| # taz.de -- Karlsruhe prüft NPD-Ausschluss: Kein Geld für Verfassungsfeinde? | |
| > Null Euro bekam die NPD, die sich umbenannt hat, zuletzt aus staatlicher | |
| > Parteienfinanzierung. Ob das so bleibt, entscheidet nun das | |
| > Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit b… | |
| Karlsruhe dpa | Zum ersten Mal prüft das Bundesverfassungsgericht, ob einer | |
| mutmaßlich verfassungsfeindlichen Partei die staatlichen Mittel gestrichen | |
| werden. Konkret geht es um die NPD, [1][die sich im Juni in „Die Heimat“ | |
| umbenannt] hat. Das höchste deutsche Gericht will am Dienstag und Mittwoch | |
| (jeweils 10 Uhr) unter anderem klären, wie sich die Partei seit dem | |
| jüngsten Urteil [2][zu einem NPD-Verbot] entwickelt hat. Eine Entscheidung | |
| wird erst später erwartet. (Az. 2 BvB 1/19) | |
| Im Jahr 2017 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe ein Verbot der | |
| Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) abgelehnt, weil es keine | |
| Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer | |
| verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Er stellte aber fest, die Partei | |
| vertrete „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen | |
| demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“. In dem | |
| damaligen Urteil heißt es zudem, der Gesetzgeber könne Möglichkeiten der | |
| Sanktionierung unterhalb der Schwelle des Parteiverbots schaffen. | |
| Das geschah dann auch in den folgenden Monaten: mit einer | |
| Grundgesetzänderung und einem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher | |
| Parteien von der Parteienfinanzierung. Offenkundig war seinerzeit von einer | |
| „Lex NPD“ die Rede. | |
| ## Mehr als 300 Belege für Verfassungsfeindlichkeit | |
| Es folgte ein Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung an das | |
| Verfassungsgericht, demzufolge die NPD einschließlich möglicher | |
| Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen | |
| werden soll. Entfallen sollen auch die steuerliche Begünstigung der Partei | |
| und Zuwendungen Dritter. | |
| Damit wollen die Antragsteller laut Bundesrat verhindern, „dass eine | |
| Partei, die die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet, mit | |
| Hilfe von Steuergeldern – gleichgültig welcher Höhe – von dem Staat | |
| unterstützt wird, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt“. Dem | |
| Bundesinnenministerium zufolge legten sie in einer 150-seitigen | |
| Antragsschrift mehr als 300 Belege für fortdauernde verfassungsfeindliche | |
| [3][Aktivitäten der NPD] vor. | |
| Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit | |
| bekommen. Die Summe wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei | |
| unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, | |
| müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, | |
| Bundes- und europäischer Ebene erreichen. | |
| Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach jüngsten Zahlen des | |
| Bundestags 2021 kein Geld. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro – | |
| zugute kamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 | |
| in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr | |
| Wahlerfolge gemäß den Vorgaben angerechnet wurden, standen ihr über 1,1 | |
| Millionen Euro zu. Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam | |
| damals die SPD. | |
| Aus Sicht der NPD verstößt die Neuregelung gegen das im Grundgesetz | |
| verankerte Prinzip der Chancengleichheit der Parteien als Kernelement des | |
| Demokratieprinzips. Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung schwäche in | |
| erheblicher Weise die Fähigkeit der betroffenen Parteien, an der | |
| Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Auch sei eine Partei von Rechts | |
| wegen nicht zur Verfassungskonformität verpflichtet, argumentierte die NPD | |
| nach Angaben des Gerichts in ihrem Antrag. Sie halte die Änderung daher für | |
| verfassungswidrig und nichtig. | |
| Mit einem Antrag, genau das festzustellen, ist die Partei aber jüngst am | |
| Verfassungsgericht gescheitert. In dem Beschluss des Senats heißt es, dass | |
| durch den Erlass des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes das Recht der | |
| Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nicht verletzt oder | |
| unmittelbar gefährdet werde. „Allein der Erlass des Gesetzes führt nicht zu | |
| deren Ausschluss von staatlicher Finanzierung“, erklärt das Gericht. | |
| „Hierzu bedarf es vielmehr der Einleitung eines Verfahrens vor dem | |
| Bundesverfassungsgericht.“ | |
| 4 Jul 2023 | |
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