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# taz.de -- Bamf-Ermittlungsskandal: Staatsanwälte nicht justiziabel
> Bremer Generalstaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Janhenning
> Kuhn und Untergebene ein. Sie findet nämlich nicht raus, wer was gesagt
> hat.
Bild: Janhenning Kuhn ist unschuldig, auch wenn er illegal handelt
BREMEN taz | Für ihr illegales Tun zum Schaden der [1][ehemaligen Leiterin
der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(Bamf)] werden Staatsanwälte in Bremen nicht zur Rechenschaft gezogen. Das
hat die Generalstaatsanwaltschaft beschlossen. Sie hat die Ermittlungen
gegen den Chef der Anklagebehörde, Janhenning Kuhn, und seine Helfershelfer
eingestellt. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht.
Im Zuge des so genannten Bamf-Skandals hatten sich Kuhn und drei
Dezernent*innen im Februar 2019 mit einem Journalisten der
Wochenzeitung Die Zeit verabredet, um ihm Geheimnisse aus den
Ermittlungsakten gegen die Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. zukommen zu
lassen. Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Bremen im Mai 2019
festgestellt hat.
Nach langer Weigerung, der Sache nachzugehen, hatte die
Generalstaatsanwältin das Verfahren im Frühjahr 2021 endlich an sich
gezogen – um die Ermittlungen nun zu beenden. Dabei war in ihrem Zuge sogar
herausgekommen, dass die Staatsanwaltschaft selbst das illegale
Pressegespräch angeleiert hatte – ein drastischer Verstoß gegen das
presserechtliche Gleichbehandlungsgebot.
Trotz der kompletten Rechtsferne dieser Justizbehörde habe man „keinem der
Beteiligten eine strafbare Handlung nachweisen“ können, behauptet nun der
Ermittler. Es sei nämlich „völlig offen“ geblieben, „wem welcher
Redebeitrag zuzuordnen“ gewesen wäre. Und von einem „gemeinsamen
Tatentschluss“ sei „nicht auszugehen“.
## Gemeinsam wie die Mafia
Mit Empörung reagierte Ulrike B.s Berliner Anwalt Johannes Eisenberg auf
die Einstellung der Ermittlungen. „Wie Mafiosi“ hätten sich die Beteiligten
verhalten. Die Begründung für die Beendigung der Untersuchung wertete er
als Ausflüchte
Anders als von der Generalstaatsanwaltschaft behauptet, sei die Frage, wer
exakt welche Äußerung getan habe, irrelevant. „Tatsächlich wollten die vier
Beteiligten gemeinschaftlich das Ausplaudern der Geheimnisse“, so Eisenberg
zur taz.
„Soweit einer sprach, saßen die anderen dabei und förderten dessen
Plauderei durch psychische Unterstützung.“ Zudem habe Kuhn die Verbreitung
der ehrenrührigen Legenden durch sein Beisein als weisungsbefugter
Vorgesetzter gebilligt. „Hätten die ehemals Beschuldigten in dieser Weise
eine gemeinschaftliche Körperverletzung begangen, wären die Tatbeiträge des
jeweils Handelnden den anderen Beteiligten jeweils als Mittäter zugerechnet
worden.“
Ein trübes Licht werfe der Vorgang auf die Qualität der Behörden, so
Eisenbergs Fazit nun. „Der damals handelnde Dezernent ist in der
Terrorismusabwehr beim Generalbundesanwalt tätig, seine Vorgesetzte beim
Landesrechnungshof, der Behördenleiter weiter Behördenleiter, der
Pressesprecher verwest weiter die ‚Öffentlichkeitsarbeit‘ der
Staatsanwaltschaft“, so der Anwalt. „Wir müssen also mit weiteren
vergleichbaren Taten rechnen, denn ihr Tun bleibt völlig folgenlos.“
18 Sep 2021
## LINKS
[1] /Bremer-Bamf-Prozess/!5762191
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
## TAGS
Staatsanwaltschaft Bremen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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