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# taz.de -- Strompreisbremse in Karlsruhe: Habecks Kuscheligkeit gewinnt vor Ge…
> Die Deckelung von Gewinnen bei den Strompreisen ist rechtens. Gut so –
> denn die Maßnahme war sehr moderat – typisch Habeck.
Bild: Haben Habecks Gesetz zur Strompreisbremse für verfassungsgkonform erklä…
Ist Robert Habeck öffentlichkeitsscheu geworden? Jedenfalls war er nicht
da, als das Bundesverfassungsgericht [1][an diesem Donnerstag sein Gesetz
zur Strompreisbremse für verfassungsgkonform erklärte]. Wäre das nicht eine
schöne Botschaft gewesen: Der Wirtschaftsminister hat beherzt, aber
zugleich verhältnismäßig zugepackt, als einerseits die Strompreise
explodierten und andererseits die Gewinne der Öko-Strom-Hersteller in
ungeahnte Höhen stiegen.
Hier einen funktionierenden und rechtmäßigen Ausgleich geschaffen zu haben,
müsste den großen Ausgleicher Habeck doch eigentlich mit Stolz erfüllen.
Dass er dabei auch die eigene Klientel (die Wind- und Solarstromerzeuger)
nicht geschont hat, passt zu dem oft schon überparteilichen Habitus von
Habeck. Zwar musste er hier auch EU-Vorgaben umsetzen. Aber auch das hätte
er ja produktiv wenden können, schließlich verstehen sich die Grünen als
europafreundlich.
Vielleicht kam Habeck ja nicht, weil er eine Niederlage befürchtete. Denn
das hätte im Wahlkampf natürlich blöd ausgesehen. Friedrich Merz hätte dann
wieder geschimpft und der Ampel handwerkliche Unfähigkeit vorgeworfen.
Allerdings war mit einer Niederlage nicht zu rechnen. Schließlich ist das
Strompreisgesetz kein Musterfall von sozialistischer Umverteilung, sondern
ein Ausgleich von unerwartetem Pech und unerwartetem Glück, der selten so
eindeutig wiederholbar sein dürfte.
Die Richter:innen haben Habecks Gesetz jedenfalls einhellig für
grundgesetzkonfrom erklärt, [2][weil es die Ökostromanbieter mit ihren
unerwarteten Glücksgewinnen ja nur eher zaghaft in die Pflicht nahm]. Da
sahen auch christdemokratische und liberale Verfassungsrichter die
Grundrechte der Unternehmen voll gewahrt. Anders als die Kläger warnten,
ist eine derart zurückhaltende Abschöpfung von Zufallsgewinnen also kein
Standorthindernis, sondern in seiner Habeck’schen Kuscheligkeit wohl eher
ein Vorteil. Anderswo geht es ruppiger zu.
28 Nov 2024
## LINKS
[1] /Klage-gegen-Extragewinn-Abschoepfung/!6048648
[2] /Klage-von-Oekostromerzeugern/!6035618
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Robert Habeck
Strompreis
Energiekrise
GNS
Strompreisbremse
Strompreisbremse
Energiewende
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