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# taz.de -- Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt: Endlich!
> Das Bundeskabinett beschließt das Missbrauchsgesetz. Das ist ein
> wichtiges Signal an Betroffene und für die Aufklärung von
> Missbrauchsfällen.
Bild: Familienministerin Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des …
Nun hat es [1][doch noch vor der parlamentarischen Sommerpause geklappt]:
Das lange geforderte und im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz für mehr
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist da. Am
Mittwoch hat das Kabinett das sogenannte UBSKM-Gesetz beschlossen. Der
sperrige Buchstabenname leitet sich vom Amt der oder des Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ab, [2][aktuell ist
es Kerstin Claus]. Das Amt wird durch das Gesetz dauerhaft installiert und
damit ähnlich wichtig wie beispielsweise die Wehrbeauftragte.
Das ist so wichtig zu betonen, denn bislang hangelten sich Claus und ihr
Vorgänger [3][Johannes-Wilhelm Rörig] von Jahr zu Jahr, immer in der
Ungewissheit, ob das, was sie für die Aufklärung von Missbrauchsfällen und
für Betroffene tun, von Dauer ist. Obwohl seit den 2010 bekannt gewordenen
Missbrauchsskandalen in der katholischen Kirche und den bis heute folgenden
in Sportvereinen, Heimen, der evangelischen Kirche und vor allem in
Familien das Thema (immer mal wieder) in der Öffentlichkeit ist, gab es
keine klare Regelung, wie solche Fälle aufgearbeitet werden können.
Sicher, es gibt die Aufarbeitungskommission und es gibt den Betroffenenrat,
die auf der politischen Ebene wichtige Aufklärungsarbeit leisten. Aber die
Betroffenen müssen auch im Alltag zurechtkommen, die meisten von ihnen
brauchen konkrete Hilfen im Beruf, in der Ausbildung, psychosoziale
Betreuung, regelmäßige medizinische Therapien. Sexuelle Gewalt in der
Kindheit prägt einen Menschen ein Leben lang, so gut wie jede und jeder
Einzelne auch versucht, damit klarzukommen.
Unabhängig davon wollen Betroffene wissen, was damals passiert ist, im
Kirchenverein, im Ferienlager, bei Sportkurs, mit dem Onkel. Bislang blieb
ihnen aber verwehrt, das in Akten – ja, viele Vorgänge sind aus Akten
rekonstruierbar, nicht selten finden sich dort Täternamen – nachzulesen.
Mit dem Gesetz ist das nun möglich. Und es ist wichtig. Denn wer mehr
darüber weiß, was in seiner Kindheit und Jugend mit ihm passiert ist, kann
besser mit dem Erlebten in der Gegenwart umgehen. [4][Jede neue Erkenntnis
bringt mehr Klarheit in eine diffuse und dunkle Vergangenheit].
Und noch ein Gesetzesdetail ist nicht geringzuschätzen: [5][Die
Missbrauchsbeauftragte Claus ist durch das Gesetz verpflichtet, Bundestag
und Bundesrat regelmäßig über den Stand der Missbrauchsaufarbeitung Bericht
zu erstatten]. Das birgt die große Chance, das Thema nicht nur in medialen
Wellen in der Öffentlichkeit zu halten, sondern dauerhaft. Und damit in
steter Abfolge auf Missstände hinzuweisen, unter anderem bei weiterer
Aufklärungsarbeit in Institutionen und vor allem bei der [6][Entschädigung
von Betroffenen].
19 Jun 2024
## LINKS
[1] /Missbrauchsgesetz-verzoegert-sich/!6009156
[2] /Kerstin-Claus-ueber-Schutz-vor-Missbrauch/!5860723
[3] /Missbrauchsbeauftragter-gibt-Amt-ab/!5837980
[4] /Kampagne-gegen-sexuellen-Missbrauch/!5972564
[5] /Neues-Missbrauchsgesetz/!6002237
[6] /Missbrauchsgesetz-verzoegert-sich/!6009156
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
sexueller Missbrauch
Gewalt gegen Kinder
Gesetz
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Missbrauchsbeauftragter
Sexuelle Gewalt
Kolumne law and order
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Missbrauch
Machtmissbrauch
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