| # taz.de -- Karlsruhe zu Vorratsdatenspeicherung: Buschmanns Beschwerde bleibt | |
| > Das Bundesverfassungsgericht sortiert drei Klagen gegen die | |
| > Vorratsdatenspeicherung aus, da sie nicht aktuell sind. Andere Klagen | |
| > bleiben anhängig. | |
| Bild: Die Vorratsdatenspeicherung war 2015 von der Großen Koalition beschlosse… | |
| Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat drei Klagen gegen die | |
| Vorratsdatenspeicherung als „unzulässig“ abgelehnt. Drei weitere | |
| Verfassungsbeschwerden, unter anderem von Justizminister Marco Buschmann | |
| (FDP), sind noch anhängig. | |
| Die Vorratsdatenspeicherung war 2015 von der Großen Koalition beschlossen | |
| worden. Die Telekom-Firmen sollten anlasslos alle Telefon- und | |
| Internetverbindungsdaten der ganzen Bevölkerung zehn Wochen lang speichern. | |
| So wäre ein riesiger Datenfundus entstanden, auf den die Polizei bei Bedarf | |
| hätte zugreifen können. Das deutsche Gesetz war nie angewandt worden, weil | |
| der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsspeicherung in anderen | |
| EU-Staaten bereits beanstandet hatte. | |
| Im September 2022 hat der EuGH dann ausdrücklich das deutsche Gesetz | |
| [1][für rechtswidrig erklärt]. Die anlasslose Speicherung greife | |
| unverhältnismäßig in die EU-Grundrechte der Bürger:innen ein. | |
| Dieses EuGH-Urteil hatte nun mittelbare Folgen für Verfahren am | |
| Bundesverfassungsgericht. Dort liegen seit 2016 sechs | |
| Verfassungsbeschwerden gegen die vom Bundestag beschlossene | |
| Vorratsdatenspeicherung vor, über die noch nicht entschieden worden war. | |
| Drei der Klagen wurden nun für unzulässig erklärt, weil die Kläger:innen | |
| nicht auf das EuGH-Urteil reagierten. Es sei unklar, welches | |
| „Rechtsschutzbedürfnis“ noch bestehe, nachdem der EuGH das deutsche Gesetz | |
| bereits beanstandet habe. Unzulässig ist zum Beispiel die Klage des Vereins | |
| Digitalcourage, der sich die Autor:innen Juli Zeh und Marc-Uwe Kling | |
| angeschlossen haben, sowie die Klage des SPD-nahen Thinktanks D64. | |
| ## Keine grundsätzlichen Bedenken | |
| Drei andere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung sind | |
| am Dezernat der federführenden Richterin Ines Härtel noch anhängig und | |
| werden bearbeitet. | |
| Dazu gehört eine Klage von 20 FDP-Politiker:innen (inklusive des heutigen | |
| Justizministers Marco Buschmann) sowie eine Klage von 18 | |
| Grünen-Politiker:innen. Die FDP-Klage wurde von Rechtsprofessor Heinrich | |
| Amadeus Wolff geschrieben, der heute selbst dem zuständigen Ersten Senat | |
| des Bundesverfassungsgerichts angehört. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hatte – anders als der EuGH – nie | |
| grundsätzliche Bedenken gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherungen. Ein | |
| Urteil von 2010 gegen die erste deutsche Vorratsdatenspeicherung monierte | |
| nur die Ausführungsbestimmungen, insbesondere die schlechte Sicherung der | |
| zwangsgespeicherten Daten. | |
| Derweil verhandeln Innen- und Justizministerium ergebnislos über die Folgen | |
| des EuGH-Urteils vom letzten Herbst. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) | |
| will eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einführen, was der EuGH | |
| für zulässig erklärt hat. Justizminister Buschmann will das verhindern und | |
| beruft sich auf den Koalitionsvertrag. Er schlägt [2][das schnelle | |
| Einfrieren von Daten] im konkreten Verdachtsfall vor. | |
| 31 Mar 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Nach-dem-EuGH-Urteil/!5882948 | |
| [2] /Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung/!5879654 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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