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# taz.de -- Möbliertes Wohnen: Mehr Wände, mehr Miete
> Anbieter möblierter Wohnungen verändern Grundrisse ohne Genehmigung, aber
> die Bezirke sind machtlos. Der Senat plant eine Prüfstelle gegen
> Mietwucher.
Bild: 10 Quadratmeter, 600 Euro, Zwangs-WG
Berlin taz | [1][Möbliertes Wohnen] ist in Berlin der Trend schlechthin,
wenn es darum geht, aus Wohnraum den Maximalprofit zu schlagen. 54 Prozent
aller Angebote entfielen 2023 auf möbliertes, meist befristetes Wohnen. Oft
werden nur einzelne Zimmer angeboten. Dabei gilt: Je mehr separate Zimmer,
desto mehr Geld lässt sich herausschlagen. Was liegt also näher als
Grundrissänderungen durch das Einziehen von Wänden?
Ein Hindernis dabei stellen die mehr als 70 Berliner Milieuschutzgebiete
dar, in denen die Veränderung von Grundrissen genehmigungspflichtig ist.
Nicht erforderliche Änderungen etwa der ursprünglichen Zimmeranzahl, sind
nicht genehmigungsfähig, wie es in der Antwort des Senats auf eine
[2][Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg vom Juni]
heißt.
Doch die Angebote für kleine, möblierte Zimmer in Wohnungen, die man sich
mit vier oder auch sieben Mitbewohner:innen teilen muss, sprießen wie
Pilze aus dem Boden. Anbieter wie Spoony und flat-mate – beide haben die
selben EIgentümer – haben sich darauf spezialisiert. Sie inserieren auf
Portalen wie HousingAnywhere oder – dort derzeit nur Wohnungen:
Wunderflats. So berichteten Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg von drei
Fällen von Grundrissänderungen durch diese Firmen, die zuvor nicht
genehmigt wurden.
In einer aktuellen Anfrage wollte Gennburg wissen, inwiefern die Bezirke
genehmigte wie untersagte Baumaßnahmen im Nachhinein überprüfen. Die
Antworten sind ernüchternd: Alle Bezirke berichten, dass dies aufgrund von
Personalmangel nicht systematisch erfolgt. Aus Charlottenburg-Wilmersdorf
heißt es gar, 2005 sei die Bauabnahme „weitestgehend abgeschafft“ und der
Personalbestand in der Bauaufsicht um „ca. die Hälfte reduziert“ wurde.
## Wo bleiben die Strafen
In einem Fall in der Moabiter Turmstraße wurde die abgelehnte Aufteilung
eines großen Zimmers in drei kleine durch eine Luxemburger Firma erst durch
eine [3][frühere Anfrage von Gennburg öffentlich]. Inzwischen hätten zwei
Anhörungen mit dem Eigentümer stattgefunden.
Gennburg kritisiert, dass unbeantwortet bleibe, „wie und wann man nun die
angestrebte Rückbauanordnung durchzusetzen gedenkt“. Sie weist darauf hin,
dass „Bußgelder bis zu 500.000 Euro“ in Betracht kommen. Dafür aber müss…
die Bauaufsichtsbehörden entsprechend ausgestattet werden. „Der Senat muss
die Bezirke in die Lage versetzen, solchen gemeinschädlichen
Geschäftsmodellen den Garaus zu machen.“
Unterdessen plant Schwarz-Rot die Errichtung einer Prüfstelle, um Fällen
von Mietwucher und der Nichteinhaltung der Mietpreisbremse nachzugehen. Ein
Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden,
die Stelle im November ihre Arbeit aufnehmen.
Ob sie vor allem aktiv werden soll, wenn Wohnungen mit einem Aufschlag von
mehr als 15 Prozent wieder vermietet werden, oder auch das Geschäftsmodell
möblierter Wohnungen in den Blick nehmen soll, ist unklar. Strafrechtlich
verfolgter Mietwucher liegt vor, wenn Mieten die ortsübliche
Vergleichsmiete um 50 Prozent überschreiten. Das ist bei möblierten
Wohnungen üblich, auch nach Abzug eines „angemessenen“
Möblierungszuschlags.
24 Jul 2024
## LINKS
[1] /Befristeter-und-moeblierter-Wohnraum/!6018646
[2] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19…
[3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19…
## AUTOREN
Erik Peter
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