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# taz.de -- Asyl-Anfrage der Linksfraktion: Lieber nicht nach Eisenhüttenstadt
> Sind die Chancen auf einen positiven Asylbescheid in verschiedenen
> Regionen Deutschlands unterschiedlich hoch? Neue Regierungszahlen weisen
> darauf hin.
Bild: Eine Geflüchtete gibt zur Registrierung ihre Fingerabdrücke in Eisenhü…
Berlin dpa/taz | Asyl-Entscheidungen des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (Bamf) fallen in manchen Außenstellen der Behörde deutlich
anders aus als in anderen.
So erhielten im vergangenen Jahr 98,6 Prozent der Menschen aus Somalia,
über deren Asylanträge in München entschieden wurde, eine Form von Schutz.
Im brandenburgischen Eisenhüttenstadt dagegen lag die Gesamtschutzquote für
Antragsteller*innen aus Somalia nur bei 50 Prozent. Das geht aus einer
Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der
Linksfraktion hervor, über die die dpa berichtet.
Deutliche Unterschiede gibt es auch bei Antragsteller*innen aus
Afghanistan. Ihre Gesamtschutzquote lag in der Mehrheit der örtlichen
Bamf-Büros bei über 90 Prozent. In der Außenstelle Eisenhüttenstadt waren
es lediglich 60,8 Prozent. Die Erklärung der Bundesregierung, die auf einen
niedrigeren Anteil weiblicher Schutzsuchender aus Afghanistan an diesem
Standort verweist, ist aus Sicht der Linken nicht überzeugend.
„Ich möchte mal wissen, was in Eisenhüttenstadt los ist“, sagt die
Linken-Abgeordnete Clara Bünger. „Im Asylverfahren müssen gleiche Chancen
für alle gelten.“
Asyl-Aktivist*innen hatten schon in der Vergangenheit auf auffällige Zahlen
in Eisenhüttenstadt hingewiesen [1][und die Rechtfertigungen der Behörde
als unlogisch zurückgewiesen].
## Weniger erfolgreiche Klagen
Deutschlandweit, auch das ergibt die Antwort auf die Linken-Anfrage, haben
deutsche Verwaltungsgerichte 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide
stattgegeben als in den Jahren zuvor. Demnach klagten im vergangenen Jahr
lediglich 18 Prozent der Schutzsuchenden erfolgreich gegen eine
Entscheidung des Bamf.
In der Vergangenheit [2][war die Quote teils deutlich höher]. 2023 hatten
die Gerichte noch 24,4 Prozent der Bamf-Entscheidungen kassiert. 2022 lag
die gerichtliche Aufhebungsquote bei den Verfahren, die sich nicht aus
formalen Gründen erledigten – etwa wegen einer Rücknahme der Klage – bei
36,5 Prozent.
Der gestiegene Anteil der abgelehnten Klagen deutet auf eine verbesserte
Entscheidungspraxis des Bamf hin. Das mag damit zusammenhängen, dass die
Behörde im vergangenen Jahr weniger neue Asylanträge zu bearbeiten hatte
als 2023, was eine gründlichere Bearbeitung begünstigt haben könnte. In
Deutschland stellten 2024 insgesamt 229.751 Menschen erstmals einen
Asylantrag. Hinzu kamen 21.194 Asylfolgeanträge. Die Zahl der Erstanträge
ging im Vergleich zum Vorjahr um 30,2 Prozent zurück.
Laut Bundesregierung beschäftigen sich beim Bundesamt aktuell 2.747
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Bearbeitung von Asylanträgen. 396
Bamf-Beschäftigte kümmern sich um sogenannte Dublin-Verfahren, die
Asylbewerber betreffen, für deren Antrag ein anderes europäisches Land
zuständig ist. 117 Beschäftigte werden für Widerrufs- und
Rücknahmeverfahren eingesetzt. Ein Widerruf des Schutzstatus steht an, wenn
sich die Lage im Herkunftsland grundlegend geändert hat. Rücknahmeverfahren
gibt es, wenn Hinweise auftauchen, dass jemandem zu Unrecht Schutz gewährt
wurde, etwa bei falschen Angaben zur Identität.
30 Mar 2025
## LINKS
[1] /Schutzquote-fuer-Afghanen/!6019918
[2] /Asylantraege-von-Gefluechteten-beim-Bamf/!5765177
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Asyl
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