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# taz.de -- Disziplinarklage gegen Ulrike B.: Bremer Bamf-Chefin soll Pension v…
> Im Strafprozess rund um den „Bamf-Skandal“ blieb 2021 wenig übrig von den
> Vorwürfen gegen Ulrike B. Das Amt legt dennoch eine Disziplinarklage
> nach.
Bild: Angeklagt sein, das kennt sie schon: Ulrike B. (sitzend) 2021 während de…
Bremen taz | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zieht
Ulrike B. weiter vor Gericht: Nachdem die Behörde der suspendierten
ehemaligen Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle schon disziplinarrechtlich
die Bezüge gekürzt hat, ist nun auch noch eine Disziplinarklage gegen B.
anhängig.
Die ermöglicht, die schärfsten Mittel des Beamten- und Disziplinarrechts zu
anzuwenden: eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust der
Pensionsansprüche. Die Klage wurde bereits im vergangenen August beim
Bremer Verwaltungsgericht eingelegt, wie der Spiegel am Freitag berichtete.
Beim sogenannten „Bamf-Skandal“ war 2018 kolportiert worden, dass in der
Bremer Außenstelle unter Leitung von B. massenhaft Asylanträge falsch
beschieden wurden – systematisch seien Asylbewerber*innen zu Unrecht
Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. Medien und Politiker*innen
sprachen von „bandenmäßiger Kriminalität“, Vorwürfe der Korruption stan…
im Raum.
Viele Medien hatten ihr Urteil vielfach schon getroffen, zeitweise durfte
die Bremer Außenstelle des Bamf gar keine Asylanträge mehr bearbeiten.
Bremer Staatsanwälte wandten sich an Medien mit ehrenrührigen
Falschmeldungen über B.s Privat- und Liebesleben.
## Vorwürfe hatten kaum Substanz
Erst als der Strafprozess 2021 näher rückte, wurde klar: Die Vorwürfe
hatten kaum Substanz. War ursprünglich von mehr als tausend Fällen und von
drohender Haftstrafe die Rede, wurde am Ende keine einzige
ausländerrechtliche Straftat in der Anklageschrift zugelassen.
Eine Innenrevision von 80.000 Fällen, die das Bremer Bamf beschieden hatte,
zeigte zudem: Nur etwa 50 Entscheidungen waren klar falsch – die Bremer
Behörde hatte damit eine [1][bessere Quote als der Bundesschnitt].
Übrig blieben in der Anklageschrift zum Strafprozess nur [2][knapp zwei
Dutzend Vorwürfe:] Darin ging es um mögliche Vorteilsnahme (der
Mitangeklagte Anwalt Irfan C. hatte eine Hotelübernachtung von B. für 65
Euro gezahlt), um mögliche Vertuschung (einige Mails, die gelöscht oder in
andere Ordner verschoben worden waren) und um möglichen Geheimnisverrat (B.
hatte Anwälten Dokumente weitergeleitet, etwa standardisierte Fragebögen
für Asylantragsstellende, die nicht öffentlich, sondern als Verschlusssache
für den Dienstgebrauch klassifiziert waren). Verurteilt wurde nichts davon:
Der Prozess wurde eingestellt, gegen eine Zahlung von 10.000 Euro durch
Ulrike B.
Ob es in der Disziplinarklage darum gehen wird, genau diese Vorwürfe
aufzuarbeiten, oder ob weitere Punkte im Raum stehen, ist nicht klar: Weder
das Bamf noch der Anwalt von Ulrike B. sprechen aktuell darüber, welche
Punkte im Verfahren verhandelt werden könnten.
Auch das Verwaltungsgericht kann sich noch nicht äußern, obwohl die
Disziplinarklage schon im vergangenen August eingegangen ist: Die
Klageschrift ist laut Verwaltungsgericht umfangreich – von über 300 Seiten
ist die Rede; ob es überhaupt noch in diesem Jahr zu einer Verhandlung
kommt, ist unklar.
Wenn es irgendwann losgeht, kann auch das Verfahren selbst sich noch
ziehen: Da das Strafverfahren 2021 eingestellt wurde, gibt es für das
Verwaltungsgericht auch kein Bindungsurteil. Die Disziplinarkammer müsse
alles selbst aufarbeiten, so Richter Jens Bogner als Sprecher des Gerichts.
Schon bisher werden der suspendierten B. die monatlichen Bezüge um die
Hälfte gekürzt; B. klagt dagegen in einem Eilverfahren, die Entscheidung
selbst [3][konnte vom Bamf] aber zunächst ohne Gerichtsurteil getroffen
werden. Das unterscheidet dieses mildere disziplinarrechtliche Mittel von
dem scharfen Schwert „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“, das nach altem
Recht, unter das B. noch fällt, nur durch ein Gericht ausgesprochen werden
kann.
Ein Ende des Beamtenverhältnisses würde für die ehemalige Leiterin der
Bremer Behörde die Aberkennung des Ruhegehalts bedeuten. Das heißt nicht,
dass sie im Ruhestand überhaupt kein Geld bekäme: Das Bamf müsste die
mittlerweile 65-Jährige [4][nachträglich in der gesetzlichen
Rentenversicherung versichern]. Einen finanziellen Nachteil bedeutet das
für B. aber auf jeden Fall.
18 Mar 2025
## LINKS
[1] /Bremer-Bamf-Prozess/!5763392
[2] /Prozessauftakt-Bamf-Skandal/!5760564
[3] /Laengere-Dauer-von-Asylverfahren/!6074052
[4] https://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/nachversicherung.htm
## AUTOREN
Lotta Drügemöller
## TAGS
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