| # taz.de -- Ungeklärter Polizeieinsatz: Verhängnisvolle Fehler | |
| > Der Kongolese Medard Mutombo starb nach einem Polizeieinsatz. Berlins | |
| > Polizeibeauftragter untersuchte den Fall und fand vermeidbare Fehler. | |
| Bild: Mutombo Mansamba bemüht sich um Aufklärung. Hier mit einem Bild von dem… | |
| Berlin taz | Ein psychisch kranker Mann kollabiert bei einem Polizeieinsatz | |
| in einen Wohnheim in Spandau. Bewusstlos wird er ins Krankenhaus gebracht, | |
| liegt sechs Wochen im Koma, dann stirbt er. Ein Jahr ist das inzwischen | |
| her, aber immer noch beschäftigt [1][der Todesfall des 64-jährigen | |
| Kongolesen Kupa Ilunga Medard Mutombo] Öffentlichkeit und Behörden. | |
| Berlins [2][Bürger- und Polizeibeauftragter Alexander Oerke] hat den Fall | |
| Mutombo eigenständig untersucht und nun einen [3][Zwischenbericht] auf | |
| seiner Homepage veröffentlicht. Er habe keine strafrechtliche Bewertung | |
| vorgenommen, sagt Oerke im Gespräch mit der taz. Das sei Aufgabe der | |
| Staatsanwaltschaft. Auf Basis von Aktenstudien und Zeugenbefragungen habe | |
| er sich aber dennoch ein Bild machen können, so Oerke. Sein Fazit: „Nicht | |
| nur die Polizei hat vieles falsch gemacht. Es gab eine Verkettung von | |
| vermeidbaren Fehlern.“ | |
| Medard Mutombo lebte seit vielen Jahren in dem Wohnheim des Diakonischen | |
| Werks in Spandau. Er hatte einen gesetzlichen Betreuer, weil er an einer | |
| psychotischen Störung litt. Am 14. September 2022 sollte er aufgrund eines | |
| Gerichtsbeschlusses vorläufig in der geschlossenen Abteilung eines | |
| psychiatrischen Krankenhauses untergebracht werden. Weil davon auszugehen | |
| war, dass Mutombo nicht freiwillig mitgehen würde, hatte die | |
| Betreuungsbehörde beim Bezirksamt Spandau die Polizei um Vollzugshilfe | |
| gebeten. Der Einsatz endete in einer Katastrophe. Am 6. Oktober starb | |
| Mutombo in der Charité (taz berichtete). | |
| Der 68-jährige Bruder Mutombo Mansamba bemüht sich seither um Aufklärung. | |
| In der Hoffnung, dass ihm eine bessere Pflege als im Kongo zuteil werden | |
| würde, hatte er den kranken Bruder 1995 nach Berlin geholt. Regelmäßig habe | |
| er Medard in dem Heim besucht, so Mansamaba zur taz. Aber niemand habe ihn | |
| informiert, dass der Bruder in die Psychiatrie kommen solle und dass die | |
| Polizei zur Unterstützung hinzugezogen werde. | |
| ## Psychisch Kranke sind mitunter unberechenbar | |
| Der Umgang mit psychisch Kranken stellt die Polizei vor große | |
| Herausforderungen. Menschen, die sich in einer seelischen Ausnahmesituation | |
| befinden, reagieren mitunter unberechenbar. Immer wieder sind psychisch | |
| Kranke im Zuge von Polizeieinsätzen ums Leben gekommen, meist weil die | |
| Beamten auf sie geschossen hatten. 2013 im Bezirk Mitte war das zum | |
| Beispiel so. Ein Polizist erschoss damals einen psychisch kranken Mann, der | |
| nackt im Neptunbrunnen mit einem Messer hantierte. | |
| Er wisse um die Schwierigkeiten bei Einsätzen gegen psychisch kranke und | |
| unter Drogen stehende Menschen, so Oerke zur taz. Dass es immer wieder zu | |
| schweren Zwischenfällen komme, sei damit zu erklären, dass sich zumeist um | |
| spontane Einsätze auf der Straße handele, nicht planbar für die Beamten. | |
| Der Fall Mutombo sei aber anders gelagert. „Es hätte im Vorfeld Zeit | |
| gegeben, den Einsatz gründlich vorzubereiten, was aber nicht geschah.“ | |
| Zentraler Kritikpunkt in Oerkes Bericht ist, dass die Polizei kein für | |
| derartige solche Einsätze spezialisiertes Personal in das Heim geschickt | |
| hatte. Stattdessen kamen drei Kontaktbereichsbeamte, die rechtlich keine | |
| Ahnung gehabt hätten. | |
| ## Beschluss rechtswidrig | |
| Zweiter zentraler Punkt: Der Unterbringungsbeschluss des Betreuungsgerichts | |
| war rechtswidrig. Vor Erlass des Beschlusses hätte das Gericht Mutombo | |
| persönlich anhören müssen, um sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu | |
| verschaffen. Das war nicht passiert. Dieser Verfahrensmangel wiege derart | |
| schwer, dass dem Beschluss „insgesamt der Makel einer rechtswidrigen | |
| Freiheitsentziehung anhaftet“, so Oerke unter Berufung auf die | |
| Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. | |
| Dritter Punkt: Die Kontaktbereichsbeamten hatten kein Recht gehabt, das | |
| Zimmer von Mutombo zu betreten. Nur mit Mutombos Einwilligung hätte das | |
| geschehen dürfen, oder wenn das Betreuungsgericht dies „ausdrücklich | |
