| # taz.de -- Verhüllungsverbot am Lenkrad: Keine Ausnahme für Muslimin | |
| > Eine muslimische Frau wollte mit Verweis auf die Religionsfreiheit die | |
| > Erlaubnis, mit Niqab Auto zu fahren. Damit ist sie nun vor Gericht | |
| > gescheitert. | |
| Bild: Das Verhüllungsverbot soll die nicht sprachliche Kommunikation im Straß… | |
| Münster afp | Eine muslimische Autofahrerin hat keinen Anspruch auf eine | |
| Befreiung vom Verhüllungsverbot am Lenkrad mittels Ausnahmegenehmigung. Das | |
| Verhüllungsverbot sichere unter anderem die Erkennbarkeit von Fahrern bei | |
| automatisierten Verkehrskontrollen, entschied das Oberverwaltungsgericht | |
| (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Freitag laut einer Mitteilung. | |
| Der Berufungsklage der Frau wurde aber teilweise stattgegeben, weil die | |
| zuständige Straßenverkehrsbehörde die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung | |
| bislang nicht fehlerfrei begründet hatte. Sie soll deshalb erneut über den | |
| Antrag entscheiden. | |
| Die Muslimin aus Neuss bei Düsseldorf wollte mit ihrer Klage anerkannt | |
| bekommen, dass sie per Ausnahmeregelung mit einer Gesichtsverschleierung | |
| Auto fahren darf. Dabei zielte sie darauf, [1][mit einem sogenannten Niqab] | |
| zu fahren, der nur die Augen erkennen lässt. Das Verhüllungsverbot hält die | |
| Klägerin wegen [2][Verstoßes gegen ihre Religionsfreiheit] für | |
| verfassungswidrig. In erster Instanz scheiterte sie mit ihrer Klage vor dem | |
| Verwaltungsgericht Düsseldorf. | |
| [3][Laut Straßenverkehrsordnung] darf beim Autofahren das Gesicht nicht so | |
| verdeckt sein, dass es nicht mehr erkennbar ist. Ausnahmegenehmigungen sind | |
| aber möglich. Sie können etwa „individuelle Belange“ berücksichtigen, wie | |
| das OVG erklärte. Eine solche Ausnahmegenehmigung beantragte die | |
| Autofahrerin. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte den Antrag aber ab. | |
| ## Abwägung der Güter | |
| Wie das OVG erklärte, soll mit dem Verhüllungsverbot gesichert werden, dass | |
| ein Mensch am Steuer erkennbar ist und somit seine Identität bei | |
| automatisierten Verkehrskontrollen festgestellt werden kann. „Außerdem | |
| schützt es die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers“, erklärte das Gericht | |
| weiter. | |
| Damit dient das Verbot im Vergleich zur Religionsfreiheit dem Schutz | |
| hochrangiger Güter wie Leben oder Gesundheit. Die Religionsfreiheit könne | |
| demgegenüber keinen allgemeinen Vorrang beanspruchen. | |
| Die Begründung der Bezirksregierung für die Ablehnung verfehlte laut | |
| Gerichtsurteil aber diesen Verbotszweck. Die Behörde begründete ihre | |
| Ablehnung damit, dass das Verhüllungsverbot die nicht sprachliche | |
| Kommunikation im Straßenverkehr sicherstellen soll, was mit einem Niqab | |
| nicht gewährleistet sei. Die Annahme der Behörde, dass ein Niqab die | |
| Rundumsicht beeinträchtige, treffe „in dieser Allgemeinheit“ nicht zu. | |
| Davon habe sich der Senat in der mündlichen Verhandlung überzeugen können. | |
| Daneben wies das Gericht darauf hin, dass die Behörde bislang nicht | |
| berücksichtigt habe, inwiefern das Führen eines Fahrtenbuchs die | |
| Identitätsfeststellung des Fahrenden alternativ sichern könnte. Die Behörde | |
| soll deshalb nochmals über den Antrag entscheiden. Die Revision wurde nicht | |
| zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt | |
| werden. | |
| 5 Jul 2024 | |
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