| # taz.de -- Verfassungsschutzbericht war rechtens: Tausende Extremisten in der … | |
| > Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Bericht des | |
| > Verfassungsschutzes von 2022, wonach ein Drittel der Partei | |
| > verfassungsfeindlich sei. | |
| Bild: Björn Höcke (AfD) während einer Rede in Erfurt im Oktober 2023 | |
| Freiburg taz | Der Verfassungsschutz durfte das extremistische Potenzial | |
| unter den AfD-Mitgliedern auf „etwa 10.000 Personen“ bundesweit schätzen. | |
| Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und lehnte damit einen | |
| Eilantrag der AfD ab. | |
| Konkret geht es um den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022, in dem | |
| die AfD-Bundespartei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Für | |
| das Jahr 2022 ist dort eine AfD-Mitgliederzahl von rund 28.500 angegeben. | |
| Dabei könnten zwar nicht alle Mitglieder als Anhänger der extremistischen | |
| Strömungen betrachtet werden, so der Verfassungsschutz. Es sei aber ein | |
| „extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen innerhalb der | |
| AfD“ anzunehmen. | |
| Gegen die Veröffentlichung dieser Zahl klagte die AfD. Die Schätzung sei | |
| ohne tatsächliche Grundlage. Dies müsse noch vor der Europawahl im Juni | |
| korrigiert werden. | |
| ## Zahlen nicht aus der Luft gegriffen | |
| Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag der AfD jedoch in vollem | |
| Umfang ab. Die Zahlen seien nicht aus der Luft gegriffen. Sie bezögen sich | |
| zum einen auf die [1][Stärke des ehemaligen „Flügels“ um Björn Höcke, | |
| dessen Mitglieder immer noch in der Partei seien]. | |
| Zum anderen seien der Schätzung die Abstimmungsergebnisse beim | |
| Bundesparteitag in Riesa im Juni 2022 zugrunde gelegt worden. Das Gericht | |
| bekräftigt frühere Entscheidungen, wonach Björn Höcke und andere führende | |
| Mitglieder des Flügels als Rechtsextremisten eingestuft wurden. | |
| Der Beschluss vom 2. Februar, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde, | |
| ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits Beschwerde beim | |
| Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Für ein mögliches | |
| Verbotsverfahren bringt der Berliner Beschluss wenig Rückenwind, weil nur | |
| rund ein Drittel der Mitglieder als potenziell extremistisch eingestuft | |
| wird. [2][Heute dürften die Schätzungen eher höher liegen.] | |
| 7 Feb 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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