| # taz.de -- Kennzeichnung von Mogelpackungen: Achtung, luftig verpackt! | |
| > Verbraucherschützer:innen fordern Maßnahmen gegen Mogelpackungen – | |
| > wie in Frankreich. Doch hierzulande geht es kaum voran. Helfen könnte die | |
| > EU. | |
| Bild: Aufgeblasen: Bei Chips und Nüssen ist oft viel Luft mit in der Verpackung | |
| Berlin taz | Die Zahl der Mogelpackungen in Deutschland steht auf einem | |
| Rekordhoch. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die seit mehreren Jahren eine | |
| [1][Mogelpackungsliste] führt, zählte für 2023 exakt 104 Meldungen von | |
| Verbraucher:innen. Auch für das laufende Jahr zeichne sich eine hohe | |
| Zahl von Beschwerden ab. Verbraucherschützer:innen fordern daher nun | |
| eine Gesetzgebung, die die täuschenden Verpackungen ins Visier nimmt. | |
| Was Mogelpackungen genau sind, ist bislang nicht eindeutig gesetzlich | |
| geregelt. Landläufig handelt es sich um Produkte, deren Verpackungen einen | |
| größeren Inhalt versprechen, als sie einhalten. Typisch sind etwa | |
| Cremetiegel in einer zusätzlichen Pappverpackung, die den Tiegel leicht | |
| erhöht – und damit größer wirken lässt. Bei Cerealien, Nüssen, Chips oder | |
| Keksen lässt sich durch Luft in der Verpackung tricksen. | |
| Das Thema hat durch die in den vergangenen Jahren ungewöhnlich hohe | |
| Inflation neue Bedeutung bekommen. Denn immer wieder fielen Produkte auf, | |
| bei denen der Hersteller den Inhalt verringert hatte – die Packungsgröße | |
| war aber gleich geblieben. | |
| [2][Shrinkflation] heißt das Phänomen, ein Kofferwort aus dem englischen | |
| „to shrink“ (schrumpfen) plus „Inflation“. Sie kommt in Varianten vor, … | |
| können etwa hochwertigere und teurere Zutaten durch minderwertigere und | |
| günstige ersetzt werden – bei gleichem Produktpreis. Verboten ist das alles | |
| nicht. Das Mess- und Eichgesetz verbietet es zwar, Produkte auf den Markt | |
| zu bringen, wenn die Verpackungen „ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine | |
| größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist“. Ein Grenzwert | |
| aber fehlt. Als allgemeine Richtgröße gelten 30 Prozent Luft in der | |
| Verpackung. | |
| ## Warnung am Regal gefordert | |
| Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Verbraucherzentrale Bundesverband | |
| (vzbv) fordern nun zumindest eine Kennzeichnungspflicht. „Produkte mit | |
| veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder | |
| höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis | |
| versehen werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Sie fordert: „Die | |
| Bundesregierung muss dieser Verbrauchertäuschung einen Riegel vorschieben.“ | |
| Ein Vorbild könnte Frankreich sein. Dort tritt eine entsprechende | |
| Gesetzgebung am 1. Juli in Kraft. Große und mittelgroße Supermärkte müssen | |
| dann am Regal kennzeichnen, wenn der Preis auf Gramm, Kilo oder Liter | |
| gerechnet gestiegen ist. Die Pflicht gilt für zwei Monate nach der | |
| Veränderung bei Verpackung und/oder Inhalt. | |
| Das [3][Bundesverbraucherschutzministerium (BMUV) hatte die | |
| Mogelpackungsproblematik vor einem Jahr in einem Eckpunktepapier] zur | |
| Reduzierung von Verpackungsmüll berücksichtigt. Darin heißt es, es brauche | |
| eine Klarstellung, dass eine „Verringerung der Füllmenge bei | |
| gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig ist“. | |
| Doch ob es diese Forderung in ein Bundesgesetz schafft, ist offen – das | |
| Verbraucherschutzministerium teilt auf taz-Anfrage mit, dass man sich | |
| bislang nicht mit den anderen Ministerien einigen konnte. Doch im BMUV | |
| scheint man ohnehin mehr auf die EU-Ebene zu setzen – und dort auf die | |
| europäische Verpackungsverordnung. Wird sie, wie es das Ministerium hofft, | |
| zum Jahresende beschlossen, würden EU-weit einheitliche Regeln kommen – | |
| allerdings erst 2030. | |
| Hersteller beziehungsweise Händler müssten ihre Verpackungen dann auf „das | |
| für den Produktschutz erforderliche minimale Volumen reduzieren“. | |
| „Verpackungen mit Eigenschaften, die lediglich darauf abzielen, das | |
| wahrgenommene Volumen des Produkts zu vergrößern, beispielsweise durch | |
| Doppelwände, falsche Böden und unnötige Schichten, dürfen grundsätzlich | |
| nicht mehr in Verkehr gebracht werden“, so eine Sprecherin. | |
| 28 Jun 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.vzhh.de/mogelpackungsliste | |
| [2] /Gleicher-Preis-aber-weniger-drin/!5953211 | |
| [3] /Verbraucherschutz-in-Deutschland/!5957968 | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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