# taz.de -- Klimaprotest keine kriminelle Vereinigung: Absurder Vorwurf | |
> Die Ermittlungen gegen die Letzte Generation entbehren jeder Grundlage. | |
> Ein Berliner Staatsanwalt sieht keine schweren Straftaten. | |
Bild: Letze Generation-Sprecherin Carla Hinrichs wird von Polizisten abgeführt | |
Es ist ein unhaltbarer Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt | |
gegen Mitglieder der Letzten Generation wegen Bildung einer kriminellen | |
Vereinigung; und auch das Landgericht Potsdam erklärte diesen | |
Anfangsverdacht nun erst einmal für rechtmäßig und lehnte eine Beschwerde | |
eines von einer Hausdurchsuchung betroffenen Aktivisten ab. Die | |
Brandenburger Ermittler greifen damit zu dem schwerstmöglichen Vorwurf, der | |
einer Kriminalisierung der Klimaaktivist:innen, vergleichbar etwa mit | |
gewalttätigen Neonazi-Kameradschaften, gleichkommt und schwerwiegende | |
Grundrechtseingriffe ermöglicht. | |
Sie stellen in den Raum, dass es sich bei den stets friedlichen und | |
symbolischen Aktionen der Letzten Generation um gewichtige Straftaten | |
handele, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit | |
darstellen. Mit der Realität hat das jedoch nichts zu tun, eher mit dem | |
ungesunden Empfinden eines auf Rache für die Störungen trachtenden Mobs. | |
Wie wohltuend nüchtern und sachlich erscheint dagegen die [1][Einschätzung | |
der Berliner Staatsanwaltschaft]. Der zuständige Oberstaatsanwalt Holger | |
Brocke stellte die Vorwürfe schon im Januar vom Kopf auf die Füße. In einem | |
Schreiben, das der taz jetzt bekannt wurde, begründete er auf fünf Seiten, | |
wieso es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Letzte Generation als | |
kriminelle Vereinigung anzusehen sei. Mit dem Brief begründete er einem | |
besorgten Bürger, der eine entsprechende Anzeige gestellt hatte, warum von | |
Ermittlungen hinsichtlich des Vorwurfs abgesehen wird. | |
Brocke argumentiert darin grundsätzlich, dass die Aktionen „nicht nur durch | |
die verfassungsrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit gedeckt sind, sondern | |
sogar im Einklang mit der Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen | |
Lebensgrundlagen (Art. 20a GG) stehen.“ Ergo: Die Mitglieder der Letzten | |
Generation haben das Bundesverfassungsgericht im Rücken, wenn sie sich | |
gegen den Rechtsbruch der Bundesregierung stellen, die nicht ausreichend | |
für die Reduktion der Treibhausgasemissionen sorgt. | |
## Keine schweren Straftaten | |
Dass sie dabei Straftaten begehen, steht außer Zweifel. Nur sind diese eben | |
nicht von dieser Schwere und Relevanz, dass sie den Vorwurf der Bildung | |
einer kriminellen Vereinigung stützen könnten. Brocke nimmt all jene | |
Vorwürfe auseinander, die die Brandenburger Ermittler zur Grundlage ihrer | |
Ermittlungen gemacht haben: Die Blockade des Flughafens BER, das Abdrehen | |
von Ventilen in der Raffinerie in Schwedt und eine | |
[2][Kartoffelbrei-Attacke im Barberini-Museum in Potsdam]. | |
Brocke würdigt all das, was im öffentlichen Aufschrei stets untergeht. | |
[3][Die Blockade des BER] wurde von den Aktivist:innen zuvor bei der | |
Feuerwehr angekündigt, eine konkrete Gefährdung des Flugverkehrs habe zu | |
keinem Zeitpunkt bestanden. Genauso wenig war die Betätigung von | |
Notfallventilen mehrerer Ölleitungen dazu geeignet, „zu nennenswerten | |
Störungen von Anlagen oder Unternehmen“ zu führen. „Die Aktionen dürften | |
den Rahmen eines letztlich symbolischen Charakters nicht überschritten | |
haben“, so Brocke. | |
Das gilt ebenso für die Attacken auf Kunstwerke in Museen. Zwar sei dort | |
mitunter Sachschaden entstanden und die Rahmen beschädigt worden, die | |
Bilder selbst, die sich hinter einer Glasscheibe befinden, seien aber in | |
keinem Fall beschädigt worden. Nichts spreche zudem dafür, dass die | |
Aktivist:innen dies intendiert hätten. | |
In dem Schreiben geht es zudem um die gängigste Aktionsform der Letzten | |
Generation, das Blockieren von Straßen, die selbst Brandenburger Ermittlern | |
nicht als Taten einer kriminellen Vereinigung gelten. Diese fallen, so | |
schreibt es Brocke, in den „Anwendungsbereich der Versammlungsfreiheit“ und | |
verlaufen zudem friedlich. Auch beim Ausbremsen des Autoverkehrs auf | |
Autobahnen durch eigene Fahrzeuge „dürfte es sich um ein langsames | |
Ausbremsen gehandelt haben, bei dem keine Verkehrsteilnehmenden (konkret) | |
gefährdet worden sind.“ | |
Diese Woche hat die Berliner Staatsanwalt mitgeteilt, dass sich an ihrer | |
Einschätzung hinsichtlich des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen | |
Vereinigung nichts geändert habe. Wieso auch? Ihre Begründungen sind nicht | |
von der Hand zu weisen. | |
Wie dagegen die Brandenburger Ermittler das Gegenteil all dessen in einem | |
Hauptsacheverfahren beweisen wollen, bleibt ein Rätsel. Sie werden sich mit | |
ihrem Ermittlungseifer blamieren. | |
20 May 2023 | |
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## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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