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# taz.de -- Sexualisierte Gewalt in Kulturbranche: Aktionsplan steht
> Theater und Film gelten als besonders anfällig für Machtmissbrauch – auch
> wegen befristeter Arbeitsverträge. Das soll sich ändern.
Bild: Eva Hubert, Ferda Ataman, Claudia Roth und Olaf Zimmermann (v.l.n.r.) am …
Berlin epd | [1][Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne)] will
konsequenter gegen sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt in Kultur
und Medien vorgehen. Dazu soll unter Federführung des Deutschen Kulturrates
mit Branchenvertreter*innen bis zum Frühsommer ein Verhaltenskodex
als freiwillige Selbstverpflichtung erarbeitet werden, wie Roth am Dienstag
in Berlin ankündigte.
Sollte dieser sogenannte Code of Conduct dann innerhalb von zwei bis drei
Jahren von den Unternehmen und Verbänden nicht umgesetzt werden, sollten
Arbeitsschutzregeln verbindlich in staatliche Förderverträge etwa für
Filmproduktionen geschrieben werden, erklärte Roth weiter. Der geplante
Verhaltenskodex solle vor allem einen Diskussionsprozess zum Thema
Machtmissbrauch und Sexismus anregen. Er ist Teil eines „Aktionsplans zur
Förderung eines Kulturwandels“, den Roth am Dienstag vorstellte.
Dazu gehört auch ein Ausbau der Präventionsangebote der [2][vor fünf Jahren
gegründeten Beratungsstelle „Themis“ gegen sexuelle Belästigung und
sexualisierte Gewalt in der deutschen Kultur- und Medienbranche]. Die vor
allem von den Branchenverbänden getragene Beratungsstelle hat nach eigenen
Angaben bislang mehr als 2.000 Beratungsgespräche, darunter 845
Erstgespräche mit Betroffenen geführt.
Weiter sieht der Aktionsplan vor, dass „Themis“ online verfügbare
Instrumente zur Organisationsentwicklung auch kleineren Unternehmen zur
Verfügung stellt. Ziel sei es, „niedrigschwellig einen Wandlungsprozess
zugunsten diskriminierungsfreier Arbeitsstrukturen“ anzustoßen.
## Schutz für freie Mitarbeiter*innen
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, kündigte an,
dass mit der geplanten Reform des Antidiskriminierungsgesetzes auch der
Schutz von Freischaffenden geregelt werden soll. Sie plädierte zudem für
Antidiskriminierungsklauseln in Honorarverträgen. Der gesetzliche
Antidiskriminierungsschutz gelte bislang nur für angestellte
Mitarbeiter*innen.
Die von „Themis“ erfassten Belästigungsformen gehen von verbalen,
unangebrachten Äußerungen mit sexuellem Inhalt bis hin zu schweren
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Laut Ataman belegen
Umfragen der Antidiskriminierungsstelle, dass 46 Prozent der
Mitarbeiter*innen in den Kultur- und Medienbranchen in den vergangenen
drei Jahren von sexueller Belästigung betroffen waren.
Bei einem Anruf bei „Themis“ melden sich den Angaben zufolge eine Juristin
oder eine Psychologin mit Branchenkenntnissen. Auf Wunsch kann auch mit
einer männlichen Person gesprochen werden. Sexuelle Belästigung liegt laut
„Themis“ immer dann vor, wenn das Verhalten einer oder mehrerer Personen
unerwünscht, übergriffig und einseitig ist. „Themis“ ist benannt nach der
griechischen Göttin der Gerechtigkeit und des gesellschaftlichen
Zusammenhalts.
Mit Blick auf in den Medien erhobene Vorwürfe gegen den Filmschauspieler
und –regisseur Til Schweiger bei der Produktion des Films „Manta Manta –
Zwoter Teil“ forderte Roth von der Produktionsfirma Constantin Film
Aufklärung. Es gehe um eine staatliche Förderung von rund 2,1 Millionen
Euro, sagte sie.
2 May 2023
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