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# taz.de -- Neuregelung der Sterbehilfe im Bundestag: Sterbehilfe-Gesetze falle…
> Im Bundestag verfehlen zwei Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe eine
> Mehrheit. Dafür stimmt das Parlament für mehr Suizid-Vorbeugung.
Bild: Der Bundestag debattiert über die Neuregelung der Sterbehilfe
## Bundestag fordert mehr Angebote zur Suizid-Vorbeugung
Der Bundestag fordert einen stärkeren Ausbau von Angeboten zur
Suizid-Vorbeugung in Deutschland. Für viele Menschen mit Suizidgedanken und
Angehörige sei es nicht leicht, sich Hilfe zu suchen, heißt es in einem am
Donnerstag angenommenen Antrag. Daher solle unter anderem ein bundesweiter
Präventionsdienst etabliert werden, der Menschen mit Suizidgedanken und
Angehörigen rund um die Uhr online und mit einer einheitlichen
Telefonnummer Kontakt zu geschulten Ansprechpartnern ermöglicht.
Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen, nachdem Entwürfe zweier
Abgeordnetengruppen für einen gesetzlichen Rahmen für die Sterbehilfe zuvor
im Parlament gescheitert waren. Für den gemeinsam von den beiden Gruppen
getragenen Antrag votierten 688 Abgeordnete, es gab eine Nein-Stimme und
vier Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung dazu wurde wiederholt,
nachdem es Beschwerden wegen nicht mehr geöffneter Urnen zur Stimmabgabe
gegeben hatte. (dpa)
## Keine Mehrheit für strafrechtliche Sterbehilfe-Regelung
Der Vorschlag für eine erneute strafrechtliche Regulierung der Hilfe bei
der Selbsttötung ist im Bundestag gescheitert. Ein Entwurf der Gruppe um
den SPD-Politiker Lars Castellucci und den CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling
erhielt am Donnerstag keine Mehrheit im Parlament. 304 Abgeordnete stimmten
für den Entwurf, 369 dagegen. 23 Abgeordnete enthielten sich. Auch der
zweite Gesetzentwurf zur Regelung dieser Form der Sterbehilfe fand keine
Mehrheit.
Dieser zweite Vorschlag aus einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und
Renate Künast (Grüne) sah im Kern vor, dass Sterbewilligen nach einer
Beratung tödlich wirkende Medikamente verschrieben werden dürfen. Das
Verfahren sollte aber nicht im Strafgesetzbuch festgeschrieben werden.
Mit der verfehlten Mehrheit bleibt es dabei, dass die Hilfe bei der
Selbsttötung in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber
rechtliche Unsicherheiten birgt. Beide Gruppen wollten beispielsweise im
Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich festschreiben, dass die Abgabe
todbringender Medikamente auch zum Zweck der Selbsttötung zulässig ist. Die
Hürden für die Verschreibung der Mittel legten sie aber unterschiedlich
hoch an.
Nun droht laut dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland,
Josef Schuster, eine gesetzliche Leerstelle. „Dass eine gesetzliche
Neuregelung des assistierten Suizids ausgeblieben ist und nun eine
gesetzliche Leerstelle droht, ist sicher kein gutes Ergebnis“, sagte
Schuster am Donnerstag. Schuster erklärte, er lehne einen assistierten
Suizid bei Ausschöpfung palliativer Maßnahmen nicht kategorisch ab, doch
der Gedanke daran falle ihm schwer. „Es braucht hohe Hürden und ein
Werbeverbot“, forderte er. Ein gewerbsmäßiger assistierter Suizid habe
verheerende Folgen für die Gesellschaft. „Ich befürchte, viele sind sich
der psychischen Auswirkungen auf alte und kranke Menschen nicht bewusst“,
sagte er. (epd)
## Debatte im Bundestag
Vor der abschließenden Abstimmung über eine mögliche neue
[1][Sterbehilfe-Regelung diskutiert der Bundestag] kontrovers über den
Umgang mit der Hilfe bei der Selbsttötung. Die FDP-Abgeordnete Katrin
Helling-Plahr verteidigte vor dem Parlament ihren Vorschlag, die
Suizidassistenz nach einer Beratung zu ermöglichen. „Wir dürfen nicht schon
wieder mit dem Strafrecht drohen“, sagte sie. Benötigt werde eine
rechtssichere Lösung, die Menschen nicht alleine lasse, betonte sie.
Die namentliche Abstimmung sollte am späten Vormittag erfolgen, der
Fraktionszwang ist dafür aufgehoben.
Der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci warb dagegen um [2][Zustimmung für
seinen Entwurf,] der ein strafrechtliches Verbot der sogenannten
geschäftsmäßigen Hilfe bei der Selbsttötung vorsieht, das gleichzeitig
unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulässt. Wer sich an dieses
Schutzkonzept nicht halte, mache sich strafbar, sagte er. Ein
Schutzkonzept, das keine Konsequenzen habe, sei kein Schutzkonzept, sagte
er mit Blick auf den Entwurf von Helling-Plahr.
Die beiden Vorschläge, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmt,
werden jeweils von Abgeordneten mehrerer Fraktionen unterstützt werden. Der
Vorschlag der Gruppe um Castellucci und Ansgar Heveling (CDU) will eine
psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für
eine straffreie Abgabe tödlich wirkender Mittel machen. Der Entwurf einer
anderen Gruppe um Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sieht als
Bedingung im Wesentlichen eine Beratung vor. Dazu soll ein bundesweites
Beratungsnetz entstehen. Dem Parlament liegt zusätzlich ein
Entschließungsantrag zur Abstimmung vor, mit dem die Bundesregierung dazu
aufgefordert werden soll, die Suizidprävention zu stärken.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das Recht auf
selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei
Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot
[3][organisierter Suizidassistenz]. Seitdem wird über eine neue Regelung
debattiert, die diese Form der Sterbehilfe rechtssicher ermöglicht,
gleichzeitig aber vor Missbrauch schützt. (epd)
6 Jul 2023
## LINKS
[1] /Aerztliche-Suizidhilfe/!5942785
[2] https://lars-castellucci.de/medien/2022/02/Gesetzentwurf-assisstierter-Suiz…
[3] /Suizidpraevention-in-Deutschland/!5942373
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