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# taz.de -- Papier von Familienministerin Lisa Paus: Eckpunkte für Kindergrund…
> Familienministerin Paus hat Pläne für eines ihrer zentralen Projekte
> vorgelegt. Die Grundsicherung soll Leistungen bündeln und mehr Familien
> helfen.
Bild: Familienministerin Lisa Paus von den Grünen
Berlin taz | Es ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der
Ampelregierung: Die Kindergrundsicherung. Nach fast einjähriger Vorarbeit
hat das Bundesfamilienministerium von [1][Ministerin Lisa Paus] nun erste
Eckpunkte vorgelegt und am Mittwoch an die beteiligten Ministerium
verschickt. Der Entwurf, über den zunächst die Wirtschaftswoche
[2][berichtete], liegt der taz vor. Die neue Kindergrundsicherung soll
demnach einfach, unbürokratisch und in der Summe höher sein als alle
bisherigen Einzelleistungen.
Den Eckpunkten zufolge, will das Familienministerium „nicht nur das
Leistungsniveau erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder
erreichen“ und zwar durch „vereinfachte Zugänge zur Leistung und digitale
Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens“.
Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag für Familien
mit geringem Einkommen oder Sozialleistungen für
Bürgergeldempfänger:innen sollen [3][in der Kindergrundsicherung]
gebündelt und aus einer Hand ausgezahlt werden. Eine neue
Kindergrundsicherungsstelle soll künftig zentraler Ansprechpartner sein.
Die Grundsicherung für Kinder soll aus zwei Komponenten bestehen: Einem
Garantiebetrag, der mindestens der Höhe des 2025 geltenden Kindergeldes
entsprechen soll. Das sind aktuell 250 Euro. Perspektivisch soll der
Garantiebetrag „der maximalen Entlastungswirkung des staatlichen
Kinderfreibetrags entsprechen“, heißt es in den Eckpunkten. Der liegt
momentan bei 354 Euro. Mit der Gleichstellung will das Familienministerium
mehr Verteilungsgerechtigkeit herstellen.
## Auszahlung ab 2025
Zweiter Bestandteil der Kindergrundsicherung soll ein Zusatzbetrag sein,
der sich nach Haushaltseinkommen und dem Alter der Kinder richtet. In
diesen Zusatzbetrag sollen auch der Kinderzuschlag für Familien mit wenig
Einkommen von bis zu 250 Euro und der Teilhabebetrag von 15 Euro für
Musikschule und Sportverein integriert werden, auf den Kinder Anspruch
haben, deren Eltern Sozialleistungen bekommen.
Ob Familien Anspruch auf den Zusatzbetrag haben soll durch einen
regelmäßigen „Kindergrundsicherungs-Check“ auf Basis von Steuerdaten vom
Staat erhoben werden. Die Familien sollen dann von der
Kindergrundsicherungsstelle informiert werden. Über ein Online-Portal
sollen sie das Geld einfach beantragen können. Familien, die Bürgergeld,
also das bisherige Hartz-IV beziehen, sollen den Zusatzbetrag automatisch
erhalten. Aus der bisherigen Holschuld der Bürger:innen soll so eine
Bringschuld des Staates werden.
Bislang müssen sich Familien selbst informieren, welche Leistungen ihnen
zustehen und diese beantragen. Das führt etwa dazu, dass aktuell nur rund
35 Prozent der Kinder, die Anspruch auf den Kinderzuschlag hätten, diesen
tatsächlich erhalten. Auch vom Teilhabebetrag haben viele Familien nie
gehört.
Die Erwerbstätigkeit der Eltern soll mit der Kindergrundsicherung ebenfalls
gefördert werden. Der einkommensabhängige Zusatzbetrag soll zwar mit
steigendem Einkommen sinken, jedoch langsamer als das Einkommen tatsächlich
steigt. Aktuell bekommen 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche staatliche
Sozialleistungen, davon mehr als die Hälfte (1,6 Millionen) obwohl die
Eltern erwerbstätig sind.
Das Bündnis Kindergrundsicherung äußerte sich in einer ersten Reaktion
wohlwollend zu den Vorschlägen. Verena Bentele vom Sozialverband VdK
begrüßte es in einer Stellungnahme, „dass künftig das Wirrwarr
familienpolitischer Leistungen gebündelt wird und als direkte Geldleistung
an die Familien ausgezahlt werden soll.“ Der Staat werde endlich in die
Pflicht genommen, anspruchsberechtigte Familien direkt auf ihre Ansprüche
hinzuweisen und die Beantragung zu automatisieren. „Allerdings muss für
eine gerechte Kindergrundsicherung auch der Kinderfreibetrag konsequent
einbezogen werden.“
Der Präsident des Kinderschutzbundes Heinz Hilgers meinte, die Eckpunkte
gingen in die richtige Richtung und böten die Chance auf einen
Systemwechsel bei den Familienleistungen. „Im weiteren Prozess kommt es
darauf an, die Höhe der Geldleistung so zu bemessen, dass sie Kinderarmut
verhindert“, mahnte Hilgers.
Derweil beugen sich die sieben beteiligten Ministerien über die Eckpunkte,
ein gemeinsames Eckpunktepapier der Regierung wollen sie im Februar
beschließen. Diese gemeinsamen Eckpunkte werden die Grundlage für den
Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung sein. Das Gesetzgebungsverfahren
soll noch in diesem Jahr beginnen. Ab 2025 sollen Kinder ihre neue
Grundsicherung erhalten.
Aktualisiert und ergänzt am 19.01.2023 um 14:15 Uhr. d. R.
19 Jan 2023
## LINKS
[1] /Lisa-Paus-zur-Kindergrundsicherung/!5858315
[2] https://www.wiwo.de/politik/deutschland/sozialpolitik-staatliche-hilfen-fue…
[3] /Gesetz-wird-geprueft/!5904622
## AUTOREN
Anna Lehmann
## TAGS
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