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# taz.de -- Deutsche Umwelthilfe und Erneuerbare: Klage wegen Balkon-Solarmodul
> In München fordert eine Hausverwaltung von einem Mieter Gutachten wegen
> Solarmodulen. Die Deutsche Umwelthilfe will Klarheit und zieht vor
> Gericht.
Bild: Solaranlage an einem Balkon eines Mehrfamilienhauses
Freiburg taz | Die [1][Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht gemeinsam mit einem
Mieter vor Gericht], dessen Hausverwaltung durch hohe Hürden das Anbringen
von [2][Balkonmodulen] zur Solarstromerzeugung blockiert. Der Umweltverband
erhofft sich von der Musterklage ein Grundsatzurteil, damit Mieter sich
„endlich unkompliziert an der Energiewende beteiligen können“.
Im konkreten Fall handelt es sich um ein Paar aus Kiel, das seit November
versucht, Module mit zusammen 600 Watt am heimischen Balkon anzubringen.
Laut DUH hatte die Hausverwaltung das Projekt zunächst aus optischen
Gründen untersagt, dann verlangte sie nach zwei weiteren Anläufen vom
Mieter ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und
die Prüfung der gesamten Hauselektrik.
„Durch diese völlig überzogenen Forderungen würde sich das ganze Projekt
nicht mehr rentieren“, so die DUH. Es bestehe „der Verdacht der
rechtsmissbräuchlichen Verzögerungstaktik“. Der klagende Mieter Matthias
Weyland sagt, er sei „fassungslos“ und wolle sich „nicht länger ausbrems…
lassen – weshalb er sich an die DUH wandte.
Der mit der Klage beauftragte Anwalt Dirk Legler hofft, mit dem Verfahren
„mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen“. Es müsse klarer
herausgearbeitet werden, welche Anforderungen an [3][Balkonmodule] und ihre
Besitzer zu stellen sind. Eine sinnvolle Auflage sei zum Beispiel, dass der
Betreiber eine Haftpflichtversicherung vorweisen muss. Auch seien alle
Vorgaben gemäß der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten. Außerdem
könnten die Nutzer der Module verpflichtet werden, diese beim Auszug wieder
zu demontieren.
## DUH warnt vor „sinnlosen Hürden“
Weitere Anforderungen seien oft „sinnlose Hürden“, so die DUH. Der Verband
verweist darauf, dass er permanent Mails bekomme, in denen Bürger über
Blockaden klagen. Brandschutz, Elektrik und Statik seien die typischen
Einwände, sagt Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Anwalt Legler hält ein Urteil vor dem Amtsgericht Anfang des kommenden
Jahres für realistisch. Je nach Ausgang des Verfahrens könnte dieses
weitere Bürger im Land ermutigen, ihre Balkone zur Stromerzeugung zu
nutzen.
Das [4][Genre der Steckermodule boomt] ohnehin bereits: Allein in diesem
Jahr seien schon 137.000 neue – registrierte – Balkonkraftwerke in Betrieb
gegangen, so die DUH. Die Gesamtzahl der registrierten Anlagen liege in
Deutschland bei 230.000. Darüber hinaus gibt es erfahrungsgemäß auch noch
viele unregistrierte. Die DUH schätzt, dass 20 Millionen Haushalte in
Deutschland für ein Balkonkraftwerk geeignet sind, womit sich bei
durchschnittlich installierten 400 Watt eine theoretische Kapazität von 8
Gigawatt ergibt.
24 Aug 2023
## LINKS
[1] https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwe…
[2] /Buerokratieabbau-bei-Photovoltaik/!5950074
[3] /Betrieb-von-Solaranlagen-wird-einfacher/!5940133
[4] /Mehr-Photovoltaik-in-Deutschland/!5942296
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Energiewende
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