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# taz.de -- Mutmaßlich illegale Parteispende: CDU drohen 2,46 Millionen Euro S…
> Der Bundestag beschäftigt sich mit 820.000-Euro-Großspende von
> Bauunternehmer Christoph Gröner. Im schlimmsten Fall drohen der CDU
> Berlin hohe Strafzahlungen.
Bild: Denkt sich manchmal „im Affekt“ Bedingungen für Großspenden an die …
Berlin taz | Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) ist nach
Großspenden des Immobilieninvestors Christoph Gröner, die mutmaßlich an
Bedingungen geknüpft waren, weiter in Erklärungsnot. Mehrfach hatte der
Bauunternehmer öffentlich erklärt, dass er mit Spenden von insgesamt
820.000 Euro an die Berliner CDU im Jahr 2020 mehrere Forderungen verband –
darunter die Veränderung des Mietendeckels und eine bessere Ausstattung von
Kindern mit Behinderung. An Gegenleistung geknüpfte Parteispenden sind
illegal.
Mittlerweile spricht Gröner von „konstruierten“ Zusammenhängen. Er habe
niemals eine Bitte oder Forderung gestellt oder konkrete Gegenleistungen
erwartet: „Und wenn ich etwas anderes gesagt habe, dann war es im Affekt
und sollte ausschließlich klarstellen, dass wir keinen wirtschaftlichen
Vorteil davon haben, wenn wir eine Parteispende vergeben.“ Auch Wegner
dementiert, dass die Spenden an Bedingungen geknüpft waren.
CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitze dementierte am Montag auf Anfrage der
taz erneut mündliche oder schriftliche Abreden oder Bedingungen. Er halte
die Spenden weiter für rechtmäßig, weitere Fragen stellten sich nicht.
Dennoch beschäftigt sich inzwischen der [1][für illegale Parteispenden
zuständige Bundestag] mit dem Fall. Die Parlamentsverwaltung werde die CDU
um eine Stellungnahme bitten, heißt es. Wie lange die Auswertung dauern
wird, sei nicht absehbar. Sollten sich Hinweise auf eine unzulässige
Parteispende erhärten, droht der CDU ein Prüfverfahren und möglicherweise
Strafzahlungen.
Transparency International hatte die Bundestagsverwaltung per Brief um
Aufklärung gebeten. Am Montag kündigte Sprecher Adrian Nennich gegenüber
der taz an, diese Woche bei der Verwaltung „nachzuhaken“, wann mit einem
Ergebnis der eingeleiteten Vorprüfung zu rechnen sei. Dass Wegner und
inzwischen auch Gröner bestreiten, dass die Spenden an Verbindungen
geknüpft waren, sei „kein Grund“, um nicht weiter zu ermitteln. Die
öffentlichen Äußerungen, insbesondere im Bezug auf eine „Nachbesserung“ …
Mietendeckels, würden für ein förmliches Ermittlungsverfahren ausreichen,
so Nennich. Er verwies zudem auf den Parteispendenskandal in Regensburg,
bei dem ein SPD-Bürgermeister Bauträger gegen hohe Spenden bevorzugt hatte.
Obwohl es „nur Aussagen und Indizien, aber keinen schriftlich fixierten
Vertrag“ gegeben habe, wurden die Beteiligten der Affäre verurteilt.
## CDU droht schlimmstenfalls „schmerzhafte Sanktion“
Der Parteienrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin
sagte der taz: „Im konkreten Fall hängt alles davon ab, ob die Erwartung
oder der Gegenleistungscharakter erkennbar waren oder sind.“ Wenn ja, hätte
die CDU unverzüglich, „spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts
für das betreffende Jahr“ die Spende an den Bundestag weiterleiten müssen.
Laut Pestalozza droht der CDU schlimmstenfalls eine „schmerzhafte Sanktion“
wegen „rechtswidrig erlangten oder nicht veröffentlichen Spenden“. Laut
Gesetz müsste die CDU dann das Dreifache als Strafe zahlen: Bei 820.000
Euro also 2,46 Millionen Euro.
Mit einer konkreten Einschätzung zum Fall ist Pestalozza allerdings
zurückhaltend: „Die Schilderungen von Empfänger und Spender gehen
auseinander. Unter anderem diese Widersprüche müssen geklärt werden.“ Daf�…
müssten „alle relevanten Tatsachen nachvollziehbar dokumentiert und
gewürdigt werden“. Und: „Selbst wenn der Spender seinerzeit bestimmte
Erwartungen hegte, sind sie nicht schädlich, wenn sie dem Empfänger nicht
erkennbar waren.“ Der Vorgang liege nun in Händen der Präsidentin des
Bundestags, Außenstehenden sei ein Urteil verwehrt.
Möglich ist laut Pestalozza auch, dass die Spende zurückgezahlt werden
muss: Es sei durchaus vorstellbar, dass „eine Spende nachträglich
unzulässig wird – weil sich zum Beispiel erst nachträglich Erwartung oder
Gegenleistungs-Charakter herausstellen“. Ebenso sei möglich, „dass eine
anfangs bemakelte Spende nachträglich wieder zulässig wird, wenn der
Spender seine Erwartungen nachträglich widerruft und der Empfänger von
Beginn an von solchen Erwartungen nicht wusste oder wissen musste“, so der
Jurist. Im Klartext: Widerruft Gröner glaubhaft seine gestellten
Bedingungen und ist nicht nachweisbar, dass die Spende an Forderungen
geknüpft war, darf die CDU trotz allem das Geld behalten.
## Gröner freut sich auf „Entwicklung des Tempelhofer Felds“
Gröner bezeichnet Kai Wegner als „Freund“. Kennen gelernt haben sollen sie
sich bei einem Abend des Vereins Industrieller und Kaufleute vor etwa drei
Jahren. Wegner zeigte sich von dem Gespräch „sehr, sehr beeindruckt“, wie
er hinterher sagte. Zuletzt gratulierte Gröner Wegner zu dessen Wahl via
eines Posts auf Linkedin. Darin schrieb er: „Ich kenne Wegner seit einigen
Jahren und ich weiß, dass er Berlin gut tun wird.“ Der Regierende habe
„eine klare Vorstellung, wie er Berlin nach vorne bringen will. Die
Entwicklung des Tempelhofer Felds zählt dazu“.
Eng sind Gröners Verbindungen auch zur Bundes-CDU. So sitzt im Vorstand der
Gröner Group AG Ronald Pofalla, ehemaliger Generalsekretär der CDU. Im
Aufsichtsrat sitzen der ehemalige CDU-Ministerpräsident von
Baden-Württemberg, Günther Oettinger, sowie Mayssoun Zein Al Din,
langjährige Mitarbeiterin des früheren nordrhein-westfälischen
Ministerpräsidenten Armin Laschet.
Schon 2017 griff Gröner in Berlin in den Bundestagswahlkampf ein, indem er
die Fassade des Steglitzer Kreisels für ein 400 Quatradtmeter großes
Wahlplakat der CDU kostenlos zur Verfügung stellte. Selbiges ereignete sich
2020 im Leipziger Oberbürgermeisterwahlkampf. Damals aber soll CDU-Kandidat
Sebastian Gemkow für das Riesen-Plakat an einem Gröner-Projekt bezahlt
haben.
22 May 2023
## LINKS
[1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-widerspruchlichen-aussagen-bundesta…
## AUTOREN
Gareth Joswig
Erik Peter
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