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# taz.de -- Todestrafe in Belarus: Deutschem droht die Hinrichtung
> Der 29-jährige Rico Krieger wurde im Juni zum Tod verurteilt. Ein Vorwurf
> lautet auf Terrorismus. Berlin und Minsk sind darüber im Gespräch.
Bild: Bei ihm gibt es die Todesstrafe noch per Genickschuss: Der belarussischen…
Berlin taz | Ein deutscher Staatsbürger ist in Belarus zum Tod verurteilt
worden. Das Minsker Außenministerium bestätige am Wochenende die
Verurteilung. Man sei mit der deutschen Seite über diplomatische Kanäle in
Kontakt. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur, dass der Fall bekannt sei. „Das Auswärtige Amt und die
Botschaft in Minsk betreuen den Betroffenen konsularisch und setzen sich
intensiv gegenüber den belarussischen Behörden für ihn ein. Die Todesstrafe
ist eine grausame und unmenschliche Form der Bestrafung, die Deutschland
unter allen Umständen ablehnt.“
Bei dem Verurteilten handelt es sich um den 29-jährigen Rico Krieger. Dem
früheren Rettungshelfer des Deutschen Roten Kreuzes wurden Söldnertum,
Spionage, Terrorismus, Gründung [1][einer extremistischen Vereinigung],
Zerstörung eines Verkehrsobjekts sowie illegaler Umgang mit Waffen,
Sprengstoff und Munition zur Last gelegt.
Erstmals hatte die belarussische Menschenrechtsorganisation [2][Vjasna] in
der vergangenen Woche über den Fall berichtet. Demnach habe sich Krieger
seit November 2023 in Untersuchungshaft befunden, das Urteil sei – nach
einem Prozess größtenteils hinter verschlossenen Türen – bereits im Juni
dieses Jahres ergangen.
Laut Vjasna könnte die Verurteilung Kriegers auch mit dessen angeblicher
Beteiligung am Kastus-Kalinouski-Regiment zusammenhängen – einer Gruppe von
Belarussen, die an der Seite Kyjiws in der Ukraine gegen die russischen
Besatzer kämpfen.
## Präzedenzloser Fall
Der Koordinator der Kampagne „Menschenrechtsverteidiger gegen die
Todesstrafe“, Andrei Paluda, bezeichnete den jüngsten Fall als
„außergewöhnlich“. Zum ersten Mal überhaupt sei in Belarus ein
ausländischer Staatsbürger [3][zum Tod verurteilt worden].
Zwar seien noch nicht alle Umstände des Sachverhalts bekannt. Man gehe aber
davon aus, dass die Verurteilung, auch das präzedenzlos, gemäß Artikel 289
Teil 3 des Strafgesetzbuches (Terrorakt) erfolgt sei. Nach einer
Gesetzesänderung vom 27. April 2022 sei dies auch aufgrund eines „Versuchs“
einer Straftat möglich, so Paluda in einer Stellungnahme auf der Website
von Vjasna.
Die seit 30 Jahren von dem autoritären Machthaber Alexander Lukaschenko
regierte Ex-Sowjetrepublik Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem
die Todesstrafe noch vollstreckt wird – per Genickschuss. Die Vollstreckung
wird meist erst im Nachhinein durch Angehörige bekannt. Manchmal werden
diese auch gar nicht in Kenntnis gesetzt. Zudem gab es Fälle, in denen die
letzte Ruhestätte der Hingerichteten geheim gehalten wurde.
Nach Angaben der Weltkoalition gegen die Todesstrafe (WCADP) – eines
Bündnisses von Nichtregierungsorganisationen, zu dem das Vjasna-Zentrum in
Belarus gehört – wurden im Mai 2023 in Belarus vier Personen zum Tod
verurteilt. Die letzte bekannte Vollstreckung eines Todesurteils wurde im
Jahr 2022 registriert. 2020 und 2021 wurde niemand hingerichtet.
21 Jul 2024
## LINKS
[1] /Repressionen-in-Belarus/!5987933
[2] https://spring96.org/en/news/115803
[3] /Lukaschenko-gegen-Belarus/!5902071
## AUTOREN
Barbara Oertel
## TAGS
Belarus
Todesstrafe
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