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# taz.de -- NPD ändert Parteinamen: Neuer Name, alte Gesinnung
> Auf einem Parteitag beschließen die Rechtsextremen, die NPD strategisch
> neu aufzustellen und umzubenennen. Wie gehabt geht es gegen alles
> Nicht-Deutsche.
Bild: Rechtsextreme Demo, zu der die NPD aufgerufen hat (und ein Symbolbild)
BERLIN/Karlsruhe dpa/afp | Die rechtsextreme NPD hat sich umbenannt und
heißt nun Die Heimat. Das beschloss ein Parteitag am Samstag im sächsischen
Riesa mit einer Mehrheit von 77 Prozent, wie die Partei mitteilte. Mit dem
Namen bezieht sie sich auf einen Heimatbegriff, der nicht-ethnische
Deutsche und in Deutschland lebende Zuwanderer oder Ausländer ausschließt.
Die Heimat-Partei soll den „Widerstand“ gegen die Politik der
„Etablierten“, wie es hieß, besser vernetzen.
Das Konzept war den Angaben zufolge [1][vom Bundesvorstand eingebracht
worden]. Die Heimat-Partei verstehe sich von nun an als
„Anti-Parteien-Bewegung und patriotischer Dienstleister“, hieß es. Als
solcher wolle sie am Aufbau „starker patriotische Netzwerke, wirksamer
Bündnisse auf der Straße, in den Parlamenten und im vorpolitischen Raum“
mitwirken und sich so als „Gegenmodell“ zu den „etablierten“ Parteien
positionieren.
Nach Zahlen des Verfassungsschutzes für das Jahr 2021 ist sie mit etwa 3150
Mitgliedern zwar zahlenmäßig die stärkste rechtsextreme Partei in
Deutschland, allerdings [2][mit deutlich sinkender Tendenz] – so wie seit
Jahren [3][schon bei den Wählerzahlen]. Angesichts auch interner Konflikte
sei ein „Ende des personellen, finanziellen und strukturellen
Erosionsprozesses“ nicht abzusehen, hieß es im Verfassungsschutzbericht von
vor einem Jahr.
## Verhandlung zu NPD-Ausschluss von Staatsgeldern
Das Bundesverfassungsgericht will am 4. und 5. Juli über den Ausschluss der
rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln.
Dies teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es ist das erste
Verfahren dieser Art. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2017
geschaffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD
abgelehnt hatte. (Az: 2 BvB 1/19)
In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 bescheinigte das
Bundesverfassungsgericht der NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele und „eine
Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“. Mit geringen
Wahlerfolgen und nur weniger als 6000 Mitgliedern sei sie aber zu
unbedeutend, um diese Ziele durchzusetzen und die Demokratie zu gefährden.
Bei der Urteilsverkündung regte der damalige Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an, der „verfassungsändernde
Gesetzgeber“ könne über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen
Parteienfinanzierung nachdenken.
Als Reaktion darauf fügte der Bundestag bereits im Juni 2017 die
Möglichkeit hierfür in den Parteienartikel 21 des Grundgesetzes ein. Sie
gilt für „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger
darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden“. Gleichzeitig wurde mit einer Gesetzesänderung
dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über einen solchen Ausschluss
zugewiesen.
Ihren Antrag, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung
auszuschließen, stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019. Das
Bundesverfassungsgericht hat daraufhin erstmals über einen solchen Antrag
zu entscheiden. Es will dabei auch prüfen, ob es sich bei der Neuregelung
um „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ handelt. Die NPD argumentiert,
dass die Ausschlussregelung gegen unabänderliche Kernelemente des
Grundgesetzes verstoße, konkret das Demokratieprinzip und die
Chancengleichheit.
Nach Überzeugung der Antragsteller reichen die verfassungsfeindlichen Ziele
der NPD für deren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.
Anders als für ein Verbot sei hierfür das Potenzial, diese Ziele auch
durchzusetzen, nicht erforderlich. Hierzu will das Bundesverfassungsgericht
nun auch prüfen, wie sich die Ausrichtung der NPD seit 2017 entwickelte.
Sollten die Karlsruher Richter den Ausschluss von der staatlichen
Parteienfinanzierung bestätigen, würden auch die Steuervergünstigungen für
Spenden und andere Zuwendungen an die NPD entfallen.
4 Jun 2023
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NPD
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Lina E.
Bundesamt für Verfassungsschutz
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