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# taz.de -- Leihmutterschaftsgesetz in Italien: Mamma mia statt mamma nostra
> In Italien sind Leihmutterschaften verboten. Jetzt soll das auch für
> Wunscheltern gelten, die dies im Ausland angehen wollen.
Bild: Die rechte Regierungschefin Meloni und ihr Minister Salvini wollen die �…
Berlin taz/dpa | Es ging hoch her im italienischen Senatssaal. Unter
ständigen Zwischenrufen nahm das Parlament am Mittwoch einen
Gesetzesentwurf an, der die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland
unter Strafe stellt. Bis zu zwei Jahre Haft drohen Italiener*innen von
nun an auch dann, wenn sie im Ausland mittels einer Leihmutter ein Kind
bekommen.
Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli
d’Italia) jubelt. Sie begründet das Verbot damit, dass die traditionelle
Familie geschützt werden solle. Das Gesetz schiebe dem
[1][„Zeugungstourismus“ einen Riegel vor], erklärte Meloni.
Die Opposition kritisierte das Gesetz allerdings heftig. Aus ihrer Sicht
wird damit homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit
genommen, Kinder zu bekommen. Das Gesetz versetze die Gesellschaft zurück
„ins Mittelalter“, kritisierte etwa die Fünf-Sterne-Oppositionspartei.
In der Ablehnung des verabschiedeten Gesetzes ist sich die Opposition
einig. Weniger Einigkeit herrscht allerdings in der Frage, wie eine
Alternative aussehen könnte. Ein Gegenvorschlag aus der Opposition hatte
eine sogenannte solidarische Leihmutterschaft vorgesehen. In diesem Modell
würde die Frau eine Schwangerschaft ohne Entschädigung austragen.
## Für Meloni ein voller Erfolg
In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Wer sich daran
beteiligt, muss mit einer hohen Geldstrafe oder sogar Haft rechnen. Der
Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an.
Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits
zugestimmt.
Für die postfaschistischen Fratelli d’Italia ist das Gesetz ein voller
Erfolg. Der Vorschlag geht zurück auf die Abgeordnete Carolina Varchi, nach
der das Gesetz auch benannt ist.
[2][Bei einer Leihmutterschaft] trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern
ein Kind aus und überlässt ihnen dieses Kind nach der Geburt. In
Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten
ebenfalls verboten. Auch die Vermittlung einer Leihmutterschaft ist in
Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die
Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Das ist auch
der Grund dafür, warum Wunscheltern dafür ins Ausland gehen.
17 Oct 2024
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## AUTOREN
Judith Poppe
## TAGS
Giorgia Meloni
Leihmutter
Italien
Fünf-Sterne-Bewegung
Italien
Albanien
Leihmutter
Patchworkfamilie
Queer
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