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# taz.de -- Sexueller Missbrauch an Kindern: Ja zur Missbrauchsbeauftragten
> Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf für besseren Kinderschutz
> vor. Im Bundestag zeichnet sich am Freitag einmütige Zustimmung ab.
Bild: In der medizinischen Kinderschutzambulanz in Frankfurt
Berlin taz | Das Amt der „Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ (UBSMK) [1][soll erstmals
gesetzlich geregelt werden]. Bei der ersten Beratung des Gesetzes im
Bundestag signalisierten alle Fraktionen Zustimmung. Die AfD kassierte
jedoch einen Ordnungsruf.
Das Amt der unabhängigen Anti-Missbrauchsbeauftragten gibt es schon seit
2010. Es wurde eingerichtet, als der Missbrauchsskandal in der Katholischen
Kirche bekannt wurde. Erste Amtsinhaberin war Ex-Familienministerin
Christine Bergmann (SPD), ihr folgte der Ministerialbeamte Johannes-Wilhelm
Rörig (SPD). Seit 2022 [2][ist die Journalistin Kerstin Claus (Grüne)
unabhängige Bundesbeauftragte].
Nach 14 Jahren wird der Posten nun erstmals gesetzlich geregelt und damit
zur dauerhaften Einrichtung. „Das ist ein klares Bekenntnis zum
Kinderschutz“, sagte Familien-Staatssekretärin Ekin Deligöz (Grüne) bei der
Vorstellung des Gesetzes im Bundestag.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Anti-Missbrauchsbeauftragte auf
Vorschlag der Bundesregierung vom Bundestag gewählt wird. Die Amtszeit soll
fünf Jahre betragen, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Beauftragte
soll die Öffentlichkeit und Betroffene informieren und in der
Öffentlichkeit das Bewusstsein für das Thema sexueller Missbrauch
wachhalten. Einmal pro Wahlperiode soll die Beauftragte dem Bundestag
Bericht erstatten und dabei auch Versorgungslücken und Versäumnisse
aufzeigen.
Gesetzlich abgesichert werden nun auch der Betroffenenrat und die
Aufarbeitungskommission bei der Missbrauchsbeauftragten. Die bis zu 18
Mitglieder:innen des beratenden Betroffenenrats werden ebenso wie die
sieben Mitglieder der Aufarbeitungskommission von der Beauftragten berufen.
## Hotline per Gesetz
Zudem wird der Bund durch das Gesetz verpflichtet, eine medizinische
Kinderschutz-Hotline einzurichten. Hier sollen sich Ärzt:innen und
Mitarbeiter:innen der Jugendhilfe kompetenten Rat holen können. Für
Missbrauchsbetroffene wird ein Einsichtsrecht in ihre Jugendamts-Akten
geschaffen. Die Akten müssen zwanzig Jahre aufbewahrt werden. Das Gesetz
soll jährlich zu Mehrkosten in Höhe von 4,4 bis 7,4 Millionen Euro führen,
die das Familienministerium von [3][Lisa Paus (Grüne)] übernimmt.
Für die CDU/CSU forderte die Abgeordnete Bettina-Margarete Wissmann eine
Erweiterung der Aufgaben der Beauftragten. Diese soll auch Schutzkonzepte
gegen sexuellen Missbrauch für gesellschaftliche Akteure wie die Kirchen
erarbeiten. Heidi Reichinnek (Linke) forderte mehr Geld für die
Jugendhilfe: „Wer überlastet ist, der übersieht.“
Lars Castelucci (SPD) schlug die Einrichtung einer „Bundesstiftung für die
Opfer sexualisierter Gewalt“ vor. Über sie solle die Entschädigung von
Opfern aller Bereiche nach einheitlichen Kriterien abgewickelt werden. Auch
könnte dort eine Ombudsstelle für Streitfälle eingerichtet werden.
Der AfD-Abgeordnete Martin Reichert bezeichnete auch die
„Frühsexualisierung“ von Kindern, etwa durch Aufklärung über
Selbstbefriedigung, als „sexuellen Missbrauch“. Dies sei die Fortführung
pädophiler Experimente. Für seine Äußerung, „heute sitzt diese perverse
Sexual-Ideologie auf der Regierungsbank“ erhielt Reichert einen Ordnungsruf
von Bundestags-Vizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU). Reichert habe ein
Verfassungsorgan „persönlich verächtlich gemacht“.
11 Oct 2024
## LINKS
[1] /Missbrauchsgesetz-verzoegert-sich/!6009156
[2] /Missbrauchsbeauftragte-ueber-Praevention/!6022288
[3] /Lisa-Paus/!t5618350
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Missbrauchsbeauftragter
sexueller Missbrauch
Kindesmissbrauch
Kinderschutz
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GNS
Kinderrechte
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sexueller Missbrauch
Sexualisierte Gewalt
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