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# taz.de -- Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser: Fünf Prozent mehr Abschi…
> Von ihrem Gesetzentwurf erhofft sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser
> mehr Abschiebungen. Ob das klappt, scheint fraglich.
Bild: Mehr abgelehnte Asylbewerber:innen sollen abgeschoben werden (Archivbild)
Berlin taz | Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Zahl der
Abschiebungen pro Jahr um fünf Prozent erhöhen. Das geht aus dem
71-seitigen Gesetzentwurf für ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ herv…
den Faeser [1][am Mittwoch veröffentlichte.]
Der Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf die Landtagswahlen in Hessen und
Bayern, bei denen die AfD am Wochenende stark zulegte und [2][die SPD
deutlich verlor.] Vielmehr hatte die Innenministerin bereits im August
einen „Diskussionsentwurf“ zu diesem Thema vorgelegt.
Dass abgelehnte Asylantragsteller:innen zu großen Teilen in
Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, führt schon
seit Jahren zu Akzeptanzproblemen. In den Jahren 2021 und 2022 wurden
jeweils „nur“ rund 12.000 Personen aus Deutschland abgeschoben.
Ausreisepflichtig waren Ende Juni aber rund 280.000 Ausländer:innen, etwa
die Hälfte sind abgelehnte Asylbewerber:innen. Rund 80 Prozent der
Ausreisepflichtigen haben allerdings eine Duldung, weil die Abschiebung aus
rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich ist.
Faeser schlägt nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, von denen sie aber
selbst wohl keinen großen Effekt erwartet. Laut ihrem Gesetzentwurf soll
die Zahl der Abschiebungen damit lediglich um 600 pro Jahr gesteigert
werden, das heißt um fünf Prozent gegenüber den beiden Vorjahren.
## Ausländerbehörden entlastet
Da viele Abschiebungen an einer unklaren Identität der Ausreisepflichtigen
scheitern, will Faeser nun auch Wohnraumdurchsuchungen zulassen, die nur
der Identitätsfeststellung dienen. So soll etwa ein versteckter Reisepass
gefunden werden. Wenn der Ausreisepflichtige selbst gesucht wird, sollen
neben seinem Zimmer auch andere Räume der Unterkunft durchsucht werden
dürfen.
Abschiebungen sollen künftig in der Regel ohne vorherige Ankündigung
möglich sein. Bisher musste ab einer Duldungszeit von einem Jahr die
Abschiebung einen Monat vorab angekündigt werden. Künftig soll das nur noch
für Familien mit Kindern gelten. Zur Vorbereitung einer Abschiebung soll
jeder Ausreisepflichtige künftig 28 Tage (statt bisher 10 Tage) in
Gewahrsam genommen werden können. Eine Fluchtgefahr wie bei der
Abschiebehaft ist hier nicht erforderlich.
Hauptstreitpunkt beim Diskussionsentwurf im August war die erleichterte
Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen ohne gerichtliche
Verurteilung. Manche Medien schürten die Angst, dass nun Clan-Angehörige
wegen bloßer Verwandtschaft oder gar [3][wegen ihres Nachnamens Deutschland
verlassen müssen]. Dies hat das Ministerium schon damals als
Missverständnis bezeichnet.Jetzt steht das auch ausdrücklich in der
Begründung des Gesetzentwurfs.
Eine Ausweisung bedeutet zunächst nur den Verlust des Aufenthaltsrechts.
Die Abschiebung ist der nächste Schritt und bei den Mitgliedern sogenannter
„Clans“ oft besonders schwierig. Wenn sie nicht ohnehin längst Deutsche
sind, sind sie oft staatenlos oder die mutmaßlichen Herkunftsstaaten wollen
mit ihnen nichts zu tun haben. Mehr Ausweisungen führen dann oft nur zu
mehr Ausreisepflichtigen, die aber nicht abgeschoben werden.
Positiv sind im Gesetzentwurf Maßnahmen, die die überlasteten
Ausländerbehörden entlasten sollen. So soll die Aufenthaltsgestattung für
Asylbewerber künftig sechs Monate (statt drei Monate) gelten. Dies spare
170.000 Behördenbesuche pro Jahr, heißt es im Gesetzentwurf. Die
Aufenthaltserlaubnis von subsidiär Geschützten soll von einem Jahr auf drei
Jahre verlängert werden. Das vermeide weitere 8.000 Termine auf den
Ausländerämtern.
12 Oct 2023
## LINKS
[1] /Verschaerfung-des-Fluechtlingspolitik/!5966003
[2] /Nancy-Faesers-politische-Zukunft/!5965678
[3] /Ausweisung-von-Clan-Mitgliedern/!5949224
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Flucht
Nancy Faeser
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