| # taz.de -- Sicherheitspaket der Ampelparteien: Verschärfungen geplant | |
| > Die Ampelkoalition hat beim Sicherheitsgesetz nachgebessert. Ende der | |
| > Woche sollen die Gesetze beschlossen werden. | |
| Bild: Soll Polizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlaubt werden… | |
| Freiburg taz | Die Koalition hat sich auf letzte Änderungen beim | |
| Sicherheitspaket geeinigt, das in dieser Woche im Bundestag beschlossen | |
| werden soll. Nachbesserungen gab es insbesondere beim biometrischen | |
| Abgleich von Fotos mit Bildern aus dem Internet. | |
| Das Sicherheitspaket war von den Ampelparteien Ende August unmittelbar nach | |
| dem islamistischen Messerattentat von Solingen vereinbart worden, bei dem | |
| drei Menschen starben. Es sieht Verschärfungen in Sicherheitsgesetzen und | |
| im Migrationsrecht vor. Bei einer Anhörung im Bundestags-Innenausschuss | |
| zeigten Sachverständige Ende September [1][viele Kritikpunkte] auf, weshalb | |
| die Verabschiedung der beiden Gesetze zunächst verschoben wurde. | |
| Die größten Änderungen gibt es nun bei der biometrischen Gesichtserkennung | |
| anhand von Fotos aus dem Internet. Diese soll sowohl der Polizei als auch | |
| dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erlaubt werden. Die | |
| Polizei soll diese Form der Fotofahndung aber nur noch bei besonders | |
| schweren Straftaten und zur Ermittlung von Tatverdächtigen anwenden dürfen. | |
| ## Wie soll die Gesichtserkennung realisiert werden? | |
| Da das Innenministerium bisher nicht sagen konnte, wie die | |
| Gesichtserkennung mithilfe von Internetfotos überhaupt [2][realisiert | |
| werden soll], haben die Koalitionäre eine wichtige neue Bedingung | |
| eingeführt: Die Befugnis kann erst genutzt werden, wenn die Bundesregierung | |
| eine Verordnung erlassen hat, in der sie „das Nähere zu dem technischen | |
| Verfahren“ regelt. Zuvor muss die Bundesdatenschutzbeauftragte gehört | |
| werden. Zudem soll die Befugnis nach drei Jahren unabhängig evaluiert | |
| werden. | |
| Im Migrationsrecht gab es keine wesentlichen Änderungen, nur | |
| Klarstellungen. Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen, obwohl nach den | |
| Dublin-Regeln ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, | |
| sollen keine Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr | |
| erhalten, sobald eine Aufnahmezusage des zuständigen Staates vorliegt. | |
| Stattdessen sollen sie nur noch zwei Wochen lang eingeschränkte | |
| „Überbrückungsleistungen“ („Bett, Brot und Seife“) erhalten. Hier soll | |
| klargestellt werden, dass die Ausreise in den zuständigen EU-Staat | |
| „rechtlich und tatsächlich“ möglich ist. Dabei soll die Einschätzung des | |
| Bamf maßgeblich sein. | |
| Anerkannte Flüchtlinge, die in den Staat zurückreisen, in dem ihnen Gefahr | |
| droht, sollen ihren Schutzstatus dadurch weiter in der Regel verlieren. | |
| Hier wird aber klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn die Heimreise | |
| „sittlich zwingend geboten ist“, etwa zur Beerdigung der Eltern. Die | |
| deutschen Behörden müssen vorab informiert werden. | |
| ## Ausnahmen sollen deutlicher werden | |
| Die Regelungen zu Messerverboten in Bussen, Bahnen und Messerverbotszonen | |
| wurden neu formuliert. Es soll nun deutlicher werden, welche Ausnahmen | |
| gelten, etwa in Restaurants. | |
| Die Änderungsanträge sollen am Dienstag in den Fraktionen und am Mittwoch | |
| im Innenausschuss beraten werden. Am Donnerstag oder Freitag sollen die | |
| beiden Gesetzentwürfe im Plenum beschlossen werden. So könnte der Bundesrat | |
| am Freitag auch gleich zustimmen. | |
| ## GEAS-Anpassung geplant | |
| Unterdessen hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zwei Gesetzentwürfe zur | |
| Anpassung des deutschen Asylrechts an das kommende Gemeinsame Europäische | |
| Asylsystem (GEAS) vorgelegt. Das GEAS soll ab Mitte 2026 gelten, ebenso die | |
| deutschen GEAS-Anpassungsgesetze. | |
| Das GEAS besteht aus elf EU-Verordnungen, gilt also unmittelbar und muss in | |
| den EU-Staaten nicht mehr durch nationales Recht umgesetzt werden. Das GEAS | |
| sieht vor, dass weiterhin jeder Asylantrag individuell geprüft wird. Bei | |
| Migrant:innen aus Ländern mit niedriger Schutzquote (unter 20 Prozent) | |
| sollen die Asylverfahren aber in Einrichtungen an den EU-Außengrenzen | |
| durchgeführt werden. Im Rahmen eines Solidaritätsmechanismus können | |
| Flüchtlinge aus überlasteten EU-Staaten in andere EU-Staaten umverteilt | |
| werden, die zur Übernahme bereit sind. | |
| Die beiden deutschen GEAS-Anpassungsgesetze sollen nun nur noch Details | |
| regeln, die die EU-Verordnungen offen gelassen haben. So soll das | |
| BAMF-Verfahren für Flüchtlinge, die direkt aus einem Nicht-EU-Staat an | |
| einem deutschen Flughafen ankommen, binnen acht Wochen abgeschlossen sein. | |
| Die Verwaltungsgerichte sollen binnen zwei Wochen über Eilanträge der | |
| Migrant:innen entscheiden. Wenn Asyl abgelehnt wird, soll in einem | |
| „Rückkehrgrenzverfahren“ binnen zwölf Wochen die Abschiebung in den | |
| Herkunftsstaat organisiert werden. | |
| Bei Asylantragsteller:innen, die im Rahmen des Solidaritätsmechanismus | |
| übernommen werden, ist in jedem Einzelfall vorher ein | |
| „Sicherheitsinterview“ durchzuführen. So will Faeser sicherstellen, dass | |
| auf diesem Wege keine gefährlichen Personen nach Deutschland kommen. | |
| Das Innenministerium hat die Referentenentwürfe an Länder und Verbände zur | |
| Stellungnahme verschickt. | |
| 13 Oct 2024 | |
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| [2] /Gesichtserkennung-im-Internet/!6026767 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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