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# taz.de -- Kulturzentrum gegen „Tagesspiegel“: „Wichtiger Sieg gegen Dif…
> Das Berliner Kulturzentrum Oyoun meldet, es habe gegen den „Tagesspiegel“
> eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Zeitung sagt, sie wisse von
> nichts.
Bild: Das Kulturzentrum Oyoun in Berlin-Neukölln
Laut [1][einer Pressemitteilung des Kulturzentrums Oyoun] vom 25. 03. 2024
erwirkte dieses vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung
gegen den Tagesspiegel. Der Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren
liegt der taz vor.
Das Kulturzentrum klagte gegen drei Äußerungen, die am 20. 02. 2024 im
Newsletter „Checkpoint“ des Tagesspiegels erschienen. Darin schreiben
Tagesspiegel-Chefredakteur Lorenz Maroldt und Redakteurin Lotte
Buschenhagen, das Kulturzentrum sei in der Vergangenheit durch
„antisemitische Vorfälle“ aufgefallen.
Des Weiteren geht es um die Äußerung, Oyoun sei aufgrund familiärer
Beziehungen vom Kultursenat bevorzugt geworden, sowie dass Oyoun
„wahrscheinlich“ auf einer schwarzen Liste pro-palästinensischer
Kulturvereine stehe. Laut der Pressemitteilung des Kulturzentrums habe das
Gericht dem Tagesspiegel die Wiederholung dieser Behauptungen nun
untersagt. Das Oyoun spricht von einem „wichtigen Sieg gegen Diffamierung“.
Auf die Frage, wie die Redaktion die einstweilige Verfügung bewerte,
antwortete die Pressestelle des Tagesspiegels: „Ein Beschluss liegt uns
noch nicht vor, so dass wir diesen auch nicht kommentieren können.“ Stand
Mittwoch, 27. März ist der betreffende Text noch auf der Website des
Tagesspiegels [2][zu finden]. Bei solchen Verfahren ist es üblicherweise
möglich, in Berufung zu gehen.
## Trauerfeier nach dem 7. Oktober
Die Pressestelle des Landgerichts Berlin äußerte auf Anfrage, sie könne
erst die Presse informieren, „wenn beide Seiten Kenntnis von einer
gerichtlichen Entscheidung haben.“
Das Neuköllner Kulturzentrum Oyoun, das sich als „Zuhause für
queer*feministische, migrantische und dekoloniale Perspektiven“ sieht, sah
sich in der Vergangenheit Kritik ausgesetzt. Dabei ging es unter anderem
darum, dass Oyoun [3][der Gruppe „Jüdische Stimme“] am 04. 11. 2023 ihre
Räumlichkeiten für eine Trauerfeier im Nachgang des 7. Oktobers zur
Verfügung gestellt hatte.
Der Kultursenat Berlin hatte Oyoun dazu aufgefordert, die Veranstaltung
abzusagen. Dem kam die Kultureinrichtung nicht nach.
Am 20. 11. 2023 kündigte der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) an,
die staatliche Förderung für Oyoun zum Ende des Jahres 2023 auslaufen zu
lassen. Daraufhin startete das Kulturzentrum eine Crowdfunding-Kampagne,
auch [4][juristisch geht Oyoun gegen diese Entscheidung vor]. Der Fall hat
[5][international] für [6][Aufsehen] gesorgt.
27 Mar 2024
## LINKS
[1] https://oyoun.de/presse/oyoun-gewinnt-gerichtsverfahren-gegen-tagesspiegel/…
[2] https://checkpoint.tagesspiegel.de/langmeldung/4WoGJX9hrNrFu1DBrTglJy
[3] /Kulturpolitik-im-Nahost-Konflikt/!5968435
[4] /Kulturfoerderung-gecancelt/!5972860
[5] https://www.theguardian.com/world/2024/mar/25/free-speech-is-a-facade-how-g…
[6] https://www.nytimes.com/2023/12/07/arts/design/germany-arts-cancellations-i…
## AUTOREN
Livio Koppe
## TAGS
Kulturförderung
Presserecht
Meinungsfreiheit
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Antisemitismus
Schlagloch
Antisemitismus-Vorwurf
Antisemitismus
Offener Brief
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