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# taz.de -- Bundesfinanzhof zum Solidaritätszuschlag: Wann kommt der Ukraine-S…
> Laut Bundesfinanzhof kann der Soli bleiben. Das Urteil hat Potenzial: Die
> Wiedervereinigung ist nicht die einzige Belastung für den Bundeshaushalt.
Bild: Solidarität darf auch etwas kosten, Herr Kubicki (FDP)! Hier auf dem Bun…
Der Solidaritätszuschlag ist nicht verfassungswidrig und kann bleiben. So
hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden. Das
überraschende Urteil eröffnet Perspektiven für die Finanzierung anderer
Sonderlasten.
Vor dem Münchner Richterspruch war weithin damit gerechnet worden, dass der
BFH den Soli nach fast 30 Jahren als nicht mehr verfassungskonform einstuft
und das Bundesverfassungsgericht um Prüfung bittet. So sah es jedenfalls
der überwiegende Teil der Rechtswissenschaft. Auch die mündliche
Verhandlung im Dezember deutete kein anderes Ergebnis an. Es sprachen nur
die Kläger. Niemand verteidigte den Soli, der zuständige [1][Finanzminister
Christian Lindner (FDP)] zog sich sogar demonstrativ aus dem Verfahren
zurück. Und die Richter stellten keine Fragen.
Nun aber hatte der BFH doch [2][keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen
den Soli], und das ist auch überzeugend. Denn natürlich bestehen noch
vereinigungsbedingte Sonderlasten und natürlich ist es sozial
gerechtfertigt, wenn Reiche dafür stärker zur Kasse gebeten werden als
Normal-Steuerzahler:innen. Auf diesem Gedanken beruht das ganze
Steuerrecht.
Allerdings sorgen heute ganz andere Sonderlasten für Haushaltsprobleme.
Auch diese treffen ganz überwiegend den Bund: Die Bundeswehr muss saniert
werden, Energiekosten werden gedeckelt, die Ukraine muss irgendwann wieder
aufgebaut werden. Auch hierfür kann der Bund eine Ergänzungsabgabe zur
Einkommensteuer einführen. Sicher wird es bald entsprechende Diskussionen
geben. Und wie der BFH nun bestätigt hat, können solche Sonderlasten auch
ausschließlich [3][den Besserverdienenden auferlegt] werden.
Allerdings sollte man sich keine Illusionen machen. Der aktuelle
Reichen-Soli bringt pro Jahr nur 11 Milliarden Euro – ein Klacks bei einem
Gesamtsteueraufkommen von 833 Milliarden Euro im Jahr (2021).
Finanzminister Lindner wird wohl trotzdem dagegen sein. Die
sozialverträgliche Finanzierung von Sonderlasten ist nicht seine Priorität.
30 Jan 2023
## LINKS
[1] /Rechtsstreit-um-den-Soli/!5909669
[2] /Entscheidung-vom-Bundesfinanzhof/!5911911
[3] /Abgabe-fuer-Krisenprofiteure/!5867965
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Reichensteuer
Christian Lindner
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
GNS
Solidaritätszuschlag
Deutsche Einheit
Wiedervereinigung
Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof
Ampel-Koalition
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