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# taz.de -- Plädoyer im Prozess gegen Lina E.: Anklage gegen die Anklage
> Im Prozess gegen die Linke Lina E. wegen Angriffen auf Neonazis plädiert
> die Verteidigung – und übt scharfe Kritik an Bundesanwaltschaft und
> Richtern.
Bild: Solidarität mit Lina E. aus Berlin
Dresden taz | Ulrich von Klinggräff spart nicht an deftiger Kritik. Der
Prozess habe eine „politische Justiz“ offenbart, die seine Mandantin Lina
E. von Beginn an vorverurteilt habe, klagt der Verteidiger im
Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch. Von „feindstrafrechtlichen Bezügen“
spricht er, von einem „unbedingten Verfolgungseifer“ und
„Geschichtsblindheit“ der Bundesanwaltschaft. Die Angesprochenen, und auch
Lina E., verfolgen das weitgehend ungerührt. Die Abreibung kommt nicht
unerwartet.
Über die ganze Verhandlung hatte die Verteidigung harte Kritik an der
Anklage geübt – und sie wiederholt sie nun am Mittwoch bei ihren Plädoyers
[1][im größten Prozess gegen militante Linksradikale] seit Jahren. Die
Bildung einer kriminellen Vereinigung und sechs schwere Angriffe auf
Rechtsextreme von Oktober 2018 bis Februar 2020 in Leipzig, Eisenach und
Wurzen wirft die Bundesanwaltschaft Lina E. und drei Mitangeklagten –
Jannis R., Lennart A., Philipp M. – vor. Die 28-jährige Leipzigerin sei
dabei Anführerin gewesen.
Seit anderthalb Jahren wird darüber in Dresden verhandelt, noch ein knappes
Jahr länger sitzt Lina E. in U-Haft. [2][Und die Bundesanwaltschaft betonte
in ihrem Plädoyer], dass sie alle Anklagepunkte zumindest gegen die
28-Jährige für bestätigt erachtet. Sie forderten für sie acht Jahre Haft
und für die Mitangeklagten bis zu drei Jahre und 9 Monate Haft.
Verteidiger von Klinggräff hält das für völlig überzogen. Er verweist auf
den NSU-Prozess, wo der Mitangeklagte Ralf Wohlleben zehn Jahre Haft
erhielt, für die Lieferung der Tatwaffe, mit der neun Menschen ermordet
wurden. Und der Anwalt kritisiert nochmal die „absurden“
Sicherheitsvorkehrungen im Saal, den „polizeilichen Popanz“, die auch
mediale „Verleumdung“ von Lina E. und ihre lange U-Haft. Der Prozess sei
viel zu hoch gehängt und hätte genauso gut vor einem Landgericht verhandelt
werden können, findet von Klinggräff.
## Naziterror auf der Straße?
Dann wird der Verteidiger grundsätzlich. Die Bundesanwaltschaft sei
offensichtlich eine Anhängerin der Hufeisentheorie, die links und rechts
gleichsetze, was nach den Attentaten des NSU, Halle oder Hanau von
„atemberaubender Ignoranz“ zeuge. Sie negiere völlig „die tägliche
faschistische Gewalt in Deutschland“, die seit der Wende zu mehr als 200
Todesopfern führte, und das „enorme Versagen“ des Staates im Kampf dagegen,
kritisiert von Klinggräff.
Gerade in Eisenach, wo zwei der Angriffe stattfanden, habe kein friedlicher
Meinungskampf geherrscht, sondern „Naziterror auf der Straße“. Ein
antifaschistisches Tatmotiv könnte damit ja auch strafmildernd gesehen
werden, so der Anwalt. Die Bundesanwaltschaft aber sehe es
strafverschärfend.
Und auch das Gericht kritisiert der Verteidiger. Auch dieses habe sich
stets vor die Ermittler und vor die Bundesanwaltschaft gestellt. Und keine
kritische Beweiswürdigung erkennen lassen. Kritik im Prozess sei immer nur
an der Verteidigung geübt worden – selbst noch, als der Bundesanwaltschaft
mit zwei Alibis nachgewiesen werden konnte, dass sie bei zwei
Mitangeklagten zwei falsche Tatvorwürfe erhoben hatte.
Dann geht von Klinggräff auf die konkreten Taten ein und kritisiert eine
„unfassbare Einseitigkeit der Beweiswürdigung“ und eine Beweislastumkehr.
„Im Zweifel gegen die Angeklagten“, habe im Prozess gegolten. [3][Obwohl
alle Anklagepunkt auf Indizien oder „Mutmaßungen“ beruhten], verwende die
Bundesanwaltschaft diese allesamt gegen die Angeklagten oder betreibe
„Rosinenpickerei“. Immer wenn eine Frau am Tatort gewesen sein soll, soll
es Lina E. gewesen sein. Immer wenn ihr bis heute untergetauchter Partner
Johann G. dabei gewesen sei, sei es auch die 28-Jährige gewesen. Von einer
„Bonnie&Clyde-Logik“ spricht von Klinggräff, die mit keinen Beweisen
unterlegt sei.
## Verteidigung fordert Freispruch
Auch die Aussagen einiger der angegriffenen Neonazis, die Lina E.
belasteten, seien „schamlos gelogen“ gewesen, erinnert von Klinggräff.
[4][Ein früherer Szenekumpel von Lina E., der zum erweiterten Feld der
Beschuldigten gehört und im Prozess plötzlich als Kronzeuge aussagte], habe
nur Mutmaßungen geliefert. Noch dazu habe er unter Druck gestanden, „etwas
liefern zu müssen“, um einen Strafrabatt zu bekommen. Mitverteidiger Erkan
Zünbül verwirft die Indizien der Bundesanwaltschaft gleich in Gänze: „Ihre
Anklage sind keine Asse. Und das Gericht darf sich auf solche Spiele nicht
einlassen.“
Die Verteidigung von Lina E. fordert Freisprüche für fünf der sechs
angeklagten Angriffe. Einzig die zweite Attacke in Eisenach, nach der Lina
E. mit dem Mitangeklagten Lennart A. in einem Fluchtauto gefasst wurde,
sieht Zünbül als Körperverletzung, aber nur als versuchte, weil der Angriff
abgebrochen wurde, nachdem der Neonazi Leon R. ein Messer zog. Bei dem
folgenden Angriff auf R.s Begleiter sei Lina E. dann nicht mehr beteiligt
gewesen. Die Verteidiger beantragen dann auch noch die Haftentlassung von
Lina E. Eine Fluchtgefahr, wie von der Bundesanwaltschaft behauptet, sei
„absurd“.
Die Plädoyers sollen am Donnerstag fortgesetzt werden, ein Urteil wird für
Mitte Mai erwartet.
19 Apr 2023
## LINKS
[1] /Prozess-gegen-Lina-E/!5921475
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[3] /Autonome-Gruppe-um-Lina-E/!5918374
[4] /Der-Fall-Lina-E/!5861564
## AUTOREN
Konrad Litschko
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