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# taz.de -- Geplante Krankenhausreform: Gutachten gegen Lauterbach
> Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Krankenhausreform
> verfassungswidrig ist. Der Gesundheitsminister gibt sich gelassen.
Bild: Begrüßt es, dass die Länder Rechtsaspekte der Krankenhausreform prüfe…
Berlin taz | Drei LandesgesundheitsministerInnen legten am
Donnerstag im [1][Streit über die Krankenhausreform] nach. Ein von ihnen
beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge, die der
Reform zugrunde liegen, verfassungswidrig sind. Gesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) sprach vom üblichen Gutachterstreit.
Im Dezember legte eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte
ExpertInnenkommission [2][einen Vorschlag für eine Reform der
Krankenhausvergütung] vor. Der Vorschlag beinhaltet nicht nur eine
teilweise Abkehr von den seit Jahren kritisierten Fallpauschalen. Die
Vergütung soll künftig außerdem an klare Qualitätsvorgaben geknüpft werden.
Dafür sollen Krankenhäuser in Leistungsbereiche und Versorgungslevel
eingestuft werden. Hintergrund der Reform sind [3][die Finanznot vieler
Kliniken], der gravierende Personalmangel und die in Studien festgestellten
Qualitätsunterschiede gerade bei aufwändigen Behandlungen.
Einzelne Länder, allen voran Bayern, hatten direkt bei Bekanntwerden der
Reformvorschläge kritisiert, dass die Kompetenzen der Länder
verfassungswidrig beschnitten würden. Die GesundheitsministerInnen
aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – allesamt
CDU/CSU-geführt – haben schließlich das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
## AOK-Gutachten mit gegenteiligem Ergebnis
Der Gutachter Ferdinand Wollenschläger, Rechtsprofessor an der Universität
Augsburg, kam zu dem Schluss, dass die Vorschläge der Regierungskommission
massive Auswirkungen auf die Krankenhausplanungskompetenz der Länder
hätten. Der Gutachter empfiehlt, der Bund solle es bei einer reinen
Vergütungsneurelegung belassen und weitergehende Reformen den Ländern
überlassen. Selbst eine Formulierung von Rahmenvorgaben durch den Bund sei
mit verfassungsrechtlichen Risiken behaftet.
„Der Bund ist in dieser Frage einfach übergriffig gegenüber den Ländern“,
sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei
der Vorstellung des Gutachtens. Sein Ministerium habe selbst in den
vergangenen drei Jahren eine Krankenhausreform erarbeitet, so Laumann, an
der sich der Bund hätte besser orientieren sollen. Es sei „unverhandelbar,
dass die Länder entscheiden, wo welche Versorgung vorgehalten wird“, sagte
Klaus Holetschek aus Bayern, wo sich die CSU aktuell im Wahlkampf befindet.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU)
betonte: „Wir sind heute nicht hier, weil wir die Krankenhausreform
verhindern wollen.“ Dass sie auf der Planungskompetenz der Länder
beharrten, habe nicht nur juristische Gründe, sondern auch inhaltliche. Die
regionalen Unterschiede – etwa zwischen dünn besiedelten Flächenstaaten und
Stadtstaaten – würden ein länderspezifisches Vorgehen notwendig machen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte es, dass die Länder
rechtliche Aspekte der Reform prüfen ließen. „Das vorgelegte
Rechtsgutachten befasst sich aber mit überholten Reformplänen der
Krankenhausreform und wird von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt.“
Ein von der AOK beauftragtes Gutachten war zu einem gegenteiligen Ergebnis
gekommen.
Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission, die die Reformpläne erarbeitet
hatte, sagte auf taz-Anfrage, dass im aktuellen Ausarbeitungsprozess der
Bund und „im Grunde alle Länder“ konstruktiv zusammenarbeiteten und das
Ergebnis noch gar nicht feststünde.
Ein Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausvergütung soll laut
Gesundheitsminister Lauterbach bis zum Sommer vorliegen.
20 Apr 2023
## LINKS
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## AUTOREN
Manuela Heim
## TAGS
Krankenhausreform
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