# taz.de -- EU-Gericht gibt Konkurrenten recht: Deutsche Condor-Hilfen nichtig | |
> Die Hilfen Deutschlands für die Fluggesellschaft Condor sind Dauerbrenner | |
> vor europäischen Gerichten. Nun wurde ein klares Urteil gesprochen. | |
Bild: Seitdem die Fluggesellschaft Hilfen bekommen hat, gibt es Streit darum | |
LUXEMBURG dpa | Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der | |
[1][millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor] für | |
nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren | |
einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der | |
deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW | |
gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite | |
gerutscht war. | |
Die Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch | |
die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor | |
zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich | |
gewesen. | |
Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, | |
dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen kann | |
gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, | |
vorgegangen werden. Außerdem könnte die EU-Kommission unter bestimmten | |
Umständen einen neuen Beschluss erlassen. | |
Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die | |
Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 | |
Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten | |
Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren. Die EU-Kommission, | |
die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch | |
Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 | |
genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem | |
Gericht der EU. | |
## Keine inhaltliche Rechtmäßigkeit des Antrags von Ryanair | |
Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair nun statt – allerdings nur in | |
Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen | |
Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche | |
Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte. Denn die irische | |
Airline habe nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch | |
die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt werden könne und dass sie vom | |
Beschluss der Kommission individuell betroffen sei. | |
Condor wurde in einem Schutzschirmverfahren saniert, und Anfang 2020 stand | |
mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch unmittelbar nach dem | |
Ausbruch der Coronapandemie sprangen die Polen ab – und der deutsche | |
Ferienflieger benötigte erneut staatliche Hilfe. Condor wandte anschließend | |
die drohende Insolvenz ab und verließ zum 1. Dezember 2020 das | |
Schutzschirmverfahren. 2021 fand sich dann ein neuer Investor. | |
Es ist nicht das erste Mal, [2][dass Beihilfen für Condor vor europäischen | |
Gerichten Thema sind]. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu | |
Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine | |
Ryanair-Klage zu Fall gebracht. Daraufhin genehmigte die Brüsseler Behörde | |
2021 die Corona-Hilfen erneut – und mit ihnen auch die | |
Umstrukturierungsbeihilfe, um die es nun ging. Eine weitere Klage Ryanairs | |
gegen ein 380 Millionen Euro schweres Rettungsdarlehen für Condor nach der | |
Cook-Insolvenz wurde vom Gericht der EU jedoch abgewiesen. | |
Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche | |
Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in | |
einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. Condor und Ryanair hatten | |
auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche | |
Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt, die die Lufthansa längst | |
zurückgezahlt hat. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen | |
Gerichtshofs (EuGH) noch aus. | |
8 May 2024 | |
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