# taz.de -- Gericht kippt Kommissionsbeschluss: Zu viel Hilfe für Condor | |
> Ein Gericht erklärt den Beschluss der EU-Kommission zur Coronabeihilfe | |
> für die Fluggesellschaft für nichtig. Denn: Das Insolvenzverfahren lief | |
> schon vor der Pandemie. | |
Bild: Am Boden: eine Condor-Maschine in Ruhestellung | |
LUXEMBURG afp | [1][Das Gericht der EU (EuG) hat einen Beschluss der | |
EU-Kommission für nichtig erklärt], mit dem deutsche Coronabeihilfen für | |
die Charterfluggesellschaft Condor erlaubt wurden. Der Beschluss sei nicht | |
ausreichend begründet, erklärte das Gericht am Mittwoch. Es setzte die | |
Wirkung seiner Entscheidung jedoch solange aus, bis die Kommission einen | |
neuen Beschluss erlassen hat. (Az. T-665/20) | |
Deutschland hatte Condor im Frühjahr 2020 wegen der Coronapandemie zwei | |
Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von insgesamt 550 Millionen | |
Euro gewährt. Zu dem Zeitpunkt befand sich Condor in einem | |
Insolvenzverfahren, das verlängert werden musste, weil ein interessierter | |
Investor sein Kaufangebot zurückzog. | |
Die Kommission erlaubte die Beihilfe und rechnete in die Condor | |
entstandenen [2][Schäden sowohl die Reisebeschränkungen] wegen der Pandemie | |
als auch die Kosten durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens ein. | |
Gegen diesen Beschluss klagte die Billigairline Ryanair. | |
Das Gericht stellte nun fest, dass das Insolvenzverfahren bereits vor der | |
Pandemie eingeleitet worden war und es im Beschluss keine Anhaltspunkte | |
dafür gebe, dass der Verkauf von Condor wegen der Reisebeschränkungen | |
gescheitert sei. Die Kommission hätte prüfen müssen, ob diese | |
Beschränkungen tatsächlich die entscheidende Ursache für die zusätzlichen | |
Kosten gewesen waren. Darum erklärte das EuG den Beschluss für nichtig. | |
Allerdings tritt die Nichtigkeitserklärung nicht sofort in Kraft. Dies | |
hätte „besonders nachteilige Auswirkungen“ auf die deutsche Wirtschaft, | |
befürchtete das Gericht, zumal diese bereits durch die Pandemie belastet | |
sei. Darum wurde die Wirkung des Urteils vorläufig ausgesetzt. Die | |
EU-Kommission muss nun neu entscheiden. | |
9 Jun 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-06/cp210098de… | |
[2] /Arbeitsplatzabbau-bei-Lufthansa-wegen-Corona/!5715976 | |
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