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# taz.de -- Maßnahmen gegen Shein und Temu: Mit Maß gegen China-Dumping
> Während die USA Bestellungen blockieren, setzt Europa auf strengere
> Regeln für chinesische Onlinehändler. Die europäische Strategie ist
> überzeugender.
Bild: Eine Mitarbeiterin verpackt Bekleidung für Online- und Offline-Bestellun…
Die EU wie auch die USA wehren sich gegen chinesische Billighändler. Dabei
gehen sie recht unterschiedlich vor. Jenseits des Atlantiks geht es nach
eingeübtem Muster rabiat zu. Die US-Post liefert bestellte Waren einfach
nicht mehr aus. Zölle sollen die unerwünschten Importe verteuern und damit
unattraktiv machen. Europa wiederum setzt Regeln durch, an die sich eben
auch die Onlinehändler aus China halten müssen. Denn die Portale halten
sich schon länger nicht an hierzulande geltende Vorgaben oder kontrollieren
die Angebote auf ihren Websites nicht ausreichend.
Die Reaktionen auf den [1][Siegeszug von Billig-Versandplattformen] wie
Shein oder Temu sind angemessen, auch wenn die europäische Antwort
überzeugender ist. Für Kunden auf Schnäppchenjagd mögen die Gebühren auf
Paketsendungen ärgerlich sein. Doch weil die Billighändler die Zollpflicht
auf legalem Weg umgehen können, bleibt nur eine pauschale Lösung. Alles
andere ist angesichts der Masse an Sendungen für die Zollbehörden nicht
umsetzbar.
Angemessen sind die Maßnahmen der EU auch aus zwei weiteren wichtigen
Gründen. Es geht dabei auch um den Schutz der heimischen
Handelsunternehmen, [2][die unter den Dumpingangeboten leiden]. Das
Argument, die Chinesen könnten halt günstiger anbieten und das sei in der
Marktwirtschaft erwünschter Wettbewerb, zieht nicht.
Denn die Produkte auf den Portalen sind nach Einschätzung der EU-Kommission
oft lausig gefertigt oder entsprechen nicht den europäischen
Sicherheitsanforderungen. Das kann sich der Handel hier nicht erlauben und
deshalb auch nicht preislich mithalten.
Der zweite Grund ist der Schutz der Verbraucher vor schlechten oder sogar
gefährlichen Produkten. Die trickreiche Art der Werbung ist
Verbraucherschützern schon länger ein Dorn im Auge. Unzulässige
Verkaufsköder haben den Unternehmen bereits Abmahnungen eingetragen.
Anscheinend hat das noch nicht ausreichend gewirkt. Dass die Staaten jetzt
zu effektiveren Maßnahmen gegen die Billigheimer greifen, ist daher
notwendig.
5 Feb 2025
## LINKS
[1] /Vorwuerfe-gegen-Temu/!6006316
[2] /!vn6021168/
## AUTOREN
Wolfgang Mulke
## TAGS
Online-Shopping
Onlinehandel
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Donald Trump
Europäische Union
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