# taz.de -- NPD ändert Parteinamen: Neuer Name, alte Gesinnung | |
> Auf einem Parteitag beschließen die Rechtsextremen, die NPD strategisch | |
> neu aufzustellen und umzubenennen. Wie gehabt geht es gegen alles | |
> Nicht-Deutsche. | |
Bild: Rechtsextreme Demo, zu der die NPD aufgerufen hat (und ein Symbolbild) | |
BERLIN/KARLSRUHE dpa/afp | Die rechtsextreme NPD hat sich umbenannt und | |
heißt nun Die Heimat. Das beschloss ein Parteitag am Samstag im sächsischen | |
Riesa mit einer Mehrheit von 77 Prozent, wie die Partei mitteilte. Mit dem | |
Namen bezieht sie sich auf einen Heimatbegriff, der nicht-ethnische | |
Deutsche und in Deutschland lebende Zuwanderer oder Ausländer ausschließt. | |
Die Heimat-Partei soll den „Widerstand“ gegen die Politik der | |
„Etablierten“, wie es hieß, besser vernetzen. | |
Das Konzept war den Angaben zufolge [1][vom Bundesvorstand eingebracht | |
worden]. Die Heimat-Partei verstehe sich von nun an als | |
„Anti-Parteien-Bewegung und patriotischer Dienstleister“, hieß es. Als | |
solcher wolle sie am Aufbau „starker patriotische Netzwerke, wirksamer | |
Bündnisse auf der Straße, in den Parlamenten und im vorpolitischen Raum“ | |
mitwirken und sich so als „Gegenmodell“ zu den „etablierten“ Parteien | |
positionieren. | |
Nach Zahlen des Verfassungsschutzes für das Jahr 2021 ist sie mit etwa 3150 | |
Mitgliedern zwar zahlenmäßig die stärkste rechtsextreme Partei in | |
Deutschland, allerdings [2][mit deutlich sinkender Tendenz] – so wie seit | |
Jahren [3][schon bei den Wählerzahlen]. Angesichts auch interner Konflikte | |
sei ein „Ende des personellen, finanziellen und strukturellen | |
Erosionsprozesses“ nicht abzusehen, hieß es im Verfassungsschutzbericht von | |
vor einem Jahr. | |
## Verhandlung zu NPD-Ausschluss von Staatsgeldern | |
Das Bundesverfassungsgericht will am 4. und 5. Juli über den Ausschluss der | |
rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln. | |
Dies teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es ist das erste | |
Verfahren dieser Art. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2017 | |
geschaffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD | |
abgelehnt hatte. (Az: 2 BvB 1/19) | |
In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 bescheinigte das | |
Bundesverfassungsgericht der NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele und „eine | |
Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“. Mit geringen | |
Wahlerfolgen und nur weniger als 6000 Mitgliedern sei sie aber zu | |
unbedeutend, um diese Ziele durchzusetzen und die Demokratie zu gefährden. | |
Bei der Urteilsverkündung regte der damalige Präsident des | |
Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an, der „verfassungsändernde | |
Gesetzgeber“ könne über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen | |
Parteienfinanzierung nachdenken. | |
Als Reaktion darauf fügte der Bundestag bereits im Juni 2017 die | |
Möglichkeit hierfür in den Parteienartikel 21 des Grundgesetzes ein. Sie | |
gilt für „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger | |
darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu | |
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik | |
Deutschland zu gefährden“. Gleichzeitig wurde mit einer Gesetzesänderung | |
dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über einen solchen Ausschluss | |
zugewiesen. | |
Ihren Antrag, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung | |
auszuschließen, stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019. Das | |
Bundesverfassungsgericht hat daraufhin erstmals über einen solchen Antrag | |
zu entscheiden. Es will dabei auch prüfen, ob es sich bei der Neuregelung | |
um „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ handelt. Die NPD argumentiert, | |
dass die Ausschlussregelung gegen unabänderliche Kernelemente des | |
Grundgesetzes verstoße, konkret das Demokratieprinzip und die | |
Chancengleichheit. | |
Nach Überzeugung der Antragsteller reichen die verfassungsfeindlichen Ziele | |
der NPD für deren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung aus. | |
Anders als für ein Verbot sei hierfür das Potenzial, diese Ziele auch | |
durchzusetzen, nicht erforderlich. Hierzu will das Bundesverfassungsgericht | |
nun auch prüfen, wie sich die Ausrichtung der NPD seit 2017 entwickelte. | |
Sollten die Karlsruher Richter den Ausschluss von der staatlichen | |
Parteienfinanzierung bestätigen, würden auch die Steuervergünstigungen für | |
Spenden und andere Zuwendungen an die NPD entfallen. | |
4 Jun 2023 | |
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Lina E. | |
Bundesamt für Verfassungsschutz | |
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