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# taz.de -- Verfassungsschutzbericht war rechtens: Tausende Extremisten in der …
> Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt den Bericht des
> Verfassungsschutzes von 2022, wonach ein Drittel der Partei
> verfassungsfeindlich sei.
Bild: Björn Höcke (AfD) während einer Rede in Erfurt im Oktober 2023
Freiburg taz | Der Verfassungsschutz durfte das extremistische Potenzial
unter den AfD-Mitgliedern auf „etwa 10.000 Personen“ bundesweit schätzen.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und lehnte damit einen
Eilantrag der AfD ab.
Konkret geht es um den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022, in dem
die AfD-Bundespartei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Für
das Jahr 2022 ist dort eine AfD-Mitgliederzahl von rund 28.500 angegeben.
Dabei könnten zwar nicht alle Mitglieder als Anhänger der extremistischen
Strömungen betrachtet werden, so der Verfassungsschutz. Es sei aber ein
„extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen innerhalb der
AfD“ anzunehmen.
Gegen die Veröffentlichung dieser Zahl klagte die AfD. Die Schätzung sei
ohne tatsächliche Grundlage. Dies müsse noch vor der Europawahl im Juni
korrigiert werden.
## Zahlen nicht aus der Luft gegriffen
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag der AfD jedoch in vollem
Umfang ab. Die Zahlen seien nicht aus der Luft gegriffen. Sie bezögen sich
zum einen auf die [1][Stärke des ehemaligen „Flügels“ um Björn Höcke,
dessen Mitglieder immer noch in der Partei seien].
Zum anderen seien der Schätzung die Abstimmungsergebnisse beim
Bundesparteitag in Riesa im Juni 2022 zugrunde gelegt worden. Das Gericht
bekräftigt frühere Entscheidungen, wonach Björn Höcke und andere führende
Mitglieder des Flügels als Rechtsextremisten eingestuft wurden.
Der Beschluss vom 2. Februar, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde,
ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hat bereits Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Für ein mögliches
Verbotsverfahren bringt der Berliner Beschluss wenig Rückenwind, weil nur
rund ein Drittel der Mitglieder als potenziell extremistisch eingestuft
wird. [2][Heute dürften die Schätzungen eher höher liegen.]
7 Feb 2024
## LINKS
[1] /Verfassungsschutz-stuft-AfD-Sachsen-ein/!5978757
[2] /Verwaltungsgericht-hat-entschieden/!5990783
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
Verfassungsschutz
Verwaltungsgericht
Schwerpunkt AfD in Berlin
Brandenburg
Lesestück Recherche und Reportage
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