# taz.de -- Demokratie-Abbau in Schleswig-Holstein: Bürgerbegehren weiter ohne… | |
> CDU und Grüne schränkten per Gesetz Bürgerentscheide und Rechte kleinerer | |
> Parteien ein. Die Klage dagegen weist das Landesverfassungsgericht | |
> zurück. | |
Bild: Bagger frei! Die Regierungsparteien wollen jahrelange Proteste gegen Infr… | |
Schleswig taz | Die Regeln für Bürgerbegehren und die Zusammenarbeit in den | |
Gemeinderäten und Kreistagen in Schleswig-Holstein bleiben bestehen: Das | |
Landesverfassungsgericht in Schleswig wies am Freitag eine [1][Klage der | |
Landtagsfraktionen der FDP und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW)] | |
als teils unzulässig, teils unbegründet zurück. | |
Damit ist der Versuch gescheitert, auf gerichtlichem Weg einige Punkte zu | |
streichen, die Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene erschweren. Noch offen | |
ist allerdings die politische Auseinandersetzung: Die Volksinitiative | |
„Rettet den Bürgerentscheid!“ hat über 27.000 Unterschriften gesammelt, d… | |
Landtag berät nun darüber. | |
„Es gibt keinen Anspruch auf [2][solche Elemente der direkten Demokratie]“, | |
machte der Vorsitzende Richter Christoph Brüning in seiner | |
Urteilsbegründung klar, der die Fraktionsvertreter Bernd Buchholz (FDP) und | |
Lars Harms (SSW) aufmerksam lauschten. Es liege in der Hand des | |
Gesetzgebers, die Regeln festzulegen. | |
In Schleswig-Holstein galten bis zu der [3][Neuregelung, die im März 2023 | |
beschlossen wurde], im Bundesvergleich großzügige Regeln für | |
Bürgerbegehren. Nun gibt es einige Einschränkungen – bloße | |
„Stellschrauben“, hatte der Richter bei der [4][Verhandlung im November] | |
gesagt, aus Sicht der Kritiker:innen allerdings wichtig. | |
## Landtag bekommt Recht | |
Unter anderem kann eine Gemeindevertretung mit einer Zweidrittelmehrheit | |
ein Begehren gegen Bauleitpläne verhindern. Zudem haben sich die Quoren | |
geändert, also wie viel Prozent der Bevölkerung ein Begehren unterstützen | |
müssen, damit es durchkommt. Weiterhin gilt eine Sperre, wenn Begehren | |
„offensichtlich unzulässig“ oder rechtsmissbräuchlich seien. So sollen | |
jahrelange Proteste gegen Infrastrukturprojekte – Windparks oder Autobahnen | |
– verhindert werden. | |
Das Verfassungsgericht stellte nun fest, dass die Regelungen gültig sind: | |
„Wir haben nicht zu prüfen, ob es die bestmögliche Form ist“, sagte Büni… | |
„Wir prüfen nur die Grenzen der Verfassung.“ | |
Auch in der zweiten Frage erhielt der Landtag, der mit Mehrheit für die | |
neue Kommunalordnung gestimmt hatte, Recht. FDP und SSW sehen kleine | |
Parteien in den Kommunalparlamenten benachteiligt, weil nun mindestens drei | |
Personen nötig sind, um eine Fraktion zu bilden, bisher reichten zwei. | |
Fraktionslose haben weniger Rechte, dürfen beispielsweise keine | |
bürgerlichen Mitglieder in Ausschüsse entsenden. | |
Das Gericht sah keinen Nachteil: „Auf kommunaler Ebene repräsentieren alle | |
Gewählten das Volk, und zwar als Gesamtheit, nicht als Einzelne oder als | |
Gruppe“, führte Brüning aus. Der Sinn des Gesetzes sei, die Arbeit auf | |
Gemeinde- und Kreistagsebene zu erleichtern, wenn immer mehr kleine | |
Parteien und Gruppen in die Lokalparlamente einziehen. | |
„Politisch halten wir das neue Kommunalrecht weiterhin für schwierig“, | |
sagte Bernd Buchholz nach der Urteilsverkündung. Juristisch herrsche nun | |
aber Klarheit, „und das respektieren wir selbstverständlich“. | |
Lars Harms freute immerhin, dass das Gericht generell die Rechte von | |
Minderheiten bestätigt habe, auch wenn sich das nicht auf das Urteil | |
ausgewirkt hatte. In den Gemeinderäten und Kreistagen würden fraktionslose | |
Abgeordnete der kleinen Parteien teils allein weitermachen, sich teils mit | |
anderen zu Fraktionen zusammenschließen, vermutete Harms. Ob das die Arbeit | |
in den Parlamenten erleichtere, „muss man sehen“. | |
2 Feb 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Kommunalrecht-vor-Gericht/!5974419 | |
[2] /Direkte-Demokratie-in-Schleswig-Holstein/!5886839 | |
[3] https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GemOSH2003… | |
[4] /Kommunalrecht-vor-Gericht/!5974419 | |
## AUTOREN | |
Esther Geißlinger | |
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