raum. | |
| Viele Medien hatten ihr Urteil vielfach schon getroffen, zeitweise durfte | |
| die Bremer Außenstelle des Bamf gar keine Asylanträge mehr bearbeiten. | |
| Bremer Staatsanwälte wandten sich an Medien mit ehrenrührigen | |
| Falschmeldungen über B.s Privat- und Liebesleben. | |
| ## Vorwürfe hatten kaum Substanz | |
| Erst als der Strafprozess 2021 näher rückte, wurde klar: Die Vorwürfe | |
| hatten kaum Substanz. War ursprünglich von mehr als tausend Fällen und von | |
| drohender Haftstrafe die Rede, wurde am Ende keine einzige | |
| ausländerrechtliche Straftat in der Anklageschrift zugelassen. | |
| Eine Innenrevision von 80.000 Fällen, die das Bremer Bamf beschieden hatte, | |
| zeigte zudem: Nur etwa 50 Entscheidungen waren klar falsch – die Bremer | |
| Behörde hatte damit eine [1][bessere Quote als der Bundesschnitt]. | |
| Übrig blieben in der Anklageschrift zum Strafprozess nur [2][knapp zwei | |
| Dutzend Vorwürfe:] Darin ging es um mögliche Vorteilsnahme (der | |
| Mitangeklagte Anwalt Irfan C. hatte eine Hotelübernachtung von B. für 65 | |
| Euro gezahlt), um mögliche Vertuschung (einige Mails, die gelöscht oder in | |
| andere Ordner verschoben worden waren) und um möglichen Geheimnisverrat (B. | |
| hatte Anwälten Dokumente weitergeleitet, etwa standardisierte Fragebögen | |
| für Asylantragsstellende, die nicht öffentlich, sondern als Verschlusssache | |
| für den Dienstgebrauch klassifiziert waren). Verurteilt wurde nichts davon: | |
| Der Prozess wurde eingestellt, gegen eine Zahlung von 10.000 Euro durch | |
| Ulrike B. | |
| Ob es in der Disziplinarklage darum gehen wird, genau diese Vorwürfe | |
| aufzuarbeiten, oder ob weitere Punkte im Raum stehen, ist nicht klar: Weder | |
| das Bamf noch der Anwalt von Ulrike B. sprechen aktuell darüber, welche | |
| Punkte im Verfahren verhandelt werden könnten. | |
| Auch das Verwaltungsgericht kann sich noch nicht äußern, obwohl die | |
| Disziplinarklage schon im vergangenen August eingegangen ist: Die | |
| Klageschrift ist laut Verwaltungsgericht umfangreich – von über 300 Seiten | |
| ist die Rede; ob es überhaupt noch in diesem Jahr zu einer Verhandlung | |
| kommt, ist unklar. | |
| Wenn es irgendwann losgeht, kann auch das Verfahren selbst sich noch | |
| ziehen: Da das Strafverfahren 2021 eingestellt wurde, gibt es für das | |
| Verwaltungsgericht auch kein Bindungsurteil. Die Disziplinarkammer müsse | |
| alles selbst aufarbeiten, so Richter Jens Bogner als Sprecher des Gerichts. | |
| Schon bisher werden der suspendierten B. die monatlichen Bezüge um die | |
| Hälfte gekürzt; B. klagt dagegen in einem Eilverfahren, die Entscheidung | |
| selbst [3][konnte vom Bamf] aber zunächst ohne Gerichtsurteil getroffen | |
| werden. Das unterscheidet dieses mildere disziplinarrechtliche Mittel von | |
| dem scharfen Schwert „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“, das nach altem | |
| Recht, unter das B. noch fällt, nur durch ein Gericht ausgesprochen werden | |
| kann. | |
| Ein Ende des Beamtenverhältnisses würde für die ehemalige Leiterin der | |
| Bremer Behörde die Aberkennung des Ruhegehalts bedeuten. Das heißt nicht, | |
| dass sie im Ruhestand überhaupt kein Geld bekäme: Das Bamf müsste die | |
| mittlerweile 65-Jährige [4][nachträglich in der gesetzlichen | |
| Rentenversicherung versichern]. Einen finanziellen Nachteil bedeutet das | |
| für B. aber auf jeden Fall. | |
| 18 Mar 2025 | |
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| [1] /Bremer-Bamf-Prozess/!5763392 | |
| [2] /Prozessauftakt-Bamf-Skandal/!5760564 | |
| [3] /Laengere-Dauer-von-Asylverfahren/!6074052 | |
| [4] https://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/nachversicherung.htm | |
| ## AUTOREN | |
| Lotta Drügemöller | |
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