# taz.de -- Gesundheitsleistungen für Geflüchtete: Drei Jahre im Wartezimmer | |
> Flüchtlinge, deren Verfahren noch läuft, erhalten schlechtere | |
> Gesundheits- und Sozialleistungen. Viele müssen bis zu 36 Monate warten. | |
Bild: Eine Gynäkologin vom Malteser Hilfsdient misst den Blutzucker bei einer … | |
BERLIN taz | Rund die Hälfte der Asylsuchenden muss künftig drei Jahre auf | |
eine reguläre Gesundheitsversorgung warten. Das ergab eine Berechnung des | |
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. | |
Im November hatten Bund und Länder die Bezugsdauer für die Leistungen nach | |
dem Asylbewerberleistungsgesetz [1][von 18 auf 36 Monate verdoppelt], die | |
Neuregelung ist sei Februar in Kraft. In dieser Zeit gibt es nur | |
eingeschränkte Sozial- und Gesundheitsleistungen – es sei denn, die | |
Personen werden als schutzberechtigt anerkannt. | |
Bisher mussten laut DIW rund 64 Prozent aller Asylbewerber:innen mehr | |
als 18 Monate auf eine Anerkennung warten und entsprechend über die vollen | |
18 Monate mit eingeschränkten Bezügen auskommen. Die vollen 36 Monate | |
werden künftig rund 52 Prozent der Asylsuchenden unter das | |
Asylbewerberleistungsgesetz fallen – so hoch sei der Anteil jener, deren | |
Asylverfahren mindestens 36 Monate dauert. | |
Die Studienautorin Louise Biddle bezweifelt, dass dies der öffentlichen | |
Hand Kosten einspart. „Wir wissen aus anderen Studien: Werden | |
Gesundheitsprobleme erst adressiert, wenn dies unerlässlich ist oder es | |
sich um einen Notfall handelt, ist es meist teurer als eine frühzeitige | |
Behandlung“, so Biddle. „Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten | |
einzuschränken, wird die Kosten für Länder und Kommunen also nicht senken.“ | |
## Geflüchtete müssen Behandlungsschein beantragen | |
Einer weiteren, ebenfalls am Mittwoch vorgestellten DIW-Auswertung zufolge, | |
gaben 82,2 Prozent aller Geflüchteten an, Hilfe bei der Inanspruchnahme | |
medizinischer Leistungen zu benötigen. Immerhin 74,5 Prozent haben diese | |
nach eigenen Angaben erhalten. | |
Biddle kritisierte, dass bisher nur sechs Bundesländer die elektronische | |
Gesundheitskarte (eGK) eingeführt haben. In den übrigen zehn müssen | |
Geflüchtete [2][einen Behandlungsschein] beim Sozialamt beantragen. „Dies | |
führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand, verzögert die Behandlung und wird | |
von Patient*innen und Ärzt*innen als belastend empfunden“, so Biddle. | |
Hamburg etwa habe durch die eGK in jährlich rund 1,6 Millionen Euro | |
einsparen können. | |
20 Mar 2024 | |
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[1] /Bund-Laender-Treffen-zu-Asylpolitik/!5968502 | |
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## AUTOREN | |
Christian Jakob | |
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