# taz.de -- Kennzeichnung von Mogelpackungen: Achtung, luftig verpackt! | |
> Verbraucherschützer:innen fordern Maßnahmen gegen Mogelpackungen – | |
> wie in Frankreich. Doch hierzulande geht es kaum voran. Helfen könnte die | |
> EU. | |
Bild: Aufgeblasen: Bei Chips und Nüssen ist oft viel Luft mit in der Verpackung | |
BERLIN taz | Die Zahl der Mogelpackungen in Deutschland steht auf einem | |
Rekordhoch. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die seit mehreren Jahren eine | |
[1][Mogelpackungsliste] führt, zählte für 2023 exakt 104 Meldungen von | |
Verbraucher:innen. Auch für das laufende Jahr zeichne sich eine hohe | |
Zahl von Beschwerden ab. Verbraucherschützer:innen fordern daher nun | |
eine Gesetzgebung, die die täuschenden Verpackungen ins Visier nimmt. | |
Was Mogelpackungen genau sind, ist bislang nicht eindeutig gesetzlich | |
geregelt. Landläufig handelt es sich um Produkte, deren Verpackungen einen | |
größeren Inhalt versprechen, als sie einhalten. Typisch sind etwa | |
Cremetiegel in einer zusätzlichen Pappverpackung, die den Tiegel leicht | |
erhöht – und damit größer wirken lässt. Bei Cerealien, Nüssen, Chips oder | |
Keksen lässt sich durch Luft in der Verpackung tricksen. | |
Das Thema hat durch die in den vergangenen Jahren ungewöhnlich hohe | |
Inflation neue Bedeutung bekommen. Denn immer wieder fielen Produkte auf, | |
bei denen der Hersteller den Inhalt verringert hatte – die Packungsgröße | |
war aber gleich geblieben. | |
[2][Shrinkflation] heißt das Phänomen, ein Kofferwort aus dem englischen | |
„to shrink“ (schrumpfen) plus „Inflation“. Sie kommt in Varianten vor, … | |
können etwa hochwertigere und teurere Zutaten durch minderwertigere und | |
günstige ersetzt werden – bei gleichem Produktpreis. Verboten ist das alles | |
nicht. Das Mess- und Eichgesetz verbietet es zwar, Produkte auf den Markt | |
zu bringen, wenn die Verpackungen „ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine | |
größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist“. Ein Grenzwert | |
aber fehlt. Als allgemeine Richtgröße gelten 30 Prozent Luft in der | |
Verpackung. | |
## Warnung am Regal gefordert | |
Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Verbraucherzentrale Bundesverband | |
(vzbv) fordern nun zumindest eine Kennzeichnungspflicht. „Produkte mit | |
veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder | |
höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis | |
versehen werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Sie fordert: „Die | |
Bundesregierung muss dieser Verbrauchertäuschung einen Riegel vorschieben.“ | |
Ein Vorbild könnte Frankreich sein. Dort tritt eine entsprechende | |
Gesetzgebung am 1. Juli in Kraft. Große und mittelgroße Supermärkte müssen | |
dann am Regal kennzeichnen, wenn der Preis auf Gramm, Kilo oder Liter | |
gerechnet gestiegen ist. Die Pflicht gilt für zwei Monate nach der | |
Veränderung bei Verpackung und/oder Inhalt. | |
Das [3][Bundesverbraucherschutzministerium (BMUV) hatte die | |
Mogelpackungsproblematik vor einem Jahr in einem Eckpunktepapier] zur | |
Reduzierung von Verpackungsmüll berücksichtigt. Darin heißt es, es brauche | |
eine Klarstellung, dass eine „Verringerung der Füllmenge bei | |
gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig ist“. | |
Doch ob es diese Forderung in ein Bundesgesetz schafft, ist offen – das | |
Verbraucherschutzministerium teilt auf taz-Anfrage mit, dass man sich | |
bislang nicht mit den anderen Ministerien einigen konnte. Doch im BMUV | |
scheint man ohnehin mehr auf die EU-Ebene zu setzen – und dort auf die | |
europäische Verpackungsverordnung. Wird sie, wie es das Ministerium hofft, | |
zum Jahresende beschlossen, würden EU-weit einheitliche Regeln kommen – | |
allerdings erst 2030. | |
Hersteller beziehungsweise Händler müssten ihre Verpackungen dann auf „das | |
für den Produktschutz erforderliche minimale Volumen reduzieren“. | |
„Verpackungen mit Eigenschaften, die lediglich darauf abzielen, das | |
wahrgenommene Volumen des Produkts zu vergrößern, beispielsweise durch | |
Doppelwände, falsche Böden und unnötige Schichten, dürfen grundsätzlich | |
nicht mehr in Verkehr gebracht werden“, so eine Sprecherin. | |
28 Jun 2024 | |
## LINKS | |
[1] https://www.vzhh.de/mogelpackungsliste | |
[2] /Gleicher-Preis-aber-weniger-drin/!5953211 | |
[3] /Verbraucherschutz-in-Deutschland/!5957968 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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