# taz.de -- Klage gegen Extragewinn-Abschöpfung: Strompreisbremse war rechtens | |
> Ökostrom-Produzenten klagten in Karlsruhe gegen die Abschöpfung ihrer | |
> Extragewinne. Nun haben die Richter die Verfassungsbeschwerde abgelehnt. | |
Bild: Mit der Strompreisbremse wurde über Strommasten wie nahe Schwerin nicht … | |
Karlsruhe taz | Die Überschusserlöse der Ökostromerzeuger durften zur | |
Finanzierung der [1][Strompreisbremse] abgeschöpft werden. Das entschied | |
das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Es lehnte damit | |
eine Verfassungsbeschwerde von 22 Wind-, Solar- und | |
Holz-kraftwerksbetreibern ab. | |
Die Strompreisbremse war vom Bundestag im Dezember 2022 beschlossen worden, | |
nachdem im Lauf des Jahres 2022 der Strompreis im Zuge des russischen | |
Angriffs auf die Ukraine massiv gestiegen war. Denn in dessen Folge | |
verknappte Russland gezielt seine Gaslieferungen. Da die Gaspreise auch | |
Einfluss auf die Bildung der Strompreise haben, stiegen Letztere im Jahr | |
2022 an der Strombörse auf das Fünffache des üblichen Preises, in Spitzen | |
betrugen sie sogar das Zehnfache. | |
Von diesen exorbitant gestiegenen Preisen profitierten vor allem | |
Ökostromproduzenten, weil ihre Produktionskosten unverändert niedrig | |
bleiben. Das Strompreisbremsengesetz der Ampelkoalition sah daher vor, dass | |
bis Juni 2023 sieben Monate lang 90 Prozent der sogenannten Zufallsgewinne | |
der Energieerzeuger abgeschöpft wurden. Damit sollte die Begrenzung der | |
Strompreise für die Verbraucher finanziert werden. Eigentlich sollten mit | |
der Strompreisbremse 13,5 Milliarden Euro umverteilt werden. Doch der | |
[2][Gas- und Strompreis sank] früher und stärker als erwartet, sodass am | |
Ende nur rund 750 Millionen Euro Extragewinne abgeschöpft wurden. Die | |
restlichen Kosten der Strompreisbremse von rund 16 Milliarden Euro kamen | |
aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), einem Sondervermögen des | |
Bundes. | |
Die Ökostromhersteller klagten gegen die Abschöpfung ihrer Sondergewinne, | |
weil diese ihrer Meinung nach ihre Berufs- und Unternehmensfreiheit | |
verletzte. Die Dämpfung des Strompreises für Verbraucher und Unternehmen | |
sei nicht ihre Aufgabe, sondern müsse aus dem allgemeinen Staatshaushalt | |
finanziert werden, so die Begründung der Ökostromproduzenten. Die hohen | |
Anforderungen an eine Sonderabgabe der Ökostrombranche seien hier nicht | |
erfüllt. So seien die Einnahmen nicht „gruppennützig“ verwendet worden. | |
## Richter lehnten Beschwerde einhellig ab | |
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerden nun aber | |
einhellig und in vollem Umfang ab. Es handelte sich bei der | |
Gewinnabschöpfung um keine Sonderabgabe, so die Richter. Denn der Staat | |
habe sich mit der Abschöpfung keine eigenen Einnahmen verschafft. Vielmehr | |
habe es sich um eine reine Umverteilung unter Privaten gehandelt, die über | |
eine Verrechnung bei den Stromnetzbetreibern erfolgte. | |
Zwar sei die Abschöpfung von Gewinnen, die aus der Knappheit von Produkten | |
auf dem Markt folgen, grundsätzlich nicht erlaubt, so die Richter. Hier sei | |
sie jedoch ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen. | |
Für die Zulässigkeit sprach, dass den „außerordentlich begünstigten | |
Stromproduzenten“ die „außerordentlich belasteten Verbraucher“ | |
gegenüberstanden. Hier einen Ausgleich herzustellen, sei ein legitimes Ziel | |
gewesen. Die Richter betonten, dass Strom „ein zur Deckung existenzieller | |
Bedarfe unverzichtbares Gebrauchsgut“ ist. | |
Die Hersteller seien auch nicht unverhältnismäßig belastet worden. | |
Schließlich seien nicht alle Profite abgeschöpft worden, sondern nur 90 | |
Prozent der Gewinne, die über die „typischen Investitionserwartungen“ | |
hinausgingen. Auch Übergewinne, die vor Dezember 2022 anfielen, blieben | |
unangetastet. So beschränkte sich die Abschöpfung auf sieben Monate. | |
## Verhältnismäßige Verwaltungskosten | |
Auch die hohen Verwaltungskosten für die Betreiber machten die | |
[3][Gewinnabschöpfung] nicht verfassungswidrig, so die Richter. Zu den | |
abgeschöpften rund 750 Millionen Euro kamen noch rund 50 Millionen Euro | |
administrative Kosten hinzu. Dies sei aber deshalb nicht unverhältnismäßig, | |
weil ja ursprünglich mit viel höheren Einnahmen gerechnet worden war. | |
28 Nov 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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