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# taz.de -- „Letzte Generation“ vor Gericht: Keine kriminelle Vereinigung
> Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht die Aktionen von „Letzte
> Generation" als grundgesetzlich verankert. Sie seien jedoch „dauerhaft
> lästig“.
Bild: Nervig, aber nicht strafbar: Klebende Aktivist:innen von Letzte Generation
Berlin epd/dpa | Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bei der
[1][Klimaschutzgruppierung „Letzte Generation“] derzeit keinen Verdacht auf
Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der Sprecher der Berliner
Staatsanwaltschaften, Sebastian Büchner, sagte am Mittwoch im
RBB-Inforadio, das, was die „Letzte Generation“ und die Klimaaktivisten
insgesamt machten, sei quasi ein „dauerhaftes Lästigwerden“.
Die Klimaaktivisten begingen zwar Straftaten, könnten also tatsächlich als
kriminell bezeichnet werden. „Aber für diese Idee einer kriminellen
Vereinigung muss das Ganze schon terrorismusähnlich, mit einer gewissen
Erheblichkeit ausgestattet sein“, sagte der Oberstaatsanwalt. Diese
Erheblichkeitsschwelle sei aus Berliner Sicht im Moment noch nicht
überschritten: „Aber trotzdem ist es etwas, was natürlich auch angesichts
der öffentlichen Debatte einer permanenten Neubewertung unterliegt“, sagte
er.
Büchner betonte, die Ziele der Klimaaktivisten seien grundgesetzlich
verankert und auch juristisch seien die Proteste nicht ganz einfach zu
bewerten. Bei den Delikten handele es sich in der Regel um Nötigung und
Widerstand gegen Staatsbeamte.
Das Festkleben auf der Straße sei zunächst eine Demonstration, die von der
Versammlungsfreiheit gedeckt sei. Strafrechtlich relevant werde es, wenn
die Polizei die Versammlung auflöse und die Klimaaktivisten nicht von der
Straße weichen können, weil sie sich festgeklebt haben. Für die Justiz
seien die Aktionen eine „erhebliche Mehrbelastung“, sagte der
Oberstaatsanwalt. Derzeit würden 1.980 Ermittlungsverfahren bearbeitet.
Das Landgericht Potsdam hatte dies zuletzt anders gesehen und einen
Anfangsverdacht für eine Bewertung als kriminelle Vereinigung bei der
Letzten Generation bestätigt. Eine Beschwerde wegen der Großrazzia gegen
Mitglieder der Klimaschutzgruppe wurde abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft
Neuruppin ermittelt wegen Störung öffentlicher Betriebe und wegen des
Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Hintergrund der Ermittlungen sind laut Staatsanwaltschaft unter anderem
Attacken von Klimaaktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK
Schwedt.
17 May 2023
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