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# taz.de -- Tod von Medard Mutombo: Staatsanwaltschaft ermittelt wieder
> Der psychisch erkrankte Medard Mutombo war 2022 nach einem brutalen
> Polizeieinsatz gestorben. Sein Bruder hatte nun Erfolg mit einer
> Beschwerde.
Bild: Der Bruder des Verstorbenen, Mutombo Mansamba, bei einer Pressekonferenz …
Berlin taz | Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum
[1][Tod des psychisch erkrankten Medard Mutombo nach einem Polizeieinsatz]
wieder aufgenommen. Das geht aus einem Schreiben der Behörde an die
Anwältin des Bruders des Verstorbenen hervor, das der taz vorliegt. Damit
hatte der Bruder, Mutombo Mansamba, bereits zum zweiten Mal Erfolg mit
einer Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens.
Auf taz-Anfrage erklärte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner, der Beschwerde
seien „Ermittlungsanregungen entnommen worden, denen noch nachgegangen
werden soll“. Welche das genau sind und warum diese nicht schon nach der
ersten Beschwerde vor rund einem Jahr berücksichtigt wurden bleibt unklar.
Ermittelt werde nach wie vor gegen Unbekannt wegen Körperverletzung im Amt.
Für Mansambas Anwältin Regina Götz ist das Einlenken der Behörde nicht
wirklich ein Grund zur Freude. Sie gibt sich skeptisch: „Ich frage mich, ob
das Ziel der neuen Ermittlungen überhaupt ist, Anklage zu erheben – oder
nur das Nötigste zu tun“, sagte Götz der taz. „Der bisherige Umgang mit d…
Fall Medard Mutombo zeigt, dass offenbar kein großes Interesse an der
Strafverfolgung besteht.“
## Nach brutalem Polizeieinsatz zusammengebrochen
Der Tod von Kupa Ilunga Medard Mutombo im Herbst 2022 hatte Entsetzen und
massive Kritik am Vorgehen der Polizei ausgelöst. Der 64-jährige Kongolese
litt an einer Schizophrenie und lebte seit mehr als 20 Jahren in Spandau in
einem Wohnheim für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen.
Im September 2022 sollte er auf Grundlage eines richterlichen
Unterbringungsbeschlusses von dort in eine geschlossene Psychiatrie
gebracht werden. Weil das Gericht damit rechnete, dass Medard sich wehren
würde, ordnete es polizeiliche Begleitung an und räumte auch die Befugnis
zur Anwendung von Gewalt ein.
Die Polizei überwältigte und fesselte den um sich tretenden und schlagenden
Medard. Er kollabierte, wurde reanimiert, fiel ins Koma und starb etwa drei
Wochen später im Krankenhaus. Die Todesursache war dem Obduktionsbericht
zufolge ein durch Sauerstoffmangel bedingter Hirnschaden. Sein Bruder
Mansamba warf den Polizist*innen daraufhin rechtswidrige Gewalt vor und
erstattete Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt. Die
Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Unbekannt, stellte das Verfahren
allerdings nach wenigen Monaten ein.
Mansamba [2][war wütend über die in seinen Augen schlechte Arbeit der
Anklagebehörde] – und reichte mit seiner Anwältin Regina Götz im Mai 2023
die erste Beschwerde ein. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen im
August wieder auf. Doch die Hoffnung war nur von kurzer Dauer, berichtet
Anwältin Regina Götz. Bereits im November wurde das Verfahren erneut
eingestellt.
## Hinweisen nicht nachgegangen
Mansamba und Götz wollten das nicht hinnehmen. Keine der offenen Fragen sei
geklärt worden, betont die Anwältin und wirft der Staatsanwaltschaft vor,
diese habe „ausschließlich Argumente für die Einstellung des Verfahrens
gesucht“. Götz kritisiert unter anderem, dass sich die am Einsatz
beteiligten Polizist*innen zwar zum Widerstand des späteren Todesopfers
geäußert hätten. Sie seien aber nie als Zeugen oder gar als Beschuldigte
zur Fixierung und zum Tod von Medard vernommen worden – ein schweres
Versäumnis, so Götz.
Außerdem fordert die Anwältin ein medizinisches Gutachten zur Todesursache.
Sie verweist darauf, dass laut Ermittlungen ein Notarzt gesagt habe, er
gehe davon aus, dass Medard aufgrund der gewaltsamen Fixierung durch die
Polizei kollabiert sei und einen sogenannten lagebedingten Erstickungstod
erlitten habe. Dieser Arzt wurde aber nie vernommen.
Auch Erkenntnisse aus dem [3][Zwischenbericht von Berlins Bürger- und
Polizeibeauftragten Alexander Oerke], der den Fall ebenfalls untersuchte,
müssten in die Ermittlungen einfließen, verlangt Regina Götz. In dem Report
hatte Oerke im vergangenen Herbst eine „Verkettung von vermeidbaren
Fehlern“ moniert und dargelegt, dass der gerichtliche
Unterbringungsbeschluss rechtswidrig war.
Anfang dieses Jahres legten Götz und Mansamba deshalb erneut Beschwerde
ein. Nun erhielten sie den Brief, in dem die Staatsanwaltschaft ohne
Begründung mitteilt, das Verfahren sei ein weiteres Mal aufgenommen worden.
Die neuerliche Aufnahme habe sie überrascht, sagte Götz der taz. Insgesamt
fehle ihr aber inzwischen das Vertrauen: „Ich wundere mich, dass in einem
Fall, in dem jemand sein Leben verloren hat, so mangelhaft ermittelt wird.“
26 Mar 2024
## LINKS
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## AUTOREN
Hanno Fleckenstein
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