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# taz.de -- Rechtliche Anerkennung von trans Eltern: Willkommen zurück in den …
> Die Geburtsurkunde hält Mama fest, auch wenn die gebärende Person ein
> Papa ist. In der Konsequenz werden Betroffene häufig zwangsweise geoutet.
Bild: Queere Menschen sollten selbst entscheiden, ob, wann und wie sie sich out…
Das [1][Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist
ernüchternd]: Es hält fest, dass ein trans Vater in der Geburtsurkunde
seines Kindes als Mutter aufgeführt und eine trans Mutter als Vater
eingetragen wird. Zehn Jahre lang hatte ein trans Vater, der wegen Hetze im
Netz wie im echten Leben anonym bleiben möchte, auf das Urteil gewartet und
ist nun verständlicherweise sehr enttäuscht.
Dass Minderheiten noch immer selbst für ihre Rechte kämpfen müssen, ist
eine Ungerechtigkeit. Bitter, wenn die Anstrengungen dann auch noch im Sand
verlaufen. Das Urteil ist für den Vater entwürdigend. Zudem verschafft ihm
die Rechtslage auch ganz praktisch zahllose Hindernisse in seinem Alltag.
So kommt, wenn der alleinerziehende Vater einen [2][Kitagutschein]
beantragt, umgehend die Frage nach der Mutter des Kindes auf. Ebenso ist er
in der Geburtsurkunde als Mutter notiert und muss sich damit unfreiwillig
outen.
Das ist noch die harmlosere Form des Zwangsoutings. Wechselt er den
Arbeitgeber und muss für die Lohnabrechnung die Geburtsurkunde seines
Kindes vorlegen, ist er im Job geoutet, bevor die Arbeit richtig beginnt.
Queere Menschen sollten selbst entscheiden, ob, wann und wie sie sich
outen. In Zeiten, in denen die Rechte von queeren Menschen weltweit immer
weiter eingeschränkt werden, ist das Urteil ein fatales Signal.
Umsonst war die Anstrengung allerdings nicht: Der EGMR überlässt es der
deutschen Rechtsprechung, inwiefern nachjustiert wird. Dabei hat die
Bundesregierung hinsichtlich des Abstammungsrechts längst Flagge bekannt:
Sie will das [3][Abstammungsrecht] reformieren. Frühestens Ende des Jahres
soll dazu ein Gesetzentwurf vorliegen. Um bis dahin Zwangsoutings mittels
Geburtsurkunde zu verhindern, soll es eine Zwischenlösung im
[4][Selbstbestimmungsgesetz] geben.
Die Bundesregierung sollte sich beeilen. Denn der trans Vater und viele
andere trans, inter und nichtbinäre Eltern warten schon lange genug. Als er
das erste Mal klagte, war sein Kind noch ein Baby. Inzwischen ist es zehn
Jahre alt.
4 Apr 2023
## LINKS
[1] https://hudoc.echr.coe.int/eng#%7B%22tabview%22:%5B%22document%22%5D,%22ite…
[2] /EuGH-ueber-Regenbogenfamilien/!5822428
[3] https://www.youtube.com/watch?v=iYVRfd5tJh0
[4] /Gesetz-zur-Selbstbestimmung/!5915502
## AUTOREN
Nicole Opitz
## TAGS
Transgender
sexuelle Selbstbestimmung
Elternzeit
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
GNS
Familienpolitik
Schwerpunkt LGBTQIA
Trans Serie
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Kolumne Unisex
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