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# taz.de -- Verfassungsgericht zu AfD-naher Stiftung: Stiftungsfinanzierung mon…
> Bisher erhält die AfD-nahe Erasmus-Stiftung kein Geld aus dem
> Bundeshaushalt. Karlsruhe bemängelt nun, dass die Förderkriterien nicht
> klar geregelt sind.
Bild: Mit der Stiftungsförderung nicht einverstanden: Bundesverfassungsgericht…
Karlsruhe dpa | Der Ausschluss der AfD-nahen
[1][Desiderius-Erasmus-Stiftung] von der staatlichen Förderung hat die
Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das
Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt. Der Grund dafür ist, dass die
Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung der politischen Stiftungen
bisher nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, wie
Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe
sagte. Das sei bei einer so wesentlichen Frage aber notwendig. (Az. 2 BvE
3/19)
Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen Jahr für Jahr
Millionenbeträge erhalten, hat die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bisher
noch [2][überhaupt kein Geld] aus dem Bundeshaushalt bekommen. [3][Die
Klage der AfD] hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge
erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig.
Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu
einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.
Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr
1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass „alle dauerhaften,
ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik
Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.
Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen
Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter
Anhaltspunkt dürfte „eine wiederholte Vertretung“ der entsprechenden Partei
im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran
hatte sich die Politik seither orientiert.
Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die
DES bekommt aber nach wie vor kein Geld. Denn seit 2022 steht ein neuer
Passus im Haushaltsgesetz. Danach werden die Zuschüsse „nur politischen
Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit
jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für
deren Erhaltung eintreten“.
Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die
Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben
hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf.
Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr
hinreichend äußern können.
Die anderen sechs Stiftungen waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660
Millionen Euro gefördert worden. Der größere Teil dieser Mittel kommt von
den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt. In dem
Karlsruher Verfahren ging es ausschließlich um die sogenannten
Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die
gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind.
Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148
Millionen Euro eingeplant. Die DES und die AfD hatten 900 000 Euro für 2019
verlangt.
22 Feb 2023
## LINKS
[1] /Politische-Stiftung-der-AfD/!5900074
[2] /Kein-Geld-fuer-AfD-Stiftung/!5842895
[3] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045
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