| genehmigt“ hätte. Auch Gefahr im Verzug, die ein unverzügliches Vorgehen | |
| erlaubt hätte, habe nicht bestanden, ist Oerke überzeugt. | |
| Bis zum Zeitpunkt des Eindringens in das Zimmer sei die Lage „ruhig und | |
| stabil“ gewesen, hat der Polizeibeauftragte in seinem Bericht festgestellt. | |
| „Herr Mutombo befand sich in seinem Zimmer, die anderen Personen standen im | |
| Flur.“ Spätestens zu diesem Zeitpunkt, als Mutombo auf das Klopfen an | |
| seiner Tür nicht reagierte, so Oerke, „hätte der Einsatz beendet werden | |
| müssen.“ | |
| Tatsächlich sei es aber so gewesen, dass ein Sozialarbeiter des Heims die | |
| Tür mit einem Zweitschlüssel geöffnet habe. Die drei Kontaktbereichsbeamten | |
| hätten sich so Zutritt in das Zimmer verschafft. „Freundlich und ruhig“ | |
| hätten sie zunächst versucht, Mutombo zum Mitkommen zu bewegen. Der habe | |
| beim Anblick der Beamten jedoch „rotgesehen“. | |
| ## Handfesseln angelegt | |
| Eine Kommunikation sei ab da nicht mehr möglich gewesen. Mutombo habe sich | |
| nicht aus dem Zimmer ziehen lassen, habe sich gewehrt. Deshalb seien ihm | |
| Handfesseln angelegt worden. Mutombos habe sich an seinem Bettgestell | |
| festgehalten, die Polizisten getreten, bespuckt und gebissen. | |
| Zehn weitere Polizeikräfte seien zur Unterstützung gerufen worden. Diese | |
| hätten den fixierten Betroffenen, der sich weiterhin massiv gewehrt habe, | |
| aus dem Zimmer getragen. Dann sei Mutombo „plötzlich weggetreten“. | |
| Gesprochen hat der Polizeibeauftragte eigenen Angaben zufolge unter anderen | |
| mit dem gesetzlichen Betreuer, einem Mitarbeiter des Bezirksamts Spandau | |
| und einem Sozialarbeiter des Heims. Die drei seien bei dem Polizeieinsatz | |
| auf dem Flur zugegen gewesen, hätten das Zimmer durch einen Türspalt aber | |
| nur begrenzt einsehen können. Von Schlägen der Polizeibeamten habe ihm | |
| niemand berichtet, so Oerke. | |
| ## Blut aus Mund und Nase gelaufen | |
| Der gesetzliche Betreuer habe allerdings berichtet, gesehen zu haben, wie | |
| ein Polizeibeamter auf dem Kopf beziehungsweise im Halsbereich von Mutombo | |
| gekniet habe. Mutombo sei Blut aus Mund und Nase gelaufen, das mit einem | |
| Bettlaken weggewischt worden sei. | |
| Die beteiligten Polizisten hätten sich, auch mit Blick auf das noch | |
| laufende Ermittlungsverfahren, ihm gegenüber nicht geäußert, so Oerke. | |
| Ermittelt wird nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft in dem | |
| Fall gegen unbekannt wegen Körperverletzung im Amt. Eigentlich war das | |
| Verfahren am 21. April 2023 bereits eingestellt worden. Der Bruder, Mutombo | |
| Mansamba, hatte dagegen erfolgreich Beschwerde bei der | |
| Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen | |
| erfolgte am 16. August 2023. | |
| Der Fall sei menschlich sehr tragisch, sagt Oerke. Er hoffe, dass die | |
| Verantwortlichen aus den vielen Fehlern, die gemacht worden seien, Lehren | |
| ziehen. Die Polizei müsse künftig in vergleichbaren Fällen geeignete Kräfte | |
| mit Spezialkenntnissen einsetzen. | |
| Anhaltspunkte dafür, dass Mutombo von den Polizisten körperlich misshandelt | |
| worden sei, habe er aber nicht gefunden, betont der Polizeibeauftragte | |
| gegenüber der taz. Auch aus der von dem gesetzlichen Betreuer geschilderten | |
| Szene könne er nicht ableiten, dass die Polizisten unrechtmäßig Gewalt | |
| angewendet hätten. Zudem sei der Betreuer der Einzige gewesen, der von | |
| einer solchen Szene gesprochen habe. | |
| ## Kein Anhaltspunkt für rassistisch motivierte Behandlung | |
| Oerke geht aber noch weiter in seiner Einschätzung des Falls: Auch für eine | |
| diskriminierende, rassistisch motivierte Behandlung Mutombos gebe es | |
| „überhaupt keine Anhaltspunkte“. | |
| Entsprechende Vermutungen hatten [4][die Opferberatungsstelle ReachOut] und | |
| der Bruder des Toten bei [5][zwei Pressekonferenzen] geäußert. Sie stützen | |
| das auf die Schilderung des gesetzlichen Betreuers sowie eines Notarztes, | |
| der nach Mutombos Zusammenbruch von einem „lagebedingten Erstickungstod“ | |
| gesprochen haben soll. | |
| Die Pressestelle der Polizei kommentierte den Bericht des | |
| Polizeibeauftragten auf Nachfrage der taz am Freitag so: Man nehme die | |
| darin enthaltenen Hinweise ernst und werde prüfen „ob und inwiefern“ für | |
| künftige vergleichbare Einsätze Optimierungsbedarf bestehe. | |
| 24 Oct 2023 | |
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