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# taz.de -- Gesundheitsleistungen für Geflüchtete: Drei Jahre im Wartezimmer
> Flüchtlinge, deren Verfahren noch läuft, erhalten schlechtere
> Gesundheits- und Sozialleistungen. Viele müssen bis zu 36 Monate warten.
Bild: Eine Gynäkologin vom Malteser Hilfsdient misst den Blutzucker bei einer …
Berlin taz | Rund die Hälfte der Asylsuchenden muss künftig drei Jahre auf
eine reguläre Gesundheitsversorgung warten. Das ergab eine Berechnung des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.
Im November hatten Bund und Länder die Bezugsdauer für die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz [1][von 18 auf 36 Monate verdoppelt], die
Neuregelung ist sei Februar in Kraft. In dieser Zeit gibt es nur
eingeschränkte Sozial- und Gesundheitsleistungen – es sei denn, die
Personen werden als schutzberechtigt anerkannt.
Bisher mussten laut DIW rund 64 Prozent aller Asylbewerber:innen mehr
als 18 Monate auf eine Anerkennung warten und entsprechend über die vollen
18 Monate mit eingeschränkten Bezügen auskommen. Die vollen 36 Monate
werden künftig rund 52 Prozent der Asylsuchenden unter das
Asylbewerberleistungsgesetz fallen – so hoch sei der Anteil jener, deren
Asylverfahren mindestens 36 Monate dauert.
Die Studienautorin Louise Biddle bezweifelt, dass dies der öffentlichen
Hand Kosten einspart. „Wir wissen aus anderen Studien: Werden
Gesundheitsprobleme erst adressiert, wenn dies unerlässlich ist oder es
sich um einen Notfall handelt, ist es meist teurer als eine frühzeitige
Behandlung“, so Biddle. „Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten
einzuschränken, wird die Kosten für Länder und Kommunen also nicht senken.“
## Geflüchtete müssen Behandlungsschein beantragen
Einer weiteren, ebenfalls am Mittwoch vorgestellten DIW-Auswertung zufolge,
gaben 82,2 Prozent aller Geflüchteten an, Hilfe bei der Inanspruchnahme
medizinischer Leistungen zu benötigen. Immerhin 74,5 Prozent haben diese
nach eigenen Angaben erhalten.
Biddle kritisierte, dass bisher nur sechs Bundesländer die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) eingeführt haben. In den übrigen zehn müssen
Geflüchtete [2][einen Behandlungsschein] beim Sozialamt beantragen. „Dies
führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand, verzögert die Behandlung und wird
von Patient*innen und Ärzt*innen als belastend empfunden“, so Biddle.
Hamburg etwa habe durch die eGK in jährlich rund 1,6 Millionen Euro
einsparen können.
20 Mar 2024
## LINKS
[1] /Bund-Laender-Treffen-zu-Asylpolitik/!5968502
[2] /Gesundheitsversorgung-fuer-Gefluechtete/!5870395
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Flüchtlinge
Gesundheitswesen
Asyl
Asylsuchende
Asylverfahren
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