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# taz.de -- Suizidprävention in Deutschland: Fachverbände fordern Prävention
> Drei Fachverbände fordern eine bundesweite Informationsstelle zur
> Vermeidung von Suiziden. Auch zu den Gesetzesentwürfen zu Sterbehilfe
> äußerten sie sich.
Bild: Den „besten Schutz vor Suiziden“ biete der Ausbau bestehender Präven…
Berlin epd Drei Fachverbände aus der [1][Suizidprävention] fordern eine
bundesweite Informations- und Koordinerungsstelle zur Vermeidung von
Selbsttötungen. Reinhard Lindner vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm
sagte am Dienstag in einer Online-Pressekonferenz, allein der
flächendeckende Ausbau bereits bestehender Präventionsangebote biete den
„besten Schutz vor Suiziden“. Die in den beiden Gesetzentwürfen im
Bundestag vorgesehene verpflichtende Beratung vor der Gabe tödlicher
Medikamente biete keinen Ansatz zur Hilfe für suizidale Menschen, erklärte
der Fachmann.
Gemeinsam sprachen sich das Nationale Suizidpräventionsprogramm, die
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention und die Deutsche Akademie für
Suizidprävention gegen die beabsichtigte Einführung von Beratungsstellen
aus, die Sterbewillige nach den Plänen beider Abgeordnetengruppen zwingend
konsultieren sollen.
Lindner betonte, jedem Menschen, „der an Suizid denkt, sollten in erster
Linie spezielle Hilfen und psychologische oder psychotherapeutische
Unterstützung ermöglicht werden“. Dazu müssten bestehende regionale
Beratungsstellen vernetzt und auch dauerhaft finanziert werden. Das gelte
sowohl für Telefon- wie auch für und Onlineangebote. Zudem regte der
Kasseler Professor an, eine bundesweite Informations- und
Koordinationsstelle mit einer einheitlichen Telefonnummer, Website und
Social Media-Angeboten einzurichten.
## Experte kritisiert Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe
Dass künftig nach dem fusionierten [2][Gesetzentwurf der Gruppen um Katrin
Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne)] nach einer Beratung
Sterbewillige Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten sollen, stößt beim
Experten Lindner auf klare Ablehnung. Dass das drei Wochen nach der
Beratung erfolgen könne, widerspreche jeder wissenschaftlichen Expertise.
Dieser Zeitraum sei viel zu kurz, um mit Hilfe fachlicher Begleitung „eine
suizidale Krise selbstbestimmt bewältigen zu können“.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das wenige Jahre zuvor
beschlossene Verbot organisierter Suizidassistenz gekippt hatte, wird im
Bundestag um eine Neuregelung gerungen. Dabei geht es um eine besondere
Form der Sterbehilfe, bei der dem oder der Sterbewilligen ein tödliches
Medikament überlassen wird, das er oder sie selbst einnimmt. Anders als die
verbotene Tötung auf Verlangen bewegt sich die Hilfe bei der Selbsttötung
in einer rechtlichen Grauzone.
Im Bundestag gibt es zwei Regelungsvorschläge, nachdem sich die beiden eher
liberal ausgerichteten Abgeordnetengruppen auf einen Entwurf verständigt
haben. Die Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne)
betont darin das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe
von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen.
Eine Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) betont
dagegen eher den Lebensschutz und macht neben [3][einer Beratung] auch eine
psychiatrische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe
solcher Mittel. Voraussichtlich in der ersten Juliwoche soll über die
Gesetzespläne abgestimmt werden.
20 Jun 2023
## LINKS
[1] /Expertin-ueber-Medien-und-Suizid/!5934835
[2] /Gesetzentwurf-zur-Sterbehilfe/!5937592
[3] /Debatte-um-Suizidbeihilfe-im-Bundestag/!5937605
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