# taz.de -- BGH hebt Urteil gegen Neonazis auf: Fretterode-Prozess neu aufgerol… | |
> Zwei Journalisten wurden 2018 von Neonazis angegriffen. Der | |
> Bundesgerichtshof hob nun das Urteil wegen Mängel der Beweisführung auf. | |
Bild: Die zwei Angeklagten im Landgericht Mühlhausen 2022 | |
Das sogenannte Fretterode-Verfahren gegen zwei [1][Neonazis] wegen des | |
gewalttätigen Angriffs auf zwei Göttinger Journalisten geht in eine neue | |
Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Landgerichts | |
Mühlhausen wegen erheblicher Mängel in der Beweisführung auf und gab damit | |
dem Revisionsbegehren der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage statt. Die | |
Revision eines der Beschuldigten wies der BGH hingegen zurück. Der Prozess | |
wird nun vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu aufgerollt. | |
Ende April 2018 waren der Fotograf und sein Begleiter aus Göttingen mit dem | |
Auto ins rund 30 Kilometer entfernte thüringische Dorf Fretterode gefahren, | |
wo der Neonazi-Funktionär [2][und stellvertretende NPD (heute: „Die | |
Heimat“)]-Bundesvorsitzende Thorsten Heise auf einem ehemaligen Gutshof | |
wohnt. Die Medienleute fotografierten das Anwesen – und wurden dabei von | |
Rechtsextremisten entdeckt. | |
Als sie sich mit ihrem Auto zurückziehen wollten, wurden die Journalisten | |
von zwei Neonazis – Gianluca B. und Nordulf H. – mit einem schwarzen BMW | |
verfolgt. Es kam zu einer wilden Hetzjagd über eine Landstraße sowie durch | |
die Dörfer Fretterode und Germershausen. | |
Am Ortseingang von Hohengandern, knapp vor der | |
thüringisch-niedersächsischen Landesgrenze, wurden die Journalisten | |
eingeholt. Nachdem das verfolgte Fahrzeug in einem Graben zum Stehen kam, | |
attackierten die Neonazis zunächst das Auto und anschließend die Insassen | |
mit einem Baseballschläger, einem Messer, einem Schraubenschlüssel und | |
Pfefferspray. | |
## Schwere Verletzungen | |
Der Fotograf erlitt eine Stichverletzung mit einem Messer im Oberschenkel, | |
der andere Journalist erhielt mit dem schweren Schraubenschlüssel einen | |
Schlag auf den Kopf, er erlitt eine Fraktur des frontalen Schädelknochens | |
und eine Kopfplatzwunde. Die Scheiben des Fahrzeuges wurden zerstört, die | |
hinteren Reifen zerstochen, die Angreifer raubten zudem die Kamera und die | |
Kameratasche des Fotografen. | |
Der Fotograf konnte noch aus dem eigenen Fahrzeug heraus Bilder von einem | |
der Täter machen, die SD-Karte mit diesen Aufnahmen gelangte nicht in den | |
Besitz der Neonazis und wurde den Ermittlungsbehörden zur Verfügung | |
gestellt. | |
Im [3][September 2022 verurteilte das Landgericht Mühlhausen] Gianluca B. | |
und Nordulf H. zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von | |
einem Jahr beziehungsweise zu einer Auflage von 200 Stunden gemeinnütziger | |
Arbeit nach Jugendstrafrecht. Die Anwälte der als Nebenkläger auftretenden | |
Journalisten hatten eine Verurteilung auch wegen schweren Raubes mit | |
deutlich höheren Strafen und insbesondere die Berücksichtigung der | |
neonazistischen Beweggründe bei der Strafzumessung gefordert. | |
Die Verurteilung wegen schweren Raubes verweigerte das Landgericht jedoch, | |
weil es die Aussagen der Journalisten in Zweifel zog und den Neonazis mehr | |
Glauben schenkte, die den Raub und weite Teile des Tatgeschehens insgesamt | |
bestritten. Auch neonazistische Beweggründe der Täter wollte das | |
Landgericht nicht erkannt haben. | |
## Tradition von milden Strafen | |
Zahlreiche, nicht nur antifaschistische Initiativen übten scharfe Kritik an | |
dem Urteil und der Begründung. Vertreter der rot-rot-grünen | |
Regierungskoalition in Thüringen, aber auch Mitglieder von Bündnissen gegen | |
Rechtsextremismus sowie von Journalistenverbänden sprachen von einem | |
„Skandalurteil“, das ein völlig falsches Signal sende. | |
Nebenklage-Anwalt Rasmus Kahlen und sein Mandant legten Rechtsmittel ein, | |
„um eine Neuverhandlung und damit eine Chance auf eine angemessene | |
Würdigung der durch die Angeklagten begangenen Taten zu erreichen“. Das | |
Urteil des Landgerichts reihe sich ein „in eine Tradition von milden | |
Strafen gegen Neonazis“. | |
Daraufhin hat der BGH nun die Beweiswürdigung des Landgerichts Mühlhausen | |
für fehlerhaft erklärt. Es fehle an einer Gesamtwürdigung aller Indizien | |
hinsichtlich des Raubes der Kamera – auch des Tatmotivs, heißt es zur | |
Begründung. Zudem habe das Landgericht in der Beweiswürdigung nicht den | |
Verbleib der Kamera erörtert. Eine andere Kammer des Landgerichts | |
Mühlhausen muss die Beweisaufnahme neu vornehmen, ein Termin dafür steht | |
noch nicht fest. | |
14 Mar 2024 | |
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## AUTOREN | |
Reimar Paul | |
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