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# taz.de -- Mutmaßlich illegale CDU-Parteispende: Teure Spenden für Wegner
> Die Bundestagsverwaltung sah in den Großspenden von Immobilienentwickler
> Gröner kein Problem, ein neues Gutachten schon. Klagen Linke und Grüne?
Bild: Geldempfänger und Politikgeber Wegner (links), Geldgeber und Politikempf…
Berlin taz | Die Affäre um [1][Parteispenden über 820.000 Euro durch den
Immobilienentwickler Christoph Gröner] holt die Berliner CDU und den
Regierenden Bürgermeister [2][Kai Wegner] wieder ein. Kaum mehr als einen
Monat nach der Einstellung der Ermittlungen durch die Bundestagsverwaltung,
kommt ein [3][neues Gutachten] zu einem gegensätzlichen Schluss.
Demnach seien die Zuwendungen in Höhe von 320.000 und 500.000 Euro aus dem
Jahr 2020 an die Landespartei als illegale Einflussspenden zu werten und
damit unzulässig. Die Bundestagsverwaltung hatte dagegen keinen Verstoß
gegen das Parteiengesetz feststellen wollen. Der CDU drohen nun weitere
juristische Konsequenzen.
Gröner habe mit seinen Spenden Forderungen verbunden, „die sich nicht
allgemein auf grobe politische Linien beziehen, sondern konkrete politische
Vorteile in den Blick nehmen“, so die Feststellung des Gutachtens, über das
zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtet hatte. Verfasst hat es Sophie
Schönberger, Professorin für öffentliches Recht an der Düsseldorfer
Heinrich-Heine-Universität und Co-Direktorin des Instituts für Deutsches
und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung im Auftrag von
LobbyControl.
„Parteispenden in Erwartung einer politischen Gegenleistung sind aus guten
Gründen in Deutschland verboten“, kommentierte LobbyControl-Sprecher Aurel
Eschmann das Gutachten. Die Einstellung der Prüfung durch die
Bundestagsverwaltung trotz öffentlich formulierter Erwartungen Gröners sei
„besorgniserregend“.
## Gröner mitteilungsbedürftig
Gleich mehrmals hatte sich Gröner, dessen von ihm gegründete CC Gruppe
mittlerweile Teil der skandalumwitterten Adler Group ist, zu seinen mit den
Spenden verknüpften Erwartungen geäußert. Dem Deutschlandfunk hatte er 2021
gesagt: „Ich habe der CDU drei Bedingungen gesetzt.“ Zwei davon betrafen
die Situation von Heimkindern, eine dritte den damals von Vermietern heftig
bekämpften Mietendeckel.
Erst im Mai 2023 relativierte Gröner seine Forderung in einem Gespräch mit
dem Tagesspiegel: Demnach habe er „eine einzige Forderung an den Herrn
Wegner gestellt“ – gleiche Sätze für Kleidung in Heimen für behinderte u…
nicht behinderte Kinder. Als Reaktion auf Kritik legte Gröner nach: Er habe
„nie eine Bitte geäußert, einen Wunsch erklärt noch eine Bedingung
gestellt. Und wenn ich etwas anderes gesagt habe, dann war es im Affekt
(…).“
Gutachterin Schönberger bezeichnete diese Aussage als „Schutzbehauptung
angesichts der drohenden Sanktionierung“. Stattdessen wertet sie Gröners
Zuwendungen als eine verbotene „Erwartungsspende“. Die Bundestagsverwaltung
hatte die Einstellung ihrer Ermittlungen damit begründet, dass es eine
Kausalbeziehung zwischen einer Spendenleistung und einer konkreten von der
Partei zu treffenden Entscheidung bräuchte, die ohne Spende so nicht
getroffen worden wäre.
Dies weist Schönberger zurück: Die Rechtmäßigkeit von Spenden sei zum
Spendenzeitpunkt zu beurteilen. Die Unrechtmäßigkeit ergebe sich nicht
erst, wenn die Partei entsprechend handelt. Entscheidend sei allein, „ob
der Spender einen bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteil
erwartet hat, ob die Spende gerade in Erwartung dieses Vorteils vom Spender
an die Partei geleistet wurde und ob diese Erwartung für die Partei
erkennbar war.“ Dies sei durch Gröners Aussagen erfüllt.
## Einer muss klagen
LobbyControl forderte die Parteien dazu auf, „die Bundestagsverwaltung auf
Verhängung einer Sanktion zu verklagen“. Bei einer Verurteilung aufgrund
einer rechtswidrig erlangten Spende droht der Berliner CDU eine Strafe in
dreifacher Spendenhöhe, also von 2,46 Millionen Euro.
Die Linke prüft, ob sie gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung
vorgeht. Am Montag berate man in einer Runde mit Jurist:innen, wie
aussichtsreich eine solche Klage ist, so Landesgeschäftsführer Sebastian
Koch zur taz. Der Linken-Parteivorsitzende Maximilian Schirmer sagte: „Die
CDU erweckt den Eindruck, dass ihre Politik käuflich ist. Doch die Politik
muss die Interessen der Menschen vertreten, nicht die Interessen von
Unternehmen.“ Er appellierte an die anderen Parteien, es [4][der Linken
gleichzutun und keine Spenden von Unternehmen anzunehmen].
Auch für die Grünen gibt es mit dem Gutachten neuen Gesprächsbedarf. Kai
Wegner und die CDU werden sich dazu verhalten müssen, sagte der grüne
Landesvorsitzende Philmon Ghirai der taz. „Wir werden das Gutachten nun
intern beraten und weitere Schritte prüfen.“
Aus der SPD äußerte sich der Berliner Bundestagsabgeordnete Hakan Demir:
„Allein der Anschein von Bestechlichkeit schadet der Demokratie. Eine
Spende von 820 000 Euro ist immer problematisch – egal, ob damit verknüpfte
Forderungen an eine Partei restlos nachweisbar sind oder nicht.“
10 Sep 2023
## LINKS
[1] /Mutmasslich-illegale-Parteispende/!5933291
[2] /Mutmasslich-illegale-CDU-Parteispende/!5932128
[3] https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Gutachten-Schoenberger-Einfl…
[4] /820000-Euro-Spende-an-die-CDU-Berlin/!5948137
## AUTOREN
Erik Peter
Uwe Rada
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