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# taz.de -- Unabhängiger Polizeibeauftragter: Wann kommt der Polizeibeauftragt…
> Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch soll Polizeibeauftragter werden und auch
> Fällen von Polizeigewalt nachgehen. Doch noch fehlt ein Gesetz.
Bild: Ulrich Grötsch, SPDler und ehemaliger Polizist, ist als Polizeibeauftrag…
Freiburg taz | Noch in diesem Herbst will die Ampelkoalition einen
unabhängigen Polizeibeauftragten auf Bundesebene einrichten. Er soll zum
Beispiel Vorwürfe von Racial Profiling und übermäßiger Polizeigewalt
untersuchen. In den kommenden Wochen will die Ampel einen Gesetzentwurf
vorlegen. Als erster Amtsinhaber ist der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch, ein
ehemaliger Polizist, vorgesehen. Der Polizeibeauftragte soll vom Bundestag
auf fünf Jahre gewählt werden und vollkommen unabhängig sein.
Dass Grötsch das Amt bekommen soll, [1][hatte die Ampel schon im Februar
angekündigt]. Doch noch immer ist Grötsch nicht gewählt. Denn der Bundestag
muss erst noch beschließen, welche Befugnisse der Beauftragte haben soll.
In den kommenden Wochen will die Koalition einen Gesetzentwurf vorlegen.
Ursprünglich sollte das Gesetz bereits vor der Sommerpause beschlossen
werden.
Schon im Koalitionsvertrag wurde das Vorhaben angekündigt. Im Mai haben
sich die Abgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und
Manuel Höferlin (FDP) im Namen ihrer Fraktionen [2][auf Eckpunkte für das
geplante Gesetz geeinigt].Demnach soll der Bundes-Polizeibeauftragte
Beschwerden über das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und die Polizei
des Bundestags prüfen.
Beschwerden können nicht nur betroffene Bürger:innen erheben, sondern
auch Polizist:innen, die sich von ihren Vorgesetzten schlecht behandelt
fühlen. Der Beauftragte soll zudem ein „Selbstbefassungsrecht“ haben und
damit auch auf Medienberichte reagieren können. Prüfen soll er jeweils, ob
der Einzelfall auch auf strukturelle Probleme hinweist.
Alle Behörden sollen dem Beauftragten Auskunft geben müssen, so das
Eckpunktepapier. Der Beauftragte soll auch ein Akteneinsichtsrecht
erhalten. Zudem soll er parallel zu straf- oder disziplinarrechtlichen
Verfahren ermitteln können. Der Polizeibeauftragte wird im Eckpunktepapier
als „Hilfsorgan des Bundestags“ bezeichnet.
## Kaum Befugnisse in den Ländern
Unabhängige Polizeibeauftragte gab es zuerst im angelsächsischen Raum, in
den USA, Kanada, Australien und Großbritannien. Inzwischen haben bereits
acht deutsche Bundesländer eigene Polizeibeauftragte für ihre
Landespolizeien: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg,
Hessen, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In einigen
Bundesländern ist das Amt mit der Aufgabe des/der Bürgerbeauftragten
verbunden. Dort steht die Polizei also nicht im Mittelpunkt.
Polizeiforscher Hartmut Aden von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und
Recht kritisiert gegenüber der taz die oft unzureichenden Befugnisse der
Beauftragten in den Ländern: „Zum Beispiel kann die Polizeibeauftragte von
Rheinland-Pfalz nur das Landesinnenministerium um Stellungnahme bitten,
aber nicht selbst ermitteln.“
Sie könne in vielen Fällen nur versuchen, das Handeln der Polizei zu
erklären. „So macht die Polizeibeauftragte letztlich Öffentlichkeitsarbeit
für die Polizei.“ Das sei im Bund zum Glück nicht zu befürchten, so Aden.
Er ist optimistisch: „Das geplante Bundesgesetz wird in dieser Hinsicht
hoffentlich besser als die meisten Landesregelungen.“
In Hessen gibt es schon seit 2020 eine gesetzliche Grundlage für den
Landes-Polizeibeauftragten. Doch der Posten ist noch immer nicht besetzt.
Ende 2021 sagte der bekannte Hamburger Polizeiforscher Rafael Behr aus
gesundheitlichen Gründen ab. Im Mai diesen Jahres entschieden die
Regierungsfraktionen CDU und Grüne, dass das Amt erst nach der hessischen
Landtagswahl im Oktober besetzt werden soll.
4 Sep 2023
## LINKS
[1] /Uli-Groetsch/!5915906
[2] https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/eckpunkte-fuer-bundespo…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Polizei
Bundestag
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
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