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# taz.de -- Missbrauchsbeauftragte will neues Gesetz: Mehr Schutz für Betroffe…
> Kerstin Claus fordert mehr Tempo beim Gesetz zur besseren Aufarbeitung
> sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Denn eigentlich sollte das längst
> beschlossen sein.
Bild: Die unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs,…
Berlin dpa | Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus,
hat erneut auf eine schnellere Umsetzung des Gesetzes zur besseren
Aufarbeitung von sexuellem [1][Kindesmissbrauch] in Deutschland gedrungen.
„Es ist wichtig, dass das Kabinett den Gesetzentwurf jetzt zeitnah
beschließt“, sagte Claus am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Eigentlich war geplant, dass das Gesetz diesen Mittwoch das Bundeskabinett
passiert. Nach dpa-Informationen dauern die regierungsinternen Beratungen
dazu aber weiter an. Bis zum 22. April hatten Länder und Verbände
Gelegenheit dazu, ihre Stellungnahmen zu dem Gesetzesvorhaben einzubringen.
Claus hatte schon in der Vergangenheit mehrfach die Befürchtung geäußert,
[2][dass sich die Verhandlungen, die seit Dezember des vergangenen Jahres
laufen, weiter hinziehen könnten.] „Spätestens im ersten Quartal 2025“
müsse das Gesetz im Bundestag beschlossen werden, forderte sie. Was genau
hinter der Verzögerung steckt und ob mit einer Kabinettsbefassung vor der
Sommerpause zu rechnen ist, war zunächst unklar.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Aufarbeitung von sexuellem
Missbrauch bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen,
die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention
ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das
Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Auch sieht das Gesetz
eine künftige Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den
Bundestag und den Bundesrat vor.
So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte – ähnlich
wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes – jährlich einen Bericht
an die beiden Verfassungsorgane richtet, in dem sie etwa besondere
Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufzeigt. „Das Thema
ist gesellschaftspolitisch von großer Bedeutung“, betonte Claus. Mit Blick
auf eine mögliche weitere Verzögerung mahnte die Missbrauchsbeauftragte an,
es dürfe „nicht in den Mühlen des Bundestagswahlkampfes 2025 zerrieben oder
instrumentalisiert werden“.
22 May 2024
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