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# taz.de -- Demokratie-Abbau in Schleswig-Holstein: Bürgerbegehren weiter ohne…
> CDU und Grüne schränkten per Gesetz Bürgerentscheide und Rechte kleinerer
> Parteien ein. Die Klage dagegen weist das Landesverfassungsgericht
> zurück.
Bild: Bagger frei! Die Regierungsparteien wollen jahrelange Proteste gegen Infr…
Schleswig taz | Die Regeln für Bürgerbegehren und die Zusammenarbeit in den
Gemeinderäten und Kreistagen in Schleswig-Holstein bleiben bestehen: Das
Landesverfassungsgericht in Schleswig wies am Freitag eine [1][Klage der
Landtagsfraktionen der FDP und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW)]
als teils unzulässig, teils unbegründet zurück.
Damit ist der Versuch gescheitert, auf gerichtlichem Weg einige Punkte zu
streichen, die Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene erschweren. Noch offen
ist allerdings die politische Auseinandersetzung: Die Volksinitiative
„Rettet den Bürgerentscheid!“ hat über 27.000 Unterschriften gesammelt, d…
Landtag berät nun darüber.
„Es gibt keinen Anspruch auf [2][solche Elemente der direkten Demokratie]“,
machte der Vorsitzende Richter Christoph Brüning in seiner
Urteilsbegründung klar, der die Fraktionsvertreter Bernd Buchholz (FDP) und
Lars Harms (SSW) aufmerksam lauschten. Es liege in der Hand des
Gesetzgebers, die Regeln festzulegen.
In Schleswig-Holstein galten bis zu der [3][Neuregelung, die im März 2023
beschlossen wurde], im Bundesvergleich großzügige Regeln für
Bürgerbegehren. Nun gibt es einige Einschränkungen – bloße
„Stellschrauben“, hatte der Richter bei der [4][Verhandlung im November]
gesagt, aus Sicht der Kritiker:innen allerdings wichtig.
## Landtag bekommt Recht
Unter anderem kann eine Gemeindevertretung mit einer Zweidrittelmehrheit
ein Begehren gegen Bauleitpläne verhindern. Zudem haben sich die Quoren
geändert, also wie viel Prozent der Bevölkerung ein Begehren unterstützen
müssen, damit es durchkommt. Weiterhin gilt eine Sperre, wenn Begehren
„offensichtlich unzulässig“ oder rechtsmissbräuchlich seien. So sollen
jahrelange Proteste gegen Infrastrukturprojekte – Windparks oder Autobahnen
– verhindert werden.
Das Verfassungsgericht stellte nun fest, dass die Regelungen gültig sind:
„Wir haben nicht zu prüfen, ob es die bestmögliche Form ist“, sagte Büni…
„Wir prüfen nur die Grenzen der Verfassung.“
Auch in der zweiten Frage erhielt der Landtag, der mit Mehrheit für die
neue Kommunalordnung gestimmt hatte, Recht. FDP und SSW sehen kleine
Parteien in den Kommunalparlamenten benachteiligt, weil nun mindestens drei
Personen nötig sind, um eine Fraktion zu bilden, bisher reichten zwei.
Fraktionslose haben weniger Rechte, dürfen beispielsweise keine
bürgerlichen Mitglieder in Ausschüsse entsenden.
Das Gericht sah keinen Nachteil: „Auf kommunaler Ebene repräsentieren alle
Gewählten das Volk, und zwar als Gesamtheit, nicht als Einzelne oder als
Gruppe“, führte Brüning aus. Der Sinn des Gesetzes sei, die Arbeit auf
Gemeinde- und Kreistagsebene zu erleichtern, wenn immer mehr kleine
Parteien und Gruppen in die Lokalparlamente einziehen.
„Politisch halten wir das neue Kommunalrecht weiterhin für schwierig“,
sagte Bernd Buchholz nach der Urteilsverkündung. Juristisch herrsche nun
aber Klarheit, „und das respektieren wir selbstverständlich“.
Lars Harms freute immerhin, dass das Gericht generell die Rechte von
Minderheiten bestätigt habe, auch wenn sich das nicht auf das Urteil
ausgewirkt hatte. In den Gemeinderäten und Kreistagen würden fraktionslose
Abgeordnete der kleinen Parteien teils allein weitermachen, sich teils mit
anderen zu Fraktionen zusammenschließen, vermutete Harms. Ob das die Arbeit
in den Parlamenten erleichtere, „muss man sehen“.
2 Feb 2024
## LINKS
[1] /Kommunalrecht-vor-Gericht/!5974419
[2] /Direkte-Demokratie-in-Schleswig-Holstein/!5886839
[3] https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GemOSH2003…
[4] /Kommunalrecht-vor-Gericht/!5974419
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Bürgerbegehren
Direkte Demokratie
Volksabstimmung
SSW
Direkte Demokratie
Schwerpunkt Stadtland
Direkte Demokratie
Grüne Schleswig-Holstein
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