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# taz.de -- Karlsruher Urteil zur Erasmus-Stiftung: Mit Anlauf gegen die Wand
> Der AfD-nahen Erasmus-Stiftung darf nicht einfach so Geld vorenthalten
> werden. Das Urteil ist auch eine Quittung für die demokratischen
> Parteien.
Bild: Freude bei Erika Steinbach, der Vorsitzenden der Desiderius-Erasmus Stift…
Die Niederlage vor Gericht hat sich der Bundestag selbst zuzuschreiben. Die
demokratischen Fraktionen sind mit mehrjährigem Anlauf gegen eine Wand
gelaufen. Durch stumpfes Aussitzen haben sie der AfD einen Erfolg beschert,
den selbst ihre eigenen Jurist*innen prognostiziert haben. Die
parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kann man ohne klare Kriterien und
ohne gesetzliche Grundlage, die für alle gelten, [1][nicht von der
Stiftungsfinanzierung ausschließen].
Zivilgesellschaftliche Initiativen warnen schon lange davor, dass das
bisherige Vorgehen, der Ausschluss per Haushaltsvermerk ohne
Gesetzesgrundlage, verfassungswidrig ist, und forderten ein
Stiftungsgesetz.
Aber vor allem die großen Stiftungen haben sich gegen ein solches Gesetz
gesperrt. Es war wohl zu bequem, den eigenen parteinahen Stiftungen
Förderbeträge in Höhe von zuletzt rund 660 Millionen Euro auszuschütten.
[2][Kritik an dieser Intransparenz] gibt es indes schon seit mindestens 40
Jahren. Die Grünen hörten aber auf, die Praxis zu kritisieren, seitdem sie
selbst davon profitierten.
Dass die demokratischen Fraktionen des Bundestags das Problem wider
besseres Wissen nicht angegangen sind, ist nun umso schmerzhafter: Mit
ihrer Blockadehaltung und Schnarchnasigkeit haben sie letztlich dafür
gesorgt, dass die AfD für ihre Opferhaltung eine Bestätigung vom
Verfassungsgericht erhalten hat. Die AfD schlachtet das natürlich
genüsslich aus.
## Wasserdichtes Gesetz nötig
Zum Glück gibt es allerdings Abstriche. Denn das Urteil ist nur ein
Teilerfolg der AfD. Zum einen gibt es nicht sofort Millionen für die
Erasmus-Stiftung. Und zum anderen hat das Gericht aufgezeigt, dass es
möglich ist, undemokratische Kräfte von der Finanzierung auszuschließen.
Allerdings braucht es für einen derart gewichtigen Eingriff ein
Parlamentsgesetz, das die verschiedenen Grundrechtsgüter gegeneinander
abwägt. Das Verfassungsgericht verweist dazu vage auf die Einhaltung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag nun ein wasserdichtes Gesetz auf
den Weg bringt, das sicherstellt, dass die Demokratie nicht ihre eigenen
Feinde finanziert. [3][Die fließenden Übergänge zu rechtsextremen
Organisationen in der Erasmus-Stiftung] und menschenfeindliche und
rassistische Hetze ihres Personals sind hinreichend belegt, ebenso wie die
Radikalisierung der AfD. Wer dafür sorgt, dass neurechte Akteur*innen
und rechter Kadernachwuchs staatliche Förderung erhalten, finanziert die
Abschaffung der Demokratie und der grundgesetzlich garantierten
Menschenwürde.
22 Feb 2023
## LINKS
[1] /Verfassungsgericht-zu-AfD-naher-Stiftung/!5917810
[2] https://www.deutschlandfunk.de/unter-druck-politische-stiftungen-im-dilemma…
[3] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045
## AUTOREN
Gareth Joswig
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