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# taz.de -- Verhüllungsverbot am Lenkrad: Keine Ausnahme für Muslimin
> Eine muslimische Frau wollte mit Verweis auf die Religionsfreiheit die
> Erlaubnis, mit Niqab Auto zu fahren. Damit ist sie nun vor Gericht
> gescheitert.
Bild: Das Verhüllungsverbot soll die nicht sprachliche Kommunikation im Straß…
Münster afp | Eine muslimische Autofahrerin hat keinen Anspruch auf eine
Befreiung vom Verhüllungsverbot am Lenkrad mittels Ausnahmegenehmigung. Das
Verhüllungsverbot sichere unter anderem die Erkennbarkeit von Fahrern bei
automatisierten Verkehrskontrollen, entschied das Oberverwaltungsgericht
(OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Freitag laut einer Mitteilung.
Der Berufungsklage der Frau wurde aber teilweise stattgegeben, weil die
zuständige Straßenverkehrsbehörde die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung
bislang nicht fehlerfrei begründet hatte. Sie soll deshalb erneut über den
Antrag entscheiden.
Die Muslimin aus Neuss bei Düsseldorf wollte mit ihrer Klage anerkannt
bekommen, dass sie per Ausnahmeregelung mit einer Gesichtsverschleierung
Auto fahren darf. Dabei zielte sie darauf, [1][mit einem sogenannten Niqab]
zu fahren, der nur die Augen erkennen lässt. Das Verhüllungsverbot hält die
Klägerin wegen [2][Verstoßes gegen ihre Religionsfreiheit] für
verfassungswidrig. In erster Instanz scheiterte sie mit ihrer Klage vor dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf.
[3][Laut Straßenverkehrsordnung] darf beim Autofahren das Gesicht nicht so
verdeckt sein, dass es nicht mehr erkennbar ist. Ausnahmegenehmigungen sind
aber möglich. Sie können etwa „individuelle Belange“ berücksichtigen, wie
das OVG erklärte. Eine solche Ausnahmegenehmigung beantragte die
Autofahrerin. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte den Antrag aber ab.
## Abwägung der Güter
Wie das OVG erklärte, soll mit dem Verhüllungsverbot gesichert werden, dass
ein Mensch am Steuer erkennbar ist und somit seine Identität bei
automatisierten Verkehrskontrollen festgestellt werden kann. „Außerdem
schützt es die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers“, erklärte das Gericht
weiter.
Damit dient das Verbot im Vergleich zur Religionsfreiheit dem Schutz
hochrangiger Güter wie Leben oder Gesundheit. Die Religionsfreiheit könne
demgegenüber keinen allgemeinen Vorrang beanspruchen.
Die Begründung der Bezirksregierung für die Ablehnung verfehlte laut
Gerichtsurteil aber diesen Verbotszweck. Die Behörde begründete ihre
Ablehnung damit, dass das Verhüllungsverbot die nicht sprachliche
Kommunikation im Straßenverkehr sicherstellen soll, was mit einem Niqab
nicht gewährleistet sei. Die Annahme der Behörde, dass ein Niqab die
Rundumsicht beeinträchtige, treffe „in dieser Allgemeinheit“ nicht zu.
Davon habe sich der Senat in der mündlichen Verhandlung überzeugen können.
Daneben wies das Gericht darauf hin, dass die Behörde bislang nicht
berücksichtigt habe, inwiefern das Führen eines Fahrtenbuchs die
Identitätsfeststellung des Fahrenden alternativ sichern könnte. Die Behörde
soll deshalb nochmals über den Antrag entscheiden. Die Revision wurde nicht
zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt
werden.
5 Jul 2024
## LINKS
[1] /Hamburg-verbietet-Verhuellung-an-Schulen/!6007599
[2] /Muslime-in-Deutschland/!t5376210
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
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