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# taz.de -- Strafrecht-Vorschlag der SPD-Fraktion: Gegen verbale sexuelle Belä…
> Bisher blieb verbale sexuelle Belästigung meistens straflos. Die SPD
> möchte das ändern und legt einen Entwurf für einen neuen Straftatbestand
> vor.
Bild: Sonja Eichwede ist Richterin und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Frak…
Berlin dpa | Erhebliche verbale sexuelle Belästigung soll nach dem Willen
der SPD-Bundestagsfraktion strafbar werden. „Obwohl jede einfache
Beleidigung strafbar ist, sind selbst anstößige und einschüchternde verbale
sexuelle Belästigungen im Regelfall straflos“, erklärte die
rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Sonja Eichwede. Sie verwies auf
eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Aufforderung eines
65-jährigen Mannes an ein 11-jähriges Mädchen, ihm zu folgen, da er „an
ihre Muschi fassen wolle“, als nicht strafbar wertete. „Hier besteht
Handlungsbedarf“, betonte Eichwede.
Die SPD-Fraktion schlägt einen neuen Straftatbestand vor für „gezielte,
offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche
sexuelle Belästigungen“, wie es in einem Entwurf für ein Positionspapier
heißt, das die Fraktion an diesem Dienstag beschließen will. Es liegt der
Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. „Erheblich ist eine Belästigung
insbesondere dann, wenn sie eine Person in ein sexuelles Geschehen
einbezieht, einen erniedrigenden oder einschüchternden Charakter hat, eine
gewisse Dauer hat oder wenn die betroffene Person ihr nicht auf zumutbare
Weise ausweichen kann“, heißt es in dem Entwurf.
Zwar gebe es Tatbestände im Strafgesetzbuch und im Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten, so die Fraktion. Diese seien bei verbaler und
nicht-körperlicher sexueller Belästigung in den meisten Fällen aber nicht
erfüllt, so dass verbale [1][sexuelle Belästigung] im Regelfall straflos
bleibe. Auch gegen obszöne und einschüchternde sexuelle Belästigungen gebe
es in der Regel keine Handhabe.
„Das ist in einer gleichberechtigten Gesellschaft nicht akzeptabel“, sagte
die Abgeordnete Carmen Wegge, die in der SPD-Fraktion für das Thema
federführend zuständig ist. „Gewalt gegen Frauen wird in unserer
Gesellschaft oft noch immer nicht ernst genommen, obwohl das Ausmaß riesig
ist. Auch verbale sexuelle Belästigungen werden verharmlost, dabei sind die
Folgen erheblich: von der Vermeidung bestimmter öffentlicher Orte durch
Betroffene bis hin zu psychischen Folgen wie Depressionen, Schlafstörungen
und Antriebsarmut.“
Es solle nicht um jede [2][Form von Sexismus] gehen, so die Fraktion. „Denn
die Durchsetzung von moralischen Vorstellungen ist nicht Aufgabe des
Sexualstrafrechts.“ Unterhalb einer gewissen Schwelle seien Eingriffe in
das sexuelle Selbstbestimmungsrecht aber nicht sanktionswürdig, heißt es in
dem Papier. „Darunter fallen [3][unerwünschte Komplimente und Äußerungen]
mit sexuellem Bezug wie Kussgeräusche und Pfiffe oder auf das Äußere
bezogene Kommentare.“
20 Jun 2023
## LINKS
[1] /Sexualstrafrecht-in-Spanien/!5929356
[2] /Queerfeindliche-Uebergriffe-in-Hannover/!5936219
[3] /Sexualisierte-Gewalt-im-OePNV/!5864382
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sexuelle Belästigung
Gewalt gegen Frauen
SPD-Fraktion
Strafrecht
sexuelle Belästigung
Schwerpunkt #metoo
Kolumne Red Flag
Theater
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