| # taz.de -- Antrag auf AfD-Verbot: Eine politische Frage | |
| > Ein Parteiverbotsverfahren hat hohe formale Hürden und kann lange dauern. | |
| > Es braucht den Beweis, dass die Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt. | |
| Bild: AFD im Siegesrausch: Höcke und der stellvertretende Vorsitzende der AFD … | |
| Eine Partei kann nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Den | |
| Antrag auf ein Parteiverbot können nur drei Institutionen stellen: die | |
| Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Einzelne Abgeordnete | |
| können dies nicht beantragen. Sie müssen zunächst die Mehrheit der | |
| Abgeordneten im Bundestag überzeugen. | |
| Um möglichst viele schwankende Abgeordnete ins Boot zu holen, sprechen | |
| [1][die Befürworter:innen eines AfD-Verbots um Marco Wanderwitz (CDU)] | |
| meist davon, die Verfassungswidrigkeit der AfD solle „überprüft“ werden. | |
| [2][Ihre Webseite heißt „afd-prüfen.de“.] Tatsächlich ist es aber kein | |
| unverbindliches Prüfverfahren. Beantragt würde das Verbot der AfD. Das | |
| Verfassungsgericht solle „feststellen“, dass die AfD „verfassungswidrig | |
| ist“, heißt es auch im Antragsentwurf. | |
| Ob der Bundestag einen Verbotsantrag stellt, ist keine rein rechtliche, | |
| sondern auch eine politische Frage. Selbst wenn eine Mehrheit der | |
| Abgeordneten von der Verfassungswidrigkeit der AfD überzeugt ist, könnte | |
| sie aus politischen Gründen auf einen Verbotsantrag verzichten. | |
| Am Bundesverfassungsgericht würde der Zweite Senat unter Vizepräsidentin | |
| Doris König über den Verbotsantrag entscheiden. Ein Verbot erfordert eine | |
| Zweidrittelmehrheit der Richter:innen, das heißt, sechs von acht | |
| Richter:innen müssten zustimmen. Die Verfassungswidrigkeit der AfD ist | |
| laut Grundgesetz festzustellen, wenn die Partei darauf ausgeht, „die | |
| freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu | |
| beseitigen“. Geschützt sind damit die Kernwerte der Verfassung: Demokratie, | |
| Rechtsstaat und Menschenwürde. Gewalt ist für ein Verbot nicht | |
| erforderlich, es genügt „planvolles Handeln“. | |
| Ein Verbotsverfahren kann in eindeutigen Fällen in einigen Monaten | |
| abgeschlossen sein, insbesondere wenn eine Partei in ihrem Programm | |
| eindeutig verfassungswidrige Positionen vertritt, etwa die Einführung des | |
| Führerprinzips. Bei Parteien wie der AfD, deren Programm so geschrieben | |
| ist, dass es nicht verfassungswidrig ist, dürfte ein Verbotsverfahren | |
| einige Jahre dauern. | |
| Denn hier geht es um eine mosaikartige Beweisführung, dass wesentliche | |
| Teile der Partei doch verfassungswidrige Ziele verfolgen. Die Beweise | |
| müssen auf hunderten von Seiten zusammengestellt werden, die AfD muss zu | |
| den Beweisen Stellung nehmen können und dann müssen sich auch die | |
| Richter:innen ihr Bild von der Materialflut machen. | |
| Bevor der Verbotsantrag gestellt wird, müssen auch die | |
| Verfassungsschutzämter in Bund und Länder alle V-Leute im Bundesvorstand | |
| und den Landesvorständen abschalten. Die Partei muss „staatsfrei“ sein. Der | |
| Bundestag kann den Behörden aber keine Weisungen erteilen, er kann nur die | |
| Bundesregierung und die Landesregierungen bitten, ihm zu helfen. An einem | |
| Punkt dürfte ein AfD-Verbot aber sicher nicht scheitern: Anders als die NPD | |
| 2017 ist die AfD [3][eindeutig nicht zu unwichtig, um verboten zu werden]. | |
| 17 Oct 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